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Hardware- und Nachrichten-Links des 22./23. Februar 2014

Eine interessante Erkenntnis unseres jüngsten Artikels zum Stromverbrauch aktueller und vergangener Grafikkarten bezieht sich auf den Stromverbrauch von DDR3- und GDDR5-Versionen derselben Grafikkarte. Zu den Anfangszeiten von DDR3 und GDDR5 war die modernere Speichersorte schnell einmal für 15 Watt mehr Stromverbrauch gut, mit der Zeit (und besseren Fertigungsverfahren) dampften diese Unterschiede jedoch in den Watt-Bereich ein. Auch derzeit dürfte es noch so sein, daß der Speicher selber nur marginal zum Stromverbrauch einer Grafikkarte beiträgt, gleiches gilt im übrigen auch für die jeweils angesetzte Speichermenge. Heutzutage kommt allerdings zwischen DDR3 und GDDR5 ein anderer Effekt ins Spiel, welcher das insgesamte Stromverbrauchs-Ergebnis beeinflußt: Wie bekannt können GDDR5-Versionen 20-40% schneller als DDR3-Versionen derselben Grafikkarte sein.

Der Grafikchip hat mit DDR3-Speicher und der damit einhergehenden niedrigeren Speicherbandbreite also deutlich weniger zu berechnen, auch wenn dies bei früheren Grafikkarten keinen beachtbaren Ausschlag beim Stromverbrauch ergab. Neuere Messungen zur Radeon HD 7730 & 7750 seitens HT4U zeigen hingegen überaus klare Stromverbrauchs-Unterschiede zwischen DDR3- und GDDR5-Version an. Dies könnte darauf zurückzuführen sein, daß heuer der Performance-Unterschied zwischen diesen beiden Speichersorten klar höher liegt als vor einigen Jahren – in Frage kommen jedoch eher die neueren Stromspartechnologien der Grafikchip-Entwickler, welche selbst unter Last noch in der Lage sind, Taktraten und Spannungen herunterzunehmen, sofern der Grafikchip nicht voll ausgelastet ist. Letzteres würde wohl besser erklären, wieso innerhalb der Radeon HD 5000/6000 und GeForce 400 Serien kein Unterschied zwischen DDR3- und GDDR5-Versionen zu messen war, bei Radeon HD 7730 & 7750 jedoch nun ein derart kräftiger Unterschied herauskommt.

Wie Golem, der Heise Newsticker und Internet-Law unioso berichten, haben sich ein guter Teil der deutschen Presseverlage zusammengeschlossen, um aus dem Leistungschutzrecht sich (vermeintlich) ergebenden Ansprüche gegenüber Suchmaschinen und News-Aggregatoren in klingende Münze umzuwandeln. Damit beauftragt wurde die Verwertungsgesellschaft Media (VG Media), welche bislang vornehmlich im Fernseh- und Radiobereich tätig war. Mit dabei ist ein erheblicher Teil der wichtigsten deutschen Verlagshäuser, allerdings fehlen auch einige Schwergewichte, welche sich dieses Ringen vermutlich erst einmal aus der Zuschauerecke ansehen wollen. Denn natürlich gehen alle derzeit von einem zähen Rechtsstreit aus, in dessem Verlauf der gummiartige Gesetzestext erst einmal dahingehend ausdefiniert werden wird, ob denn überhaupt eine Vergütungspflicht für die bei Suchmaschinen und News-Aggregatoren beliebten "Snippets" existiert.

Dabei ist am Ende jedoch kaum zu erwarten, daß die großen Suchmaschinen in irgendeiner Form irgendwelche Beträge zahlen werden. Vielmehr dürften sich die Suchmaschinen schlicht diesem Freiraum anpassen, welchen der Gesetzestext vor Gericht letztlich erhält – sprich, man wird daß nutzen, was geradeso noch nicht vergütungspflichtig ist. Interessanter dürfte der Fall für News-Aggregatoren werden, weil hierbei die benutzten Textausschnitte nicht beliebig verkleinerbar sind, ohne letztlich die gesamte Idee eines News-Aggregators ad absurdum zu führen. Eine besondere Würze erhält der Streit um das Leistungsschutzrecht dann noch durch den Punkt, daß man Google gut und gerne als faktischen Monopolist im Bereich der Suchmaschinen ansehen kann – was aus wettbewerbsrechtlicher Sicht Googles Möglichkeiten zur De-Listung nicht williger Verlage zur Debatte stellt und Google damit potentiell um sein bestes Druckmittel beraubt.