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Hardware- und Nachrichten-Links des 23./24. Juni 2014

Für reichlich Aufregung sorgt derzeit das Gerücht, AMDs Hawaii-Chip würde in Wahrheit nicht 2816, sondern gleich 3072 Shader-Einheiten (48 anstatt 44 Shader-Cluster) tragen und AMD demzufolge demnächst eine weitere HighEnd-Grafikkarte vorbereiten, welche diesen Hawaii-Chip dann wirklich voll ausfährt. Jenes Gerücht stammt aus dem Forum von Overclockers.co.uk, hat derzeit allerdings nirgendwo eine handfeste Bestätigung, wurde aber nichtsdestotrotz auf den üblich verdächtigen Leak-Webseiten und in der Folge dann im restlichen Tech-Web weitergetragen. Dabei ist es durchaus möglich, daß das Gerücht stimmt – wenngleich dies dann früheren, sehr klaren Aussagen von AMD widersprechen würde. Allerdings darf in Frage gestellt werden, was denn die Aufrüstung von 2816 auf 3072 Shader-Einheiten wirklich bringen mag: Auf gleichen Taktraten sind dies nur 9,1% mehr Rechenleistung, was angesichts der nicht übermäßig guten Skalierung des Hawaii-Chips für vielleicht nur 5% mehr Performance gegenüber der Radeon R9 290X (Perf.Index 480% @ Quiet) sorgen würde. Allein mit der Hinzunahme von mehr Shader-Einheiten erscheint die knapp oberhalb von 10% liegende Performance-Differenz zur GeForce GTX 780 Ti (Perf.Index 530%) als kaum überbrückbar.

Wenn AMD dies noch innerhalb der aktuellen Grafikkarten-Generation erreichen wollte, müsste man allerdings nichts anderes tun, als minimal an der Taktschraube zu drehen – und dann die Verlustleistung des Hawaii-Chips derart im Griff haben, daß das ganze nicht zu einer Staubsauger-Lautstärke passiert. Schlicht ein neues Stepping mit verbesserter Energieeffizienz würde hierfür vollkommen ausreichen, schließlich schafft die Radeon R9 290X in ihrem Uber-Modus (Perf.Index 520% @ Uber) schon fast das Performance-Niveau der GeForce GTX 780 Ti (Perf.Index 530%). Mehr Shader-Einheiten werden für diesen Job also gar nicht benötigt, sind möglicherweise wegen des steigenden Strombedarfs sogar kontraproduktiv. Damit kann es durchaus zu einer spekulativ derzeit "Radeon R9 295X" genannten Karte auf Hawaii-Basis kommen – aber ob der Hawaii-Chip wirklich 3072 Shader-Einheiten schwer ist, wäre damit nicht gesagt. Derzeit ist das ganze halt nur ein Gerücht, was auf eine Bestätigung oder ein klares Dementi wartet. Eine schnellere Hawaii-Grafikkarte könnte aber trotz fehlender Shader-Einheiten kommen, dies ist von dieser Frage augenscheinlich unabhängig.

Golem berichten über die nächste Ausbaustufe von Xeon Phi mit dem Codenamen "Knights Landing": Anstatt 62 Pentium-basierter Rechenkerne soll diese nächste Ausbaustufe dann 72 Silvermont-basierte Rechenkerne enthalten, welche allerdings abweichend von den bekannten BayTrail-Prozessoren sogar schon AVX512 beherrschen. Damit will Intel die DoublePrecision-Rechenleistung sehr deutlich von bislang 1,2 TFlops auf dann über 3 TFlops steigern – was Intel erstmals bei der reinen Rechenleistung vor die entsprechenden GPGPU-Beschleuniger von AMD und nVidia bringen würde (AMDs FirePro W9100 steht derzeit bei ≤2,67 TFlops). Bei der Speicheranbindung geht Intel zudem komplett neue Wege: Jene Beschleuniger-Karten werden bis zu 16 GB auf dem Trägermaterial sitzenden eDRAM in gestapelter Bauweise ("Hybrid Memory Cubes") mit einer Speicherbandbreite von 500 GB/sec anbinden, hinzu kommt ein konventionelles 192 Bit DDR Speicherinterface für die Anbindung von (auf der Platine sitzendem) DDR4-Speicher. Allerdings dauert es aufgrund der für "Knights Landing" benötigten und offensichtlich weiterhin noch nicht rund laufenden 14nm-Fertigung noch eine ganze Weile bis zu ersten fertigen Produkten: Einzelne Exemplare soll es zwar schon im zweiten Halbjahr 2015 geben, ein erster laufender GPGPU-Cluster ist jedoch erst für Mitte 2016 geplant.

Die nächste Esakalationsstufe im Kampf der Verlage gegen Google mittels des Leistungsschutzrechts ist nunmehr die Einreichung einer Beschwerde vor dem Bundeskartellamt gegen Google. Wie u.a. WinFuture berichten, beziehen sich die Verlage in dieser Beschwerde auf die marktbeherrschende Stellung Googles sowie die (geänderten) Bedingung von Google News, nach welcher dort nur Verlage gelistet werden, welche auf ihre Ansprüche aus dem Leistungsschutzrecht verzichten. Dem Bundeskartellamt obliegt nun die Entscheidung, ob Google als markbeherrschender News-Aggregator den Verlagen derart die Bedingungen diktieren kann – ganz besonders, da Google schließlich nicht pur die Höhe der Vergütung versucht zu diktieren, sondern jene gänzlich und komplett ablehnt. Im Sinne des Leistungsschutzrechts wäre jenes ein Papiertiger, wenn man Google dies durchgehen lassen würde. Noch dazu gibt das Leistungsschutzrecht den Verlagen einen regelrechten Vergütungsanspruch in die Hand, dies kann Google also eigentlich nicht durch seine AGBs gleich wieder komplett ausschließen.

Fraglich ist eher, ob man Google News als im wettbewerbsrechtlichen Sinne "marktbeherrschenden Anbieter" betrachten kann, zur Beantwortung dieser Frage fehlt auch ein wenig das allgemein verfügbare Faktenwissen. Die Verlage versuchen natürlich vornehmlich auf die sicherlich marktbeherrschende Stellung der Google-Suchmaschine hinzuweisen – nur spielt jener Punkt bei dieser Kartellbeschwerde, welche sich allein gegen Google News richtet, keine Rolle. Sobald jedoch eine marktbeherrschende Stellung von Google News angenommen wird, erscheint es als sehr wahrscheinlich, daß sich die Wettbewerbshüter letztlich gegen Google entscheiden werden. In diesem Fall dürfte Google wohl schlicht "Google News" für Deutschland abschalten, sofern es nicht überrascherweise am Ende doch zu einer Einigung über die Gebührenhöhe gemäß des Leistungsschutzrechts kommt. Eine solche Einigung ist jedoch kaum zu sehen, so lange die Verlage auf dem Trip sind, die Gebührenhöhe im Prinzip in Eigenregie bestimmen zu wollen.