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Hardware- und Nachrichten-Links des 5./6. September 2015

Ein in unserem Forum zu lesendes Zitat (originale Quelle) bestätigt nochmals, daß der nächste nVidia-Chip mit 4 HBM-Speicherchips und 1 TeraByte/sec Speicherbandbreite daherkommt – letzteres ergibt im übrigen ein 4096 Bit DDR HBM-Speicherinterface samt auf 1000 MHz taktendem HBM2-Speicher. Die von Samsung kürzlich vorgestellte Möglichkeit, unter HBM2 auch mit 6 HBM2-Speicherchips und dann einem 6144 Bit DDR HBM-Speicherinterface zu operieren, wird nVidia also (vorerst) noch nicht ausnutzen. Aber dies war angesichts der von nVidia schon längere Zeit progandierten Maximal-Speichermenge von 32 GB bei der Pascal-Generation eigentlich schon klar, denn 32 GB Speicher bekommt man eben nur an ein 4096 Bit (oder andersweitig durch 4 teilbares) Speicherinterface, nicht an eine solche Zwischenlösung wie ein 6144 Bit Interface.

Die Diskussion über die fehlenden Asynchronous Shader bei nVidia geht derzeit in diese Richtung, als daß nVidia hierbei wieder einmal seine Kunden hinters Licht geführt haben könnte. Dies ist eigentlich eine Frage, deren man sich aufgrund des Mißbrauchspotentials nur vorsichtig nähern sollte – und dennoch, die sich nun langsam entblätternden Details gehen schon verdächtig in diese Richtung: So ist inzwischen klar, daß "Async Compute" zwingender Teil von DirectX 12 ist – ohne dieses Feature kein Feature-Level 12_0 oder 12_1, sprich kein Hardware-Support von DirectX 12. Lustigerweise existiert sogar eine nVidia-Präsentationsfolie zur GeForce GTX 980 Ti, wo nVidia mit dem Support von "Async Compute" unter DirectX 12 angibt. Optional ist dann jedoch der direkte Hardware-Support, wie von AMDs GCN-Architektur her bekannt – nVidia löst das ganze hingegen über den Treiber und dann über die CPU. Das Feature ist damit nicht performant nutzbar, aber eben aus Sicht von DirectX 12 dennoch vorhanden, sprich notfalls abrufbar.

Ein echter Support des Features ist dies aber nicht, denn da der einzige Anwendungszweck von "Async Compute" in einer Performancebeschleunigung liegt, kann eine softwarebasierte Lösung Performancegewinn dem natürlich nicht entsprechen. Und auch wenn nVidia hiermit also die DirectX-Spezifikationen nicht wirklich verletzt, so fehlt doch die Hardware-Beschleunigung für ein wichtiges Teilfeature von DirectX 12, welches somit auf nVidia-Hardware rein praktisch unnutzbar wird. So ganz im Sinne der Spezifikation dürfte dies auch nicht sein – und wird nVidia-Hardware in jedem Fall behindern, wenn sich die Spieleentwickler eines Tages mehr auf DirectX 12 ausrichten werden. Die Frage ist natürlich, ob dann noch die Maxwell-2-Generation bei nVidia aktuell ist – oder ob man dann schon die Nachfolge-Generation "Pascal" im Markt stehen hat, mit wahrscheinlich einem Fix für dieses Problem. Daß es Maxwell-2-Beschleuniger mit einer gewissen Chance unter DirectX 12 schwerer haben werden als die AMD-Beschleuniger, daran würden aber auch neue nVidia-Grafikkarten dann nichts mehr ändern können.

Netzpolitik und die Telepolis berichten über den Fall "Socially Awkward Penguin" – bei welchem der Rechteinhaber eines Pinguin-Bildes ein darauf basierendes Meme urheberrechtlich mit Lizenz- und Schadensersatzzahlung belangt. Der konkret vorliegende Fall mag klein und unbedeutsam erscheinen, die eventuellen Auswirkungen könnten jedoch die Nutzung von Memes auf deutschen Webseiten und Internetforen massiv einschränken. Immerhin basieren die meisten Memes sogar bewußt auf Filmszenen von Hollywood-Blockbustern – wo natürlich immer Urheberrechte drauf liegen. Man kann hier auf einen geringfügigen Verstoß gegen das Urheberrecht plädieren, aber am Ende wird sowieso keiner den Rechtsstreit gegenüber Milliarden Dollar schwere US-Unternehmen führen wollen. Eine echte Lösung könnte nur durch eine höchstrichterliche Freigabe oder aber eine regelrechte Ausnahme im Urherberrecht erfolgen – wofür in aller Regel das Kind aber erst einmal in den Brunnen gefallen sein muß, vorab wird die Politik erfahrungsgemäß nicht auf ein aufziehendes Problem reagieren. Man kann daher nur hoffen, daß es hier bei einem Einzelfall bleibt und nicht Urheberrechtsabmahnungen für Memes zum Regelfall werden.