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Hardware- und Nachrichten-Links des 21./22. Dezember 2015

Hardware.fr (maschinelle Übersetzung ins Deutsche) haben sich von AMD eine Bestätigung eingeholt, daß deren DualChip-Projekt "Gemini" – im Verkauf dann wohl als "Radeon R9 Fury X2" bezeichnet – nicht mehr dieses Jahr kommt, was jetzt aufgrund der Kürze des restlichen Jahres auch nicht wirklich überrascht. Interessanterweise hat man allerdings von AMD auch Ausagen zum "warum" und "wenn" bekommen: Probleme mit dem VR-Ökosystem haben diese DualChip-Karte zurückgeworfen – was auch ein deutlicher Hinweis darauf ist, wo AMD jene positionieren will. Damit überrascht auch der neue Launchtermin gar nicht mehr so: Anfang des zweiten Quartals 2016 soll die Radeon R9 Fury X2 erscheinen – passend zu den kurz vorher zu erwartenden Marktstarts der ersten ausgereiften VR-Brillen von Facebook (Oculus Rift) und HTC/Valve (Vive). Da laut AMD derzeit schon Samples der Karte herumschwirren, könnte es im neuen Jahr vielleicht auch zu dem einen oder anderen Leak kommen. Zudem dürften die Grafikkarten-Hersteller wohl rechtzeitig beliefert werden, womit man dann auch eine wirkliche Lieferfähigkeit zum Launch erwarten kann.

Gemäß der in diesen Dingen gewöhnlich gut informierten Electronic Times wird Samsung ab dem zweiten Quartal 2016 die Fertigung von AMDs Greenland-Grafikchip übernehmen – als Zweitfertiger neben GlobalFoundries. Beide Auftragsfertiger benutzen in der 14/16nm-Generation dieselbe Fertigungstechnologie, welche GlobalFoundries wie bekannt vor einiger Zeit bei Samsung lizenziert hatte. Für Greenland und weitere AMD-Aufträge wird natürlich die verbesserte Version 14LPP benutzt – sowohl bei GlobalFoundries als auch bei Samsung. Aus dem genannten Erstfertigungs-Termin läßt sich allerdings nur eher schwer ein Auslieferungstermin fertiger Grafikkarten interpolieren, da schließlich auch noch GlobalFoundries entsprechende Greenland-Grafikchips fertigen wird. Allerdings darf man durchaus die Hoffnung äußern, daß AMD den Startschuß zu seiner neuen Grafikkarten-Generation bereits im Sommer 2016 hinbekommen könnte – womöglich gar schon zur Computex Anfang Juni 2016. Verlassen kann man sich auf diese Angabe jedoch mitnichten: Weder muß AMDs aktuelle Planung derart aussehen, noch muß sich diese Planung dann auch wirklich zeitgemäß in die Tat umsetzen lassen.

Gleichfalls soll Samsung nachfolgend AMD auch noch als Zweitfertiger der Zen-Prozessoren dienen – und womöglich gilt diese Kooperation zukünftig auch noch für weitere 14nm-Projekte von AMD, beispielsweise weitere 14nm-Grafikchips. Denn hierbei geht es sicherlich nicht um die Ablösung von GlobalFoundries als Fertigungs-Partner, sondern natürlich darum, so schnell wie möglich die benötigten Mengen an Arctic-Islands-Grafikchips und Zen-Prozessoren zu bekommen, respektive nicht auf Gedeih und Verderb eventuellen Schwierigkeiten bei GlobalFoundries ausgeliefert zu sein. Bisher war dieser Punkt mit Fertigungspartner TSMC kein Unterscheidungsmerkmal zwischen AMD und nVidia – wenn TSMC Probleme mit einer bestimmten Fertigung hatte, betraf dies automatisch beide Grafikchip-Entwickler. Nun aber setzt sich AMD ab der Artic-Islands-Generation dem Risiko aus, daß GlobalFoundries deren Launch eventuell zusätzlich verzögert und nVidia somit vielleicht sogar früher seine Pascal-Generation herausbringen kann. Deswegen hat man Samsung als Zweitfertiger ins Boot geholt, gerade weil dies wegen der gleichen Fertigungstechnologie kaum zusätzliche Kosten verursacht – nicht zwingend, weil GlobalFoundries derzeit schon ein Problem hätte, sondern eher, um allen eventuellen Problemen vorzubeugen.

