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Hardware- und Nachrichten-Links des 27./28. Juni 2020

Mittels einer neuen Meldung bekräftig Twitterer Kopite7kimi, dass die Top-Ausführung ("SKU 0") von nVidias GA102-Chip genauso auch wie die Quadro-Varianten nicht GDDR6X-Speicher, sondern hingegen GDDR6-Speicher nutzen werden. Dies wäre nun nicht besonders beachtenswert, wenn dies im Grundsatz nicht genauso auch von zwei der drei vorliegenden Hardware-Daten zu Gaming-Ampere angedeutet würde: Auch dort wird zur Top-Ausführung entweder GDDR6X auffallend nicht genannt oder aber ein explizit niedriger Speichertakt notiert. Damit drängt sich die Frage auf, wieso nVidia diesen Unterschied macht: Die besten und teuersten Modelle ohne GDDR6X – und damit mit einem erheblichen Nachteil gegenüber den kleineren Varianten?! Dies wäre schließlich gegeben, sofern GDDR6X tatsächlich mit einem höheren Speichertakt antritt. Dabei dürfte nVidia seine besten Grafikkarten sicherlich nur notgedrungen derart abwerten – ergo sollte hierbei eine echte technische Limitierung vorliegen.

Like Quadro, SKU 0 even uses GDDR6 instead of GDDR6X.
Quelle:  Kopite7kimi @ Twitter am 24. Juni 2020

Denkbar wäre zuerst die Verwendung von 2-GB-Speicherchips, welche es eventuell nicht in den benötigten hohen Speichertaktungen gibt – aber laut Igor's Lab arbeitet nVidia anscheinend eher mit einer beidseitigen Bestückung und damit einfach der doppelten Anzahl an 1-GB-Speicherchips. Mit dem damit einhergehenden etwas aufwendigeren Platinen-Layout sind zwar gewisse Taktraten-Differenzen möglich, jene sollten jedoch keineswegs die kolportierte hohe Taktraten-Differenz (zwischen 17 und 21 Gbps) erreichen. Auf Twitter wird der Zwang zu (Fehler-selbstkorrigierendem) ECC-Speicher als Argument ins Feld geführt – sprich, GDDR6X verfügt möglicherweise nicht über dieses Feature und eignet sich somit nicht für die professionellen Karten. So lange GDDR6X aber kein wirklich neuer Standard ist, wäre diese Auflösung ebenfalls verwunderlich, denn das normale GDDR6 unterstützt durchaus ECC. Letztlich ist hierzu die passende Idee, weshalb nVidia bei seinen teuersten Top-Modellen keinen (schnelleren) GDDR6X-Speicher benutzten sollte, immer noch nicht gefunden.

Die Hardware Times berichten zu den Marktanteilen im japanischen Prozessoren-Retailmarkt: Danach hat AMD auch dort mittels der Zen-Architektur für einen drastischen Umschwung gesorgt, von einem Marktanteil von 16:84% (zugunsten von Intel) im Juni 2017 auf einen Spitzenstand von 67:33% (zugunsten von AMD) im Mai 2020. Diese für AMD überaus positive Marktentwicklung zeigt aber auch an, dass die Zahlen im deutschen Retailmarkt, ermittelt üblicherweise anhand der Verkaufszahlen der 'Mindfactory', eben doch einen klaren regionalen Einschlag haben – dort stand es im Mai 2020 schließlich gleich bei 89:11% zugunsten von AMD. Zu den aus Japan gemeldeten 67:33% existiert da noch ein Dimensions-Unterschied: In Deutschland ist AMD bei den Selbstbauern regelrecht dominierend, in Japan existiert hingegen augenscheinlich noch ein fester Intel-Stamm, welcher auch jetzt angesichts von AMDs Technologie-Hoch nicht gänzlich zusammenbricht. Jene Differenz zeigt darauf hin, dass es regional noch ganz andere Unterschiede geben könnte, dass somit aber auch die CPU-Verkaufszahlen des deutschen Retailhandels vermutlich den absoluten Bestcase für AMD darstellen.

