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Hardware- und Nachrichten-Links des 22./23. Juni 2013

Aus dem chinesischen Forum von PCEVA (maschinelle Übersetzung ins Deutsche) stammen erste Spiele-Benchmarks zur am dienstäglichen 25. Juni zu erwartenden GeForce GTX 760 – allerdings auch hier wieder von einer ab Werk übertakteten Variante, welche auf 1072/1111/3500 MHz und damit deutlich schneller als der vermutliche Referenztakt von 980/1033/3000 MHz lief. In jenen Benchmarks erzielte die ab Werk übertaktete GeForce GTX 760 ein um 16,4% höheres Ergebnis als eine reguläre GeForce GTX 660 Ti (Perf.Index 280%) – was indirekt andeuten mag, daß eine GeForce GTX 760 auf Referenztakt in Richtung knapp 10% schneller als eine GeForce GTX 660 Ti herauskommen sollte. Dies sollte eigentlich nur für einen Performance-Index von 300-310% reichen – was das Performance-Feld der regulären Radeon HD 7950 (Perf.Index 300%), nicht aber daß der von nVidia eigentlich angestrebten Radeon HD 7950 "Boost Edition" (Perf.Index 320%) darstellt.

Die bisherige Darstellung der GeForce GTX 760 als möglicher Preis/Leistungs-Brecher bekommt damit deutliche Kratzer: Sofern es nVidia nicht gelingt, mit der GeForce GTX 760 die Performance der Radeon HD 7950 "Boost Edition" zu schlagen, nützt auch der allgemein als attraktiv angesehene Preispunkt der Karte bei einem Listenpreis von ~250 Dollar und zu erwartenden ersten Straßenpreisen von 250 bis 270 Euro nichts mehr – weil die Radeon HD 7950 "Boost Edition" selber schon zu Straßenpreisen von 250 bis 280 Euro erhältlich ist. Prinzipiell könnte die GeForce GTX 760 bei einem Listenpreis von ~250 Dollar im weiteren Verlauf des Sommers zwar auch schnell auf Straßenpreise von unter 250 Euro sinken – aber zu einem besseren Preis/Leistungs-Verhältnis gegenüber der Radeon HD 7950 "Boost Edition" reicht dies immer noch nicht aus, so lange nicht wenigstens deren Performance erreicht wird. Frühere Prognosen, die GeForce GTX 760 könnte sich eventuell sogar mit der Radeon HD 7970 anlegen, sind damit natürlich überaus obsolet.

Internet-Law beschäftigen sich mit dem ersten Entwurf einer Verordnung zur Netzneutralität durch die Bundesregierung. Danach soll offenbar nicht verhindert werden, daß für verschiedene Diensteklassen – wie normales Surfen, Video-Streaming oder VoIP-Telefonate – unterschiedliche Entgelten vom Internetnutzer verlangt werden können. Verhindert werden soll nur, daß einzelne Inhalteanbieter von den Netzbetreibern bevorzugt werden. Dies ist nur ein halber Sprung, würde aber zumindest die konkrete Telekom-Drosselung obsolet machen – weil die Telekom sich dann entscheiden müsste, beispielsweise Video-Streaming generell nicht mehr zu drosseln oder aber ihr eigenes Streaming-Angebot ebenfalls mit zu drosseln. Als riskant wird seitens Internet-Law allerdings die Ausfertigung als "Verordnung" und nicht als "Gesetz" angesehen, da eine Verordnung mittels eines einfachen Gerichtsverfahrens außer Kraft setzbar wäre.