24

Hardware- und Nachrichten-Links des 24. März 2014

Angeblich soll nVidia-Chef Jen-Hsun Huang am dienstäglichen 25. März auf der GPU Technology Conference (GTC) genaueres zu den kommenden 20nm-Maxwells sagen – so sagt es zumindest Videocardz, wenngleich sich auf den nVidia-Webseiten keinerlei dieserart konkreten Aussagen zum Inhalt des zweistündigen Vortrags finden lassen. Den GTC-Livestream kann man sich bei Twitch geben, der nVidia-Vortrag soll dann um 9 Uhr Ortszeit stattfinden, in Mitteleuropa wäre dies 18 Uhr. Ob sich wirklich größere Details zu nVidias 20nm-Grafikchips darin befinden, wäre allerdings zu bezweifeln – üblicherweise stellen die Grafikchip-Entwickler ihre neuen Architekturen erst kurz vor Release vor und machen monatelang vorher sich nicht bewußt das Geschäft mit der noch aktuellen Generation durch eine zu zeitige Präsentation der nächsten Generation kaputt. Gut möglich, daß es einige allgemeine Aussagen zu Maxwell und die Weiterentwicklung dieser Architektur gibt, konkrete Daten zu kommenden Grafikkarten sind jedoch arg unwahrscheinlich.

Die PC Games Hardware hat sich mit Grafikkarten-Benchmarks unter Titanfall beschäftigt – und dabei als erstes feststellen müssen, daß das Spiel ein heftiger Speicher-Verschwender ist. Unter 1920x1080 mit 4x Multisampling Anti-Aliasing werden tatsächlich ganze 3 GB Grafikkartenspeicher benötigt, um nicht Performance-Nachteile zu haben – gut zu sehen an dem Ergebnis einer GeForce GTX 680 4GB, welche eine (nominell leicht schnellere) GeForce GTX 770 2GB um ganze 42% (!) abhängt. Da es keine bemerkbare Differenz zwischen 3 und 6 GB Grafikkartenspeicher gab, scheint Titanfall unter 1920x1080 4xAA exakt jene 3 GB Grafikkartenspeicher zu benötigen, um auf Touren zu kommen. Dabei leistet sich das Spiel den Lapsus, den Grafikkartenspeicher direkt beim Spielstart völlig unnötigerweise mit 2 GB an Ingame-Videos vollzuknallen – aber selbst wenn man diesen Punkt manuell umging, blieb die Speicherbelastung hoch und die Performance von 2-GB-Grafikkarten mäßig.

Es ist zu hoffen, daß man sich seitens des Entwicklers noch einmal diesen Punkt ansieht und eventuell entschärft – denn aufgrund der benutzten Source-Engine sollte eine solch hohe Speicherbelastung eigentlich nicht notwendig sein. Davon abgesehen zeigen die Titanfall-Benchmarks der PCGH derzeit in diese Richtung, daß das Spiel mit AMD-Hardware deutlich besser zurechtkommt: Eine Radeon R9 280X kommt in die Nähe der GeForce GTX Titan, eine Radeon R9 290X versägt die GeForce GTX 780 Ti sehr deutlich. Die erreichten fps-Raten sind bei den genannten Grafikkarte allesamt gut, unterhalb der von der PCGH aus Flüssigkeits-Erwägungen heraus empfohlenen 60 fps geht es nirgendwo. Die Grenze für jene 60 fps liegt voraussichtlich unterhalb der Radeon R9 280 sowie der GeForce GTX 680/770 4GB, womit Titanfall zumindest unter 1920x1080 4xAA doch schon eine Spielwiese für echte HighEnd-Grafikkarten darstellt.

Online.Spiele.Recht beschäftigen sich mit einem Gerichtsurteil, welches das Verbot des Weiterverkaufs von Steam-Accounts unterstützt. Das Landgericht Berlin bezieht sich bei seiner Entscheidung auf die Zusatzleistungen, welche Steam einem Steam-Account zukommen läßt – Multiplayer-Server, Matchmaking, automatische Updates und mehr. Weil hiermit dann so etwas wie in Dienstleistungsverhältnis zwischen Steam und Spielekäufer zustandekommt, kann der Account nicht übertragen werden. Das Gericht mißachtet hierbei schmählicherweise zwei gewichtige Punkte: Erstens sind die Zusatzleistungen seitens Steam aufgedrängt, werden vom Käufer beim Spielekauf gar nicht nachgefragt. Und zweitens handelt es sich selbst bei diesem Dienstleistungsverhältnis um einen absoluten Standardvertrag, welchen Steam absolut jedem seiner Kunden anbietet. Es sprich somit nichts gegen die Übernahme dieses Vertrags durch einen anderen Steam-Kunden, die Vertragsbedingungen sind schließlich überall identisch.

Am Ende hat das Gericht vor allem nicht das große ganze Bild betrachtet: Laut bundesrepublikanischer und europäischer Rechtssprechung sollen Kaufgegenstände grundsätzlich übertragbar, sprich weiterveräußerbar sein. Ausnahmen hiervon sind nur statthaft, wenn dies im konkreten Fall eine ungebührliche Härte für den Verkäufer darstellen würde. Bei Computerspielen trifft dies nicht zu – daß Steam ziemliche Probleme hätte, das ganze umzusetzen, hängt primär daran, daß Steam selber den ganzen Fall unnötig verkompliziert hat. Einen Grund, den Weiterverkauf von Spielen zu untersagen, gibt es außerhalb dem Eigeninteresse von Steam absolut nicht. Selbst die Idee, Computerspiele wie DVD-Filme rechtlich als reine "Nutzungsgegenstände" einzuordnen, an denen man nur eine Nutzungslizenz hat, jedoch kein Eigentum erwirbt, ändert daran nichts – auch DVD-Filme sollen und sind weiterverkaufbar, man verkauft dann eben seine Nutzungslizenz weiter. Der Mißbrauch der Steam-Nutzungslizenz zu einem Gebilde, an dem dann das grundsätzliche Recht auf Weiterveräußerung wegen formaljuristischer Winkelzüge scheitert, hätte eigentlich vom Gericht erkannt werden müssen.