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Hardware- und Nachrichten-Links des 30./31. Januar 2017

Die ComputerBase vermeldet einen aktualisierten Produktkatalog von Speicherchip-Hersteller SK Hynix mit teils neu und teils verändert aufgelisteten Speichertypen – darunter auch eine Veränderung bei den HBM2-Speichern für den Grafikchip-Bereich. Dessen einzige Notierung behandelt allerdings "nur" einen 4 GByte großen HBM2-Stack mit einer Speichertaktung von 800 MHz – in früheren Produktkatalogen hatte SK Hynix auch noch ein Modell mit gleich 1000 MHz Speichertakt notiert. Auch die Verfügbarkeit verschob sich mit den verschiedenen Produktkatalogen: Früher wurde hierzu mal Q3/2016 notiert, heuer nun Q1/2017 – was wohl bedeutet, das man sich auf diese Angaben nicht wirklich verlassen kann, jene deutlich im Fluß begriffen sind. nVidia hat seine HBM2-Speicher für die GP100-basierten Profilösungen sowieso von Samsung bezogen, als einziger Abnehmer der HBM2-Speicher von SK Hynix kommt derzeit AMD in Frage. Jene werden in jedem Fall HBM2-Speicher mit den vollen 1000 MHz für den Vega-10-Chip benötigen, ansonsten ist dessen bereits bestätigte Speicherbandbreite von 512 GB/sec nicht zu halten.

Die HBM2-Speicherchips mit nur 800 MHz könnten dann aber beim kleineren Vega-11-Chip zum Einsatz kommen – denn gerade, das SK Hynix jene Speichersorte trotz arg begrenzter Abnehmerzahl explizit listet, deutet auf diese Verwendungsmöglichkeit hin. Zwei dieser Speicherstacks ergeben eine markgerechte Speicherbestückung von 8 GB, die resultierende Speicherbandbreite von 409 GB/sec passt gut zur gestellten Aufgabe einer Grafikkarte an der Grenze zwischen Midrange- und HighEnd-Segment – für welche AMD mehr Speicherbandbreite braucht als man bei Polaris 10 (maximal 256 GB/sec) derzeit hat. Sicherlich könnte AMD mit Architekturverbesserungen den Bedarf an Speicherbandbreite senken, aber dies ist eine eher unsichere Wette – und AMD will ja sowieso vermehrt in Richtung HBM-Speicher gehen, ergo sollte man bei einer knappen Entscheidung auch eher zugunsten von HBM tendieren. Sicher ist davon natürlich noch gar nichts, zur Technik der Vega-Generation gibt es leider bis dato immer noch nichts neues zu berichten, was außerhalb des Gerüchte-Status steht. Allenfalls hat AMD laut der ComputerBase den Vega-Releasetermin zuletzt noch einmal präzisiert: Von bisher "erstes Halbjahr 2017" nunmehr auf "zweites Quartal 2017" – was allerdings vorher schon genau so angenommen wurde.

Microsoft notiert in seinem Store die Systemanforderungen der von 20. bis 30. Januar gelaufenen offenen Beta zu Halo Wars 2 – welche mit der Grafikkarten-Anforderung "DirectX 12 API, Hardware Feature Level 12" eine gewisse Überraschung bereithält, wäre dies doch das erste Spiel mit der Ausnutzung des Hardware-Teils von DirectX 12. Daß dies gleich zwingend sein soll, wäre die nächste Überraschung – üblicherweise kommen zuerst Spieletitel mit Fallbacks für ältere API-Versionen in den Markt und nicht gleich Spieletitel, welche rein nur auf der neuen API-Version aufsetzen. Andererseits ist unsicher, ob diese Angabe überhaupt stimmt, denn Microsoft notiert bei den minimal abgeforderten Grafikkarten auch eine Radeon HD 7750 – welche allerdings gar kein DirectX 12 Feature-Level 12_0 unterstützt. Da zudem die Grafikkarten-Zusammenstellung für das Minimal-Level überhaupt nicht zusammenpasst (GeForce GTX 660 viel stärker als Radeon HD 7750, beide viel stärker als Intel HD Graphics 520), darf Microsoft die Zeit bis zum Spielrelease am 21. Februar 2017 gern nutzen, für die finale Spielversion dann doch bitte stimmige Systemanforderungen abzuliefern.

Ex-Bundesdatenschützer Peter Schaar mahnt bei Heise an, das EU-Kommission und nationale Datenschutzbehörden der EU-Mitgliedsstaaten die rechtlichen Grundlagen für das Fortbestehen des US/EU-Datenschutzabkommens "Privacy Shield" unverzüglich prüfen sollen, da mit einigen Entscheidungen der neuen US-Regierung Zweifel darüber beständen, das die Zielsetzung des Abkommens (eines gewissen Datenschutzes für EU-Bürger bei Datenübermittlungen in die USA) überhaupt noch erfüllt werden kann. Ob dies wirklich der Fall ist, kann in der Tat als "unsicher" betrachtet werden, denn rein offiziell hat Neu-Präsident Trump nur den "U.S. Privacy Act" für nicht-US-Bürger ausgesetzt – welcher allerdings mit dem US/EU-Abkommen "Privacy Shield" nichts zu tun hat, auch keine Untermenge o.ä. darstellt. Das eigentliche Problem ist allerdings, das jener "Privacy Shield" in den USA auch nur über eine gesetzgeberische Hängepartie durchgebracht werden konnte – mit einigen Bruchstellen, welche faktisch nur vom Wohlwollen der US-Regierung abhängen. Aus dieser Sicht heraus ist es durchaus sinnvoll, jetzt Zweifel oder aber wenigstens einen gewissen Klärungsbedarf anzumelden.

Zudem wird natürlich angesichts dieser Umstände auch offensichtlicher, das es hierbei eben nicht um ein bindendes Abkommen handelt, sondern daß diese Datenschutzvereinbarung von US-Seite her ziemlich unkompliziert ausgesetzt werden kann. Dies bringt dann wieder die alten Befürchtungen hoch, das deutsche Regulierer (im schlimmsten Fall) Datentransfers in die USA großflächig untersagt könnten, was dann auch die Idee des Cloud-Computing hart treffen würde (wie umgehend in unserem Forum diskutiert). Inzwischen gibt es allerdings noch viele andere Cloud-Anwendungszwecke als den Datenaustausch und empfiehlt es sich aus strategischer Sicht für Unternehmen & Organisationen sowieso, eher einen lokalen Cloud-Anbieter zu benutzen. Speziell für den Endanwender könnte ein generell fehlender Datenschutz für EU-Bürger in den USA aber durchaus Probleme mit sich bringen, denn die großen Diensteanbieter wie Microsoft, Google und Apple sind nun einmal US-Unternehmen. Gleichzeitig sind diese US-Unternehmen aber auch mit größeren Niederlasssungen in Europa vertreten, können daher auch mit (heftigen) Bußgeldern für Datenschutzverstöße belegt werden und würden im Fall des Falles zwischen allen Stühlen sitzen. Aus dieser Warte heraus bleibt zu hoffen, das der mit dem "Privacy Shield" erreichte Minimal-Kompromiß dann doch noch irgendwie zu retten ist.