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Hardware- und Nachrichten-Links des 27./28. Februar 2016

Die PC Games Hardware hat in der geschlossenen Beta von Hitman (2016) einige Grafikkarten-Benchmarks anstellen können und bietet somit einen ersten Eindruck der Performance des kommenden Actiontitels. Hierbei kommen AMD-Grafikkarten schon unter FullHD hervorragend weg – und dies obwohl in dieser Betaversion DirectX 12 noch gar nicht freigeschaltet war: Eine Radeon R9 Fury X kommt nahe an eine GeForce GTX 980 Ti heran, die Radeon R9 390X zieht an der GeForce GTX 980 vorbei, die Radeon R9 380 sehr deutlich an der GeForce GTX 960 – wobei in allen Fällen die nVidia-Modelle deutlich stärkere ab-Werk-Übertaktungen als die AMD-Modelle vorliegen hatten. Mit höheren Auflösungen steigt der AMD-Vorteil weiter an, unter UltraHD gewinnt die Radeon R9 Fury X (mit default-Taktungen) dann sogar gegen die GeForce GTX 980 Ti (mit starker ab-Werk-Übertaktung). Bemerkenswert ist daneben der eher schon übermäßige Hunger des Spiels nach Grafikkartenspeicher: Bei dieser Beta-Version gibt es für Nutzer von 2-GB-Grafikkarten selbst unter FullHD nur niedrige Texturendetails, Nutzer von 3-GB-Grafikkarten bekommen maximale Texturendetails dagegen nur bis zur FullHD-Auflösung – und erst mit 4 GB Grafikkartenspeicher darf man frei nach Gusto Auflösung & Texturendetails selber festlegen. Diese Begrenzungen erscheinen etwas harsch angesichts des Punkts, daß unter UltraHD letztlich eine 4-GB-Grafikkarte (in Form der Radeon R9 Fury X) die Benchmarks gewinnt, eventuell verbessert sich hierbei noch etwas bis zum Release des Spiels.

Vom russischen GameGPU (maschinelle Übersetzung ins Deutsche) kommen hingegen Grafikkarten-Benchmarks unter der Alpha-Version von Doom (2016) – wobei Spielepublisher Bethesda inzwischen darauf hingewiesen hat, das jene Alpha-Version noch keinerlei PC-Optimierungen enthält, sondern nur die Konsolen-Optimierungen. Daraus läßt sich wohl auch erklären, wieso hierbei erneut die AMD-Grafikkarten sehr deutlich vorn liegen – schließlich liefert AMD derzeit für alle wichtigen Spielekonsolen die entsprechenden Chips. Unter der Alpha von Doom (2016) geht der AMD-Vorsprung derzeit so weit, das eine Radeon R9 290 unter FullHD leicht schneller als eine GeForce GTX 980 Ti herauskommt. Allerdings steht zu vermuten, daß die nachfolgende PC-Optimierung des Spiels wohl nicht nur einer höheren Performance dient, sondern womöglich auch dem Einbau von weiteren, PC-exklusiven Optikfeatures zu Gute kommt – sprich solcherart Optikfeatures, für welche die aktuellen Spielekonsolen gar nicht leistungsstark genug wären. Dies könnte das Performancebild dann noch einmal komplett verändern – eine andere Optik kann auch eine gänzlich andere Performancecharakteristik zur Folge haben, selbst wenn es sich nur um wenige, aber eben leistungsfressende Optikeffekte handelt. Insofern ist aus den vorliegenden Benchmarks noch nicht wirklich etwas herauszulesen, was denn mitnehmenswert wäre.

Das "böse" Windows-Update "KB3035583" (verantwortlich für das Windows-10-Nervtool "GWX") ist mit Datum 23. Februar 2016 mal wieder in einer neuen Version erschienen, womit es unter Windows 7/8 den Nutzern wiederum & erneut zum Download angeboten wird – und zwar selbst dann, wenn man früher schon dieses Update manuell "ausgeblendet" hatte. Die einzige echte Rettung war und ist es, die empfohlenen Updates nicht automatisch mitinstallieren zu lassen, wie hier erklärt. In diesem Fall verschwinden die empfohlenen Updates von der Liste der "wichtigen Updates" (automatische Installation) und wandern zur Liste der "optionalen Updates" (keine automatische Installation, müssen manuell vom Nutzer aktiviert werden). Inwiefern das beliebte GWX Control Panel dieses neue Problem mit der neuen Version des KB3035583-Updates ebenfalls lösen konnte, ist unsicher – aber unsere Anleitung hat in jedem Fall geholfen, auf allen entsprechend behandelten Rechnern (unter Windows 7) wurde das KB3035583-Update nur optional angeboten, ohne bereits angeklickt zu sein oder aber einen Installationsautomatismus. Bei anderen Nutzern scheint dies dagegen nicht so richtig funktioniert zu haben – oder aber es wurden hierbei doch andere Update-Einstellungen verwendet.

Heise notieren ein bemerkenswertes Urteil des Oberlandesgerichts Köln, wonach Amazon gesperrten Kunden nicht die Nutzung von bereits gekauften (und vollständig bezahlten) Inhalten in der Amazon-Cloud verweigern darf – entsprechende Paragraphen der Amazon-Geschäftsbedingungen wurden als ungültig erklärt. Das Urteil ist noch nicht rechtkräftig, aber die Chancen auf erfolgreiche Revision sind minimal – letztlich haben die Richter auch nur das bestätigt, was sich automatisch aus Vertrags- und Verbraucherschutzrecht ergibt, nur das Amazon jene klar vor der Nase liegende Rechtslage bislang schlicht ignoriert hatte. Dies dürfte nunmehr nicht mehr funktionieren – vor allem aber auch bei vergleichbaren Fällen anderer Anbieter nicht mehr funktionieren. Langfristig gesehen wird sich das gesamte Modell der Cloud dem vorhandenen Vertrags- und Verbraucherschutzrecht anpassen müssen: Wer die Nutzer in die Cloud zwingt, kann jene – selbst bei klaren AGB-Verstößen – nicht einfach mehr so vollständig von seinen Diensten ausschließen. Alternativ könnte die Anbieter natürlich, wenn man unbedingt an einer totalen Beendigung der Kundenbeziehung interessiert ist, den auszuschließenden Nutzern Offline-Varianten ihrer Inhalte zum Download anbieten – aber dies würde die Nutzer womöglich nur dazu animieren, das Vertragsverhältnis vorsätzlich zu torpedieren ;).