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Hardware- und Nachrichten-Links des 24./25. März 2012

Die PC Games Hardware kolumnieren darüber, weshalb die Leistungsaufnahme eines Spielerechners völlig überbewertet wird. Dabei wird primär darauf hingewiesen, welchen eher geringen Anteil ein PC bzw. die am meisten stromfressenden Spieler-Grafikkarten am häuslichen Energieverbrauch gegenüber anderen Verbrauchern wie Glühbirnen, Staubsaugern und Gefrierschränken hat. Und damit hat man natürlich völlig recht, der absolute Verbrauch eines PCs bewegt sich im normalen Rahmen. Nimmt man es dagegen relativ und rechnet die erbrachte Leistung (in Form von Arbeit oder Spaß) ein, ist der PC sogar regelrecht energieeffizient. Die Bewertung von Spieler-Grafikkarten nach deren Stromverbrauch ist also ein wenig übertrieben, gerade da die Idle-Verbrauchswerte inzwischen auf einem allgemein niedrigen Niveau angekommen sind.

Ein kleines Gegenargument sei aber dennoch angebracht: Eine Aussage zum Last-Verbrauch einer Grafikkarte ist in aller Regel auch immer eine Aussage zur Lautstärke der Kühlerkonstruktion – folgend der einfachen Regel, daß eine mehr verbrauchende Karte eine stärkere Kühlung benötigt und dies im Normalfall mit mehr Lautstärke einhergeht. Bestes Beispiel ist hierbei die Radeon HD 7970 gegen die GeForce GTX 680, deren Stromverbrauchswerte mit ~190W vs. 211W unter Spielen noch nicht einmal so arg differieren, die Lüfter-Lautstärke des Referenzdesigns aber trotzdem klar für die nVidia-Lösung spricht. Wenn man sich zwischen zwei in etwa gleichschnellen Grafikkarten also für das Modell mit dem geringerem Stromverbrauch entscheidet, dann steht dahinter oftmals nicht die reine Idee des Stromsparens, sondern vielmehr die Milchmädchenrechnung, daß die Karte mit dem geringerem Stromverbrauch einfacher und damit mit weniger Lautstärke zu kühlen ist.

Telemedicus geben einen Überblick über die gerichtliche Beurteilung von Rapidshare über die Jahre, welche je nach Gericht und Zeitpunkt sehr schwankend ausgefallen ist. Dabei wird in diesem Sommer auch eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes zu Rapidshare anstehen, was dann hochinteressant für die komplette Thematik "Sharehoster" werden dürfte. Grundsätzlich läßt sich jedoch weiterhin bemängeln, daß hier nun schon seit Jahren die Gerichte Recht in entscheidenden Positionen definieren müssen, obwohl dies eigentlich Aufgabe des Gesetzgebers wäre. Konkret kann dies bedeuten, daß ein Gericht ein Geschäftsmodell wie das der Sharehoster in indirekter Ableitung bestehender Gesetze für illegal erklärt, obwohl ein Gesetzgebungsverfahren (unter Regeln und Auflagen) eine garantierte Legalität solcher Anbieter anstreben könnte. Was Absicht des Gesetzgeber ist, können Gerichte eben nicht erraten – sie können nur bestehende Gesetze auslegen und manchmal müssen sie auch (in Ermanglung anderer Alternativen und unter Handlungsdruck) bestehende Gesetze auf völlig neue Situationen überstülpen.