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Hardware- und Nachrichten-Links des 31. Januar 2014

Laut dem Planet 3DNow! hat der Mantle-Support beinhaltende Catalyst-Treiber 14.1 Beta Probleme mit der Installationsroutine – was sich jetzt nicht als unlösbar sowie nach einer längeren Verzögerung anhört. Ein Vorab-Exemplar mit nach wie einigen Probleme soll zudem in der Nacht vom 31. Januar zum 1. Februar an Pressevertreter gegangen sein, womit es wohl demnächst schon einige unabhängig erstellte Mantle-Benchmarks geben wird. Die Auflösung der Mantle-Limitierung auf GCN 1.1 Grafikkarten wurde ebenfalls noch einmal bestätigt, von Mantle bzw. dem kommenden Catalyst-Treiber werden nunmehr alle Grafikkarten nach GCN 1.0 & 1.1 Architektur unterstützt. Zudem wird der neue Treiber weitere Verbesserungen beim "Frame Pacing" sowie der HSA-Unterstützung mitbringen, wie die PC Games Hardware ausführt.

WinFuture vermelden weitere Änderungen an Windows 8.1 Update 1, welches Microsoft aufgrund der vielen Änderungen inzwischen besser "Windows 8.2" nennen sollte: So bekommen ModernUI-Apps nunmehr eine Toolleiste, welche die Funktionen "Minimieren", "Maximieren" (noch ausgegraut) und "Beenden" enthält. Wenn Microsoft sich nicht an dieser Stelle aufhält, sondern energisch weiterarbeitet, läuft dies letztlich darauf hinaus, das eines Tages ModernUI-Apps ganz so zu handhaben sind wie der Name des Betriebssystems es eigentlich hergibt – im Window. Desweiteren bietet Windows mit dem kommenden Update Skalierungs-Optionen bis hin zu 500% – bisher geht es nur bis zu 200%, was für kleine Monitore mit aber hochauflösendem Display unpassend ist. In diesem Feld liegt aber noch viel Arbeit vor Microsoft, denn in der Skalierbarkeit aller Elemente liegen andere Betriebssysteme meilenweit vor Windows, welches – und sei es durch Software anderer Entwickler – regelmäßig außerhalb einer Null-Skalierung (von 100%) irgendwelche Macken zeigt.

Der Heise Newsticker vermeldet eine neuerliche Schote im Fall der Redtube-Abmahnungen: Die vom (angeblichen) Rechteinhaber beauftragte IT-Firma "ITGuards Inc.", welche die angeblichen "Downloads" mit einer eigenentwickelten Software bewiesen haben soll, existiert unter der angegebenen Adresse im kalifornischen San Jose nur als Briefkasten – und dies auch nur bis zum Dezember 2013. Als glaubwürdigen Zeugen stellt man sich sicher etwas anderes vor – aber dies ist ja letztlich beim angeblichen Rechteinhaber "The Archive" aus der Schweiz auch nicht viel anders. Eine wirklich ausreichende Begründung für den angeblichen Anspruch auf die Urheberrechte wurde bis heute nicht erbracht, die Firma ist faktisch nicht zu erreichen und bekam kürzlich einen neuen Geschäftsführer aus Benin (Afrika). Dabei ist eine gute Frage, wieso das Landgericht Köln sich überhaupt mit Abmahnungen einer bis dato kaum bekannten ausländischen Firma ohne sichtbare Geschäftstätigkeit beschäftigt hat.

Denn immerhin besteht hierbei automatisch ein Mißbrauchsrisiko, da deutsche Bürger im Streitfall die ausländische Firma im Ausland auf Schadensersatz verklagen müssten – unter hohen Kosten und unsicherer Rechtslage. Das deutsche Zivilrecht mit seinen vielfältigen Klagemöglichkeiten ist aber nicht dafür da, daß man damit deutsche Bürger aus dem Ausland heraus mit Klagen überzieht, während man selber im Ausland vor diesem sicher ist. Das Landgericht Köln hätte bei der Prüfung der Auskunftsansprüche in diesem Fall also besondere Sorgfalt gegenüber der klageeinreichenden Partei walten lassen müssen – denkbar sind hierbei Maßnahmen wie eigene Vorab-Überprüfungen bis hin zur Forderung einer Bankgarantie für etwaige Streitfälle. Mit der praktisch prüfungslosen Genehmigung der Auskunftsansprüche hat das Landgericht Köln massenweise deutsche Bürger in eine rechtlich schlechtere Position gedrängt – und zwar völlig unabhängig von der Haltlosigkeit der Abmahnungen im konkreten Fall. Es wäre eben gerade die Aufgabe der deutschen Justiz gewesen, zugunsten der deutschen Staatsbürger auf die Ausgewogenheit der rechtlichen Mittel & Möglichkeiten zu achten.