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Hardware- und Nachrichten-Links des 6./7. Februar 2016

Bei WCCF Tech hat man einen Core i3-6100 auf 4.5 GHz übertaktet und sich angesehen, was dies bringt. Die Takterhöhung um 21,6% führte im Cinebench R15 zu gleich 25,1% Mehrperformance, beim Videoencoding war die Zeit um 19,3% kürzer, im 3DMark13 lief der Physics-Tests um 20,5% schneller. Diese Ergebnisse liegen im erwartbaren Rahmen bis an der Grenze des Möglichen für diese Übertaktung – unter üblicher Anwendungssoftware sind eher nur Verbesserungen im Bereich von 15-20% zu erreichen. Sehr interessant sind die danach angetretenen Spiele-Benchmarks unter FullHD und bestmöglicher Bildqualität – also Grafikkarten-limitierend, womit sich eine Aussage zur Frage ergab, ob die CPU die Grafikkarte eventuell ausbremst. Mit einer Radeon R9 285 war dies nicht der Fall, hier lagen bis auf zwei Ausnahmen (Minimum-Werte unter Star Wars Battlefront und Rise of the Tomb Raider) alle Benchmarks zwischen unübertaktetem und übertaktetem Core i3-6100 gleich. Man kann also sagen, daß diese Zweikern-CPU weiterhin eine gute Wahl darstellt für Grafikkarten von der Leistungsklasse einer Radeon R9 285 (Perf.Index 340%).

Bei der Radeon R9 Nano ergaben sich dagegen durchgehend gewisse Performance-Differenzen: Mit Übertaktung ging die durchschnittliche Performance um 8,3% mit dem übertakteten Core i3-6100 nach oben, bei den Minimum-Werten gab es teilweise heftige Ausschläge zugunsten des Mehrtakts. Mit selbigem kam der Core i3-6100 (übertaktet) dann auch nahe an das Ergebnis eines (vierkernigen) Core i5-4690 heran – die übrigbleibende Differenz von -3,7% ist kaum der Rede wert. Die Minimum-Werte sprachen dagegen sogar eher für den übertakteten Core i3-6100: Bei 6 Testtiteln gab es zwei ungefähre Gleichstände und einen klaren Vorteil für den Core i5-4690 zu verzeichnen, dafür aber zwei geringfügige und ein klarer Vorteil für den Core i3-6100. Augenscheinlich schlägt bei den Minimum-Werten die klar höhere Taktrate des (übertakteten) Zweikerners stärker an als die höhere Anzahl an Rechenkernen des Vierkerners – eine dieser Fälle, wo die SingleThread-Leistung auch heutzutage noch eine gewichtige Rolle spielt. Leider wird das Skylake non-K-Overclocking von Intel derzeit wieder aktiv bekämpft und wird daher nur ein temporärer Spaß bleiben.

Internet-Law haben sich nochmals mit einem Urteil des Bundesgerichtshof zu Websperren in Urheberrechtsfällen vom letzten November beschäftigt und dabei anhand des Volltexts der Urteilsbegründung die wichtigen Punkte herausgearbeitet. Danach erscheint es durchaus so, als hätte der BGH hier nicht nur inhaltlich, sondern sogar juristisch arg danebengegriffen – denn die vom BGH angesetzten gesetzlichen Regeln sehen zwar mögliche Websperren in Urheberrechtsfällen auch für Serverhoster vor, jedoch nicht für Internet-Provider. Hier hat man sich schlicht vom für beide Fälle benutzbaren Wort des "Zugangsanbieters" in die Irre führen lassen – weswegen man auch eher versuchen sollte, diesen mißdeutige Begriff zu vermeiden und begrifflichen Klartext zu reden. Davon abgesehen gilt nach wie vor, daß den Internet-Providern mittels einer (rechtlich verbindlichen) EU-Regelung weitgehende Freistellung von allen Haftungsansprüchen zugestanden wird, welche regulär nur mittels staatlicher Anweisung und nach Bestätigung durch einen Amtsrichter für Einzelfälle aufgehoben werden kann. Eine Ausdehnung auf die ungezählten Fälle des Zivilrechts widerspricht jenem "Haftungsprivileg" für Internet-Provider (nicht Server-Hoster) im Grundsatz.

Ein schon ein paar Wochen zurückliegender Telepolis-Artikel thematisiert das Versagen der vielgerümten "Schwarmintelligenz" auf Wikipedia am Beispiel der Kontroversen um Xavier Naidoo und Daniele Ganser. Insbesondere im letzteren Fall führt sich das grundlegende System der Wikipedia, das es nur eine Wahrheit (und damit auch nur eine Auslegung der Dinge bei strittigen Sachverhalten) geben darf, ziemlich in die Irre – für solcherart Kontroversen ist dies nicht der geeignete Ansatz, weil damit automatisch alle anderen Meinung zugunsten des Weltbilds der aktuell dominierenden Meinung komplett ausgeblendet werden. Dabei wird auch herausgearbeitet, welche Schwierigkeiten einfache Autoren in der "Mitmach-Community" haben, an dieser Stelle berechtigte Korrekturen anzubringen – sobald es um Politik geht, gehen die Visiere nach unten und gibt die streng hierarchisch organisierte Wikipedia-Elite keinen Millimeter Boden preis. Dies ist umso mehr bedenklich, als daß es deutliche Hinweise darauf gibt, daß man sich mit entsprechenden Finanzmitteln problemlos in die Wikipedia einkaufen kann. Wikipedia als Ganzes bleibt damit eine hochwertvolle Webseite – aber beim Thema Politik (und ähnlich kontroversen Themen) kann sich der Anspruch einer "allumfassenden Enzyklopädie" nicht mehr hochhalten lassen.