Bei der Gelegenheit der Hardware-Daten zur Xbox Series S fällt auch noch ein Nachtrag zu den Hardware-Spezifikationen der Xbox Series X an: Wie Twitterer Rogame schon zur Monatsmitte schrieb, tritt die bei der XBSX zugrundeliegende "Arden"-APU mit 2 Shader-Engines samt jeweils 2 Shader-Arrays an. Dies deutet (trotz deutlich höherer Anzahl an Shader-Clustern) einen Frontend-Aufbau genau wie beim Navi-10-Chip an – womit es dann nochmals wahrscheinlicher wird, dass auch die Xbox Series X dann mit derselben (4fachen) Raster-Engine antritt. Relevant ist dies im Vergleich mit der Playstation 5, welche oftmals wegen ihrer geringeren Anzahl an Shader-Clustern gescholten wird, in diesem Punkt aber einen Vorteil hat: Denn auf nominellen Taktraten ist die Rasterizer-Power der PS5 somit um immerhin +22% stärker als jene der Xbox Series X – wie auch schon zum seinerzeitigen Rohleistungs-Vergleich vorhergesagt. Selbstverständlich sind die +18% mehr Shader-Power der Xbox Series X wirkmächtiger als jener Rasterizer-Vorteil der PS5, aber ein kleines bißchen nähert sich die PS5 damit der (stärkeren Hardware der) Xbox Series X durchaus an.

Golem und Heise berichten über eine neue Kooperation von Google mit bekannten Zeitungsverlagen, wobei Google für die Übernahme von Verlags-Inhalten tatsächlich Lizenzzahlungen leisten will. Die Verlagsinhalte sollen auf Google News sowie dem Android-Newsfeed "Discover" erreichbar werden, die genaue Ausgestaltung steht noch aus. Interessant ist, dass hierbei auch Verlagsinhalte eingebunden werden sollen, welche bei den Verlagen selber bisher unter einer Paywall stehen – damit würde Google einen echten Mehrwert für den Nachrichtenleser schaffen, seine eigene Poleposition aber natürlich genauso auch zementieren. Wahrscheinlich ist dies auch der Zweck des ganzen aus der Sicht von Google: Man steigt zwar in die eigentlich verpönte Inhalte-Lizenzierung ein, dies aber sicherlich zu gänzlich eigenen Bedingungen und mit dem höheren Ziel, Google zukünftig auch im Nachrichten-Bereich zur unabdingbaren Größe zu machen.

Mit dem Presse-Leistungsschutzrecht hat diese Kooperation möglicherweise wenig zu tun, dies hängt allerdings an den derzeit noch nicht bekannten Detail-Bedingungen. Denn sollte Google nur für die Übernahme der kompletten Inhalte (d.h. nicht nur Anriß-Text) bezahlen, dann wäre dies nur fair und billig, immerhin würde die komplette Leistung der Verleger übernommen. Denkbar also, dass sich Google weiterhin weigert, nur für Anriß-Texte zu zahlen, mit der Übernahme von kompletten Arbeiten allerdings eine Geschäftsbeziehung zu den Verlegern aufbaut – welche nachfolgend weniger geneigt sein dürften, sich all zu oft mit Google anzulegen. Aber selbst die gegenteilige Auslegung, wenn Google also tatsächlich für Anriß-Texte bezahlt, wäre für Google nicht so schlimm, so lange der Betrag geringfügig ist und man selber damit an Marktmacht gewinnt. Am Ende könnte Google höchstselbst das Leistungsschutzrecht dazu benutzen, andere News-Aggregatoren und andere Suchmaschinen aus dem Markt zu drängen, wenn man der einzige ist, welcher in der Praxis mit den Verlagen kooperiert. In allen Fällen führt das Leistungsschutzrecht somit nur dazu, das kleinere Anbieter benachteiligt und langfristig vom Markt verdrängt werden.