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Hardware- und Nachrichten-Links des 24. Februar 2012

Gemäß Fudzilla hat nVidia seine Grafikkarten-Partner über die kommenden Kepler-Beschleuniger gebrieft und entsprechende Referenzdesigns verteilt, so daß die Grafikkarten-Hersteller nunmehr ihre eigene Produktvorbereitung und danach ihre Produktion aufnehmen können. Dies bedeutet nicht nur, daß das Kepler-Projekt jetzt langsam auf die Zielgerade biegt, sondern natürlich auch, daß in der nächsten Zeit mit dem einen oder anderen Fakten-basierten Leak zu rechnen ist, weil jetzt einfach viel mehr Personen Detailwissen zu Kepler haben. Laut WinFuture erreicht die Festplatten-Produktion derzeit zwar schon wieder 80 Prozent des Niveaus vor der Festplattenkrise – diese ist damit aber noch lange nicht ausgestanden, denn damit liegt der Bedarf immer noch über dem Angebot und vor allem dürfte vor den Festplattenherstellern noch ein Berg an nicht abgearbeiteten Altbestellungen liegen. Inzwischen geht man somit davon aus, daß selbst zum Jahresende 2012 noch nicht die alten Tiefstpreise für Festplatten wieder erreicht sein werden.

Der Planet 3DNow! hat im Gespräch mit AMD Details darüber in Erfahrung bringen können, wie Supersampling Anti-Aliasing in den zukünftigen AMD-Treibern angeboten werden wird. Wie von AMD schon früher angekündigt, wird das Feature auch Teil der offiziellen WHQL-geprüften Treiber werden – sprich, wie beim Preview-Treiber 12.2, nur daß der eben noch kein WHQL-Siegel trägt. Zudem wird Supersampling Anti-Aliasing allen GCN-basierten Grafikkarten offenstehen, also auch der Radeon HD 7700 Serie – nicht aber den kleineren Karten der Radeon HD 7000 Serie (nicht GCN-basiert) und auch nicht früheren AMD-Grafikkarten, egal deren Performance-Potentials. Letzteres ist natürlich eine rein marktpolitische Entscheidung, um die neue Radeon HD 7000 Serie zu puschen – denn rein technisch könnte AMD Supersampling Anti-Aliasing auch für ältere Grafikkarten-Serien anbieten, es handelt sich hierbei schließlich um ein reines Software-Feature.

Der Spiegel, Telepolis und der Heise Newsticker berichten über eine teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Überwachungsparagraphen des Telekommunikationsgesetz (TKG). Danach war (und ist es noch) erlaubt, daß Behörden bei Telekommunikationsunternehmen sämtliche vorliegende Daten abfragen können, wenn dies allgemeinen Zwecken wie der Gefahrenabwehr, der Sicherstellung der öffentlichen Ordnung oder auch der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten dient. Diese recht einfache und ohne anscheinend eine richterliche Erlaubnis stattfindende Datenweitergabe wird es zwar auch weiterhin geben, allerdings wurde der Gesetzgeber diesbezüglich zu genaueren Regelungen verpflichtet, teilweise erklärten die Verfassungsrichter auch einzelne Maßnahmen direkt für verfassungswidrig. Allerdings wird dem Gesetzgeber bis zum 30. Juni 2013 Karenzzeit für die entsprechende Gesetzesüberarbeitung gegeben – und leider besteht kein durchsetzbarer Zwang dazu, daß wenigstens das neue Gesetz dann verfassungsgemäß ist.