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Hardware- und Nachrichten-Links des 7./8. September 2013

Online.Spiele.Recht berichten über ein bedeutsames Urteil des Bundesgerichtshof, welche das bestehende Verbot von Kinder-bezogenener Werbung auf Itemkäufen in Free-2-Play-Spielen bezieht. Das Verbot von Kinder-bezogener Werbung gilt sowohl in Deutschland als auch EU-weit, wobei leider das Wort "Kind" in diesem Zusammenhang nirgendwo offiziell definiert ist, im gewöhnlichen dabei jedoch von Heranwachsenden unter 14 Jahren ausgegangen wird. Hierfür gilt ein Totalverbot von auf eine direkte Kaufabsicht zielende Werbung, an welche sich jedoch einige Anbieter von Free-2-Play-Titeln augenscheinlich nicht halten. Einschränkenderweise gilt hinzuzusagen, daß die Werbung sich natürlich ebenfalls auch an Heranwachsende ab 14 Jahren richtet und das eigentliche Versäumnis der Spiele-Anbieter darin besteht, dies nicht genauer zu trennen. Ein Ende der Free-2-Play-Branche bedeutet dieses (seit Jahren bestehende) Verbot sicherlich nicht, schließlich müssen sich alle Anbieter von jeglichen Produkten und Dienstleistungen an das Verbot von Kinder-bezogenener Werbung in der EU halten.

Netzpolitik berichten über ein weiteres Urteil des Bundesgerichtshofs, wonach Filehosting-Dienste wie Rapidshare zu umfangreichen, eigenaktiven Prüfungen gegenüber eventuellen Linksammlungen verpflichtet werden. Faktisch sollen die Filehoster per Suchmaschine nach Linksammlung auf das eigene Datenangebot fahnden und anhand der gefundenen Links urheberrechtlich geschütztes Material auf der eigenen Plattform erkennen sowie nachfolgend löschen. Aus strenger Sicht des Urheberrechts ist dies gar nicht einmal eine dumme Lösung: Der urheberrechtliche Mißbrauch dieser Plattformen wird versucht zu bekämpfen, ohne diese Plattformen generell zu verbieten. Allerdings gibt es schon seit Jahren eine Gegenmaßnahme gegen die Linksammel-Prüfung: In diversen Filesharing-Foren und Linklisten-Webseiten werden die eigentlichen Links mit Captchas oder anderen Maßnahmen versteckt, sind also für Suchmaschinen nicht ersichtlich. Zudem gilt es zu bedenken, daß eigenverantwortliche Prüfpflichten gegenüber Nutzer-Handlung eher denn eine Sache des Gesetzgebers und weniger denn die eines Gerichts sein sollten.

Internet-Law führen aus, weshalb die neuen AGBs von Facebook gleich mehrfach gegen deutsches und europäisches Recht verstoßen. Interessant ist im übrigen hierbei der Punkt, wieso Facebook dann doch deutschem Recht unterliegt: Da Facebook in seinen AGBs selbst explizit Bezug auf deutsches Recht nimmt und seine (deutschen) Nutzer diesem teilweise unterwirft, wäre es eine "unangemessene Benachteilung" der Nutzer, wenn Facebook sich in anderen Fragen dann (zu seinen Gunsten) auf US-Recht zurückzuzieht. Dem Privatnutzer bringt das sicherlich wenig, weil man Facebook in den USA kaum auf Einhaltung deutschen Rechts verklagen kann. Firmen-Nutzer aus Deutschland, welche jedoch die von Facebook angebotenenen Werbe-Möglichkeiten nutzen wollen, können dadurch mit dem Wettbewerbsrecht in Kollision geraten – und dann innerhalb Deutschlands von Konkurrenz-Unternehmen verklagt werden.

Die offizielle Antwort der Bundesregierung auf die neuesten Snowden-Enthüllungen zum Angriff der Geheimdienste auf die Internet-Verschlüsselung entspricht ganz dem, wie man sich es von einer im "Neuland" befindlichen Regierung erwartet: Man habe keine Anhaltspunkte für das Zutreffen der "Behauptungen" von Edward Snowden – aka man streitet die ganze Sache erst einmal ab. Einmal abgesehen von der politischen Wertung dieser Verweigerungshaltung sollte dies dann doch der Anlaß für den Guardian und die New York Times sein, die ursprünglichen Artikel mit der exakteren Nennung der angegriffenen Verschlüsselungs-Standards sowie der mit NSA & GCHQ zusammenarbeitenden Firmen zu veröffentlichen. Die beiden Zeitungen hatten zum Schutz des operativen Geschäfts der Geheimdienste einiges an Klartext aus ihren Artikeln entfernt – da der Bundesregierung aber augenscheinlich die vorliegenden Informationen zu unspezifisch sind, muß dies nun alles auf den Tisch. Eventuell läßt sich ja eine kleine eMail-Aktion starten, mittels welcher (mit dem Verweis auf die Antwort der deutschen Bundesregierung) der Guardian und die New York Times zu entsprechendem aufgefordert werden.