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Hardware- und Nachrichten-Links des 25./26. Mai 2013

Mittels der Xbox One und deren automatischer Wohnzimmer-Überwachung sind viele lustige Dinge möglich, welche der Spiegel anschneidet: So berichtet man über ein Microsoft-Patent zur "Regulierung des Content-Vertriebs anhand der Zuschauerzahl" – oder anders formuliert: Der Preis eines online abgerufenen Films kann sich an der Anzahl der Personen im Wohnzimmer ausrichten. Interessant ist ganz generell, wie viel man heutzutage den potentiellen Käufern zumuten kann: Als Intel seinerzeit mal den Versuch einer eindeutigen Seriennummer bei seinen Prozessoren machte, musste man dieses Vorhaben nach heftigen Protesten zurückziehen – heuer nun regt sich von Konsumentenseite scheinbar niemand über eine Konsole mit eingebauter Wohnzimmer-Überwachung auf. Schlimmer noch, es werden Hersteller-Behauptungen ("die Gesichtserkennung findet nur lokal statt") für bare Münze genommen und nicht hinterfrage ("relevant ist nicht die Gesichtserkennung selber, sondern ob die Daten erkannter Personen übertragen werden") Die Hersteller-Industrie scheint uns über die Zeit in jedem Fall sehr gut konditioniert zu haben, daß wir dies so einfach schlucken.

Der Heise Newsticker vermeldet eine Entscheidung der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM), die beiden Jugendschutz-Filterprogramme von Jusprog und der Telekom mit Wirkung vom 1. Juni 2013 vollumfänglich zuzulassen. Damit steht gemäß der aktuellen bundesdeutschen Jugendschutz-Gesetzgebung nunmehr ein de jure "wirksames Filterprogramm" zur Verfügung, womit andere Jugendschutzmaßnahmen wie Ausweiskontrolle oder Sendezeitbegrenzungen entfallen können (ein Webseiten-Anbieter muß nur eine der möglichen Jugendschutzmaßnahmen unterstützen). Platt gesagt können damit die hier und da tatsächlich zu sehenden Sendezeitbegrenzungen für ab-18-Inhalte ab dem 1. Juni 2013 entfallen, sofern sich die Webseiten (einmalig) einer maschinell auslesbaren Jugendschutz-Zertifizierung im Rahmen des Age-Label-Programms unterziehen. Ironischerweise werden einige große Anbieter (ARD & ZDF) diese Möglichkeit jedoch nicht nutzen, sondern im Sinne eines "besseren Jugendschutzes" freiwillig bei den Sendezeitbegrenzungen bleiben.

Golem berichten über den Vorschlag eines EU-Mediators zur Entwirrung des Urheberrechts, wonach die Urheberrechtsabgaben im digitalen Zeitalter obsolet sein sollen – da bei legal erworbenen Titeln außer für den Hausgebrauch üblicherweise nichts mehr kopiert werden kann, womit der Zweck einer Urheberrechtsabgabe für legale Privatkopien (für Freund und Bekannte) hinfällig wird. Dies ist aufmerksamen Beobachtern zwar schon seit Jahren bekannt – aber eventuell läßt sich der Gedanke nun endlich auch bei der EU durchsetzen, wenn es von einem eigenen Experten dargereicht wird. Die reine Idee ist allerdings noch lange nicht einmal die halbe Miete, denn die Verwertungsgesellschaften dürften sich natürlich heftig gegenüber dem Abbau dieser schönen Pfründe wehren. Und am Ende ist es auch noch nicht gesagt, ob der Abbau der Urheberrechtsabgaben zu wirklich sinkenden Preisen bei USB-Sticks, Festplatten und Rohlingen sorgt, da die Hardware-Hersteller angesichts des harten Konkurrenzkampfs wohl lieber erst einmal die eigene Kasse aufbessern werden.