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Hardware- und Nachrichten-Links des 26./27. September 2015

Laut WCCF Tech soll nVidia über das Wochenende bei einem "geheimen Treffen" Pressevertretern eine GM200-basierte DualChip-Grafikkarte gezeigt haben. Danach sollen ausgewählte Testredaktionen Pressesamples dieser Karte erhalten, inzwischen den Großteil ihrer Benchmarks abolviert haben und somit der offizielle Launch der Karte unmittelbar bevorstehen. Dies käme einigermaßen überraschend, denn eine solche Grafikkarte hatte sich nun nicht unbedingt direkt angekündigt – zudem würde nVidia mit diesem Knall-auf-Fall-Launch auch mit den guten Sitten brechen, der Presse ausreichend Testsamples mit einer ausreichenden Testdauer zur Verfügung zu stellen. Nichtsdestotrotz ist es nicht unmöglich, daß wir in den nächsten Tagen eine GM200-basierte DualChip-Grafikkarte begrüßen können – ob an diesem Gerücht etwas dran ist, wird sich in jedem Fall zeitnah erweisen. Eine solche Karte würde natürlich wie schon die GeForce GTX Titan Z schnell in Richtung 400 Watt Stromverbrauch gehen, zudem steht auch ein sinnvoller Leistungsgewinn unter FullHD in Frage. Aber unter 4K mit hohen Bildqualitäts- und Anti-Aliasing-Optionen sind sicherlich 70-90% Mehrperformance zu einer GeForce GTX Titan X erreichbar, je nach konkreten Taktraten.

Der Spiegel schaut zurück auf die "Killerspiel"-Debatte – und was daraus bis jetzt geworden ist. In dieser Frage hat sich kaum etwas bewegt, allerdings wurden (zum Glück) auch einige unsinnige Gesetzesvorschläge zum Thema nicht weiterverfolgt. Das ganze ist natürlich immer nur ein mediales Ereignis davon entfernt, wieder groß auf die Tagesordnung gehoben zu werden – mit vielleicht heutzutage dem Vorteil, daß die nachrückende Politiker-Generation näher am Gaming-Zeitalter bzw. die jüngste Politiker-Generation sogar selber schon in diesem aufgewachsen ist. Als Prügelknabe ohne ernsthafte Lobby eignet sich das Thema aber dennoch, insofern sind da bei weitem noch nicht alle Schafe im Trockenem. Das ganze wird sich wohl wirklich erst über die Jahrzehnte auswachsen – und erscheint damit immer mehr als klassisches Generationen-Problem, wie früher zuerst Rockmusik und später Horrorfilme. Erst wenn eines Tages die Mehrheit der Erwachsenen in Deutschland in einer Gamer-Generation aufgewachsen sind, ist es gerade für die Massenmedien nicht mehr sinnvoll, das Thema als großen Aufhänger zu verwenden – und weniger medialer Druck ergibt ganz automatisch weniger Handlungsdruck auf die Politiker.

Heise, Golem und Internet-Law berichten zu einer Entscheidung des Deutschen Patent- und Markenamts zum Presse-Leistungsschutzrechts. Dabei wurde zum einen der von der VG Media geforderte Vergütungstarif von 6% des Google-Umsatzes als unangemessen hoch zurückgewiesen, zum anderen aber grundsätzlich eine Vergütungspflicht gemäß des Leistungsschutzrechts bestätigt. Allerdings solle für jene vorab definiert werden, was denn nun gemäß der Gesetzeslage als "kleinste Textausschnitte" eben nicht verfügungspflichtig anzusehen wäre. Hierzu schlägt das Patentamt eine Obergrenze von 7 Worten vor, bislang zeigt Google üblicherweise rund 20 Wörter an. Juristenkreise sehen dies gemäß Internet-Law allerdings teilweise anders – hier wird gern darauf hingewiesen, daß es der Wille des Gesetzgebers auch beim Leistungsschutzrecht sei, den normalen Betrieb der Suchmaschinen eben gerade nicht zu stören, was großzügigere Auslegungen eröffnen würde.

Aber auch mit den 7 Wörtern könnte Google am Ende leben – die Nachteile dürften eher bei den Verlagen liegen, denn deren Suchergebnisse werden dann halt inhaltlich verkürzt angezeigt. Zahlen wird Google den Verlagen im Rahmen des Leistungsschutzrechts sowieso nichts, man wird entweder die Schwelle des eigenen Angebots so niedrig legen, daß es immer unterhalb einer Vergütungspflicht bleibt – oder notfalls das eigene Angebot einstellen. Wieviel die Verlage allein an einer Auslistung bei Google News verlieren, konnten jene schon bei den ersten Konflikten um das Leistungsschutzrecht erleben – da brach dann der Traffic seitens Google schnell mal um 60% oder mehr ein, was für große Magazine nicht zu schultern ist. Gerade da Deutschland in diesem Punkt wieder einmal einen völlig abweichenden Sonderweg fährt, wird Google keinesfalls einlenken können – dies würde nur ähnlich hohe Fordungen in anderen Ländern nach sich ziehen. Machbar erscheint wohl allein eine Einigung wie in Frankreich oder Belgien, wo Google mit Einmalzahlungen davonkam.