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Hardware- und Nachrichten-Links des 9. September 2019

Die bisherigen (leisen) Thesen über ein Threadripper mit 8-Kanal-Speicherinterface scheinen sich zu bestätigen, denn Gamers Nexus präsentieren einen Leak aus der Kühler-Industrie, welche genau diese Zweiteilung der kommenden Threadripper 3000 Generation benennt. Danach wird es jene Prozessoren zum einen als gewöhnliche Bauform unter der Bezeichung "sTRX4 HEDT" geben, wo also ein 4-Kanal-Speicherinterface geboten wird. Eine zweite Bauform "sWRX8 Workstation" wird dann ein 8-Kanal-Speicherinterface aufbieten, hinzu gibt es mehr PCI-Express-Lanes unter allerdings dem Wegfall der Übertaktungs-Fähigkeit beim Speicher (demzufolge möglicherweise auch bei der CPU selber). Jene PCI-Express-Lanes sind allerdings wohl nicht mit der Anzahl der gebotenen CPU-Kerne gleichzusetzen (wie bei früheren Threadripper-Prozessoren), da jene bei der Zen-2-Generation wie bekannt aus dem I/O-Chiplet kommen und somit ganz unabhängig von der Anzahl der verbauten Core-Chiplets sind.

Threadripper 3000 sTRX4 HEDT sWRX8 Workstation
Speicherinterface 4-Kanal DDR4/3200 8-Kanal DDR4/3200
Speicher-Ausbau max. 2 DIMM pro Kanal, max. 256 GB pro Kanal (= max. 1 TB) max. 1 DIMM pro Kanal, max. 256 GB pro Kanal (= max. 2 TB)
Speicher-OC
PCI Express Lanes 64 Gen4 96-128 Gen4
gemäß dem Leak bei Gamers Nexus

Dennoch ist es denkbar, das AMD bei der Workstation-Bauform dann doch mehr als 32 CPU-Kerne anbietet – während die gewöhnliche HEDT-Bauform wahrscheinlich weiterhin auf 32 CPU-Kerne beschränkt bleibt. Ohne eine höhere Kern-Anzahl in der Workstation-Bauform würde jene nur das bessere Speicherinterface sowie mehr PCI-Express-Lanes aufweisen – was sicherlich Workstation-Anforderungen entspricht, allerdings eigentlich schon in der HEDT-Klasse zu erwarten wäre. In jedem Fall setzt AMD mit der Workstation-Bauform seine eigenen Server-Prozessoren unter Druck, welche somit eher nur noch in (für Server üblichen) DualSocket-Systemen sinnvoll sind, in Einzel-Bauform dann mit den (wahrscheinlich günstigeren wie schnelleren) Workstation-Prozessoren von Threadripper 3000 konkurrieren müssen. Interessanterweise spricht der Leak zudem von einer TDP von 280 Watt für diese Prozessoren – was deutlich mehr wäre als bei den bisherigen Threadripper-Prozessoren (normalerweise 180W, maximal 250W), allerdings möglicherweise auch nur die Spezifikation für den (üblicherweise leistungsfähigeren) CPU-Kühler und nicht die Prozessoren selber darstellt.

Auf Steam werden die offiziellen PC-Systemanforderungen zu "GreedFall" notiert. Das RPG von Spieleentwickler "Spiders" sowie Spielepublisher "Focus Home Interactive" geht am 10. September in den Handel und basiert auf einer (verbesserten) Haus-eigenen Engine des Spieleentwicklers, welcher bislang für "Of Orcs & Men", "Bound by Flame" and "The Technomancer" verantwortlich zeichnete. RPG-typisch wird nicht die ganz große Hardware abgefragt, gelingt der Einstieg also auch mit 2-GB-Grafikkarten á GeForce GTX 660 oder Radeon HD 7870. Die Hardware-Empfehlung ist Grafikkarten-seitig mit GeForce GTX 980 oder Radeon RX 590 mit mindestens 4 GB Grafikkartenspeicher allerdings durchaus auf Augenhöhe mit dem heutigen Normalmaß. Allenfalls bei der benötigten Prozessoren-Power erscheint GreedFall als durchaus genügsam, wenn selbst die Hardware-Empfehlung weiterhin nur einen Vierkerner (ohne HyperThreading) aus der Haswell-Generation oder halt einen FX-8300 aus AMDs Bulldozer-Serie vorsieht.

offizielle PC-Systemanforderungen zu "GreedFall"
Minimum Empfohlen
OS Windows 7 64-Bit, DirectX 11, 25 GB Festplatten-Platzbedarf
CPU Core i5-3450 oder FX-6300 Core i5-4690 oder FX-8300
Speicher 8 GB RAM & 2 GB VRAM 16 GB RAM & 4 GB VRAM
Gfx GeForce GTX 660 oder Radeon HD 7870 GeForce GTX 980 oder Radeon RX 590

Die USK widmet sich mit einer Stellungnahme dem Thema Glücksspiel & Loot-Boxenin Videospielen , betrachtet aus dem Blickwinkel des gesetzlichen Jugendschutzes. Dabei wird die interessante Argumentationslage vorgebracht, das viele Loot-Boxen in Spielen schlicht nicht unter die gesetzliche Definition von Glücksspiel fallen, da oftmals das Element des Geldeinsatzes (pro Glücksspiel bzw. konkret pro Loot-Box) sowie genauso auch zumeist das Zufallsprinzip beim Gewinn entfällt. Letzteres Argument trifft insbesondere bei Pay2Win-Titeln zu, wo üblicherweise vorher mehr oder weniger klar ist, was man an zusätzlichen Items bei einem Kauf bekommt. Doch damit dies der gesetzlichen Definition von Glücksspiel entsprechen kann, müsste das ganze primär zufällig sein – was dann die Spieler natürlich niemals akzeptieren würden. Grob gesehen kann man somit sagen: Reine Loot-Boxen ohne irgendeinen Geld-Einsatz sind kein Glücksspiel, genauso sind für Geld gekaufte Loot-Boxen mit vorher (grob) bekanntem Inhalt keinerlei Glücksspiel – zumindest aus gesetzlicher Sicht.

Und damit ist dann zumindest die USK raus aus der Frage, ob man hier aus jugendschutzrechlicher Sicht handeln müsste – dies wäre nur der Fall, wenn die gesetzliche Definition eines Glücksspiels erfüllt wäre. Natürlich ergibt sich hierbei eine gewisse Schutzlücke, wenn letztlich das Spiel mit dem Kauf von Zusatz-Items lockt und dann eben Minderjährige zu erheblichen Käufen verführt. Bislang wird dieser Punkt augenscheinlich noch nicht von der Jugendschutzgesetzgebung erfasst, worauf dann auch die USK-Leitlinien basieren. Dies könnte sich in Zukunft natürlich noch ändern, hinter den Kulissen scheint ja bereits die entsprechende Diskussion anzulaufen. In jedem Fall könnte sich eine entsprechende Jugendschutzgesetzgebung dann allerdings nicht am Thema Glücksspiel hochziehen, denn diesem Vorwurf versuchen die Spieleentwickler in den allermeisten Fällen schon vorab aus dem Weg zu gehen. Es müsste eher für jene Fälle eine regelrecht neue Jugendschutzregelung her, wo es explizit um den Item-Nachkauf bei Videospielen an Minderjähige geht.