Eigentlich sollte die neue Grafik-Schnittstelle "Vulkan" noch zum Ende des Jahres 2015 offiziell herauskommen, dies wird laut Heise nun aber nichts mehr – der Vulkan-Entwickler Khronos Group spricht derzeit schlicht vom "Jahr 2016". Im Detail soll die API jedoch fertig und derzeit in der Phase der rechtlichen Überprüfung sein, zu einem Release soll es jedoch erst bei Vorliegen der ersten Vulkan-Treiber kommen. Jene werden von den Khronos-Mitgliedern – u.a. AMD, ARM, ImgTec, Intel, Mediatek, nVidia, Qualcomm & Samsung – derzeit vorbereitet, aller Vermutung nach dürfte AMD hierbei der erste sein, da dort das höchste Interesse an Vulkan existiert. Die neue Grafik-Schnittstelle wird dann mit Treibern für Android, Linux und Windows erwartet – nicht aber für iOS und OS X, da Apple trotz Mitgliedschaft bei der Khronos Group nicht am Vulkan-Projekt teilnimmt. Der vorliegende Ansatz ist trotzdem vielversprechend, gerade da von Anfang an Linux-Treiber geboten werden und hiermit die absehbar beste Chance daherkommt, beim Stichwort "Linux-Gaming" etwas entscheidendes voranzutreiben. Ein weiterer großer Vorteil von Vulkan besteht darin, daß hiermit auch eine moderne LowLevel-API für Nutzer von Windows 7/8 zur Verfügung stehen wird, da Microsoft wie bekannt DirectX 12 auf Windows 10 beschränkt. Da in der Breite der Nutzermasse Windows 7 noch auf Jahre das dominierende Betriebssystem sein wird, könnte Vulkan – so lange man es nur schnell genug zu realen Spieleprojekten bringt – durchaus auf großes Interesse seitens der Spieleentwickler stoßen.

Die Anwälte von WBS-Law geben eine erste fachliche Einschätzung zur Klage der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg gegen Microsofts Windows-10-Zwangsupdate unter Windows 7/8 ab. Verglichen wird dies mit der unverlangten Zusendung einer Ware, welche rechtlich eine "unzumutbare Belästigung" darstellt. Allerdings wäre es zu bezweifeln, ob dieser Umstand so einfach auf einen Download umzulegen ist – denn die Begründung im Fall der Warensendung lautet schließlich darauf, daß es einen gewissen Aufwand bedeutet, jene Ware aufzubewahren, zurückzuschicken oder zu entsorgen. Bei einem Download ist dies prinzipgebunden viel einfacher, der Aufwand des Löschens kann kaum mit dem Aufwand bei einem regelrechten Paket gleichgesetzt werden. Nur im speziellen Fall von Windows 10 und seiner Download-Größe von 6 GB könnte man mit dem (erheblichen) Zumüllen der Festplatte argumentieren. Eher stichhaltig ist sicherlich das Argument der eventuellen Downloadkosten bei Nutzern mit Mobile-Leitung und Datenvolumen-Tarif – aber dieser Fall ist halt nicht allgemeingültig, sondern doch eher selten. Natürlich wäre es trotzdem besser, wenn die Gerichte hier im Einzelfall zugunsten der Nutzer entscheiden, denn unverlangt zugesendete Downloads sind ein generelles Ärgernis und eine gerichtliche Schranke würde nicht nur Microsoft, sondern auch anderen Wildwuchs zumindest teilweise eindämmen können. Es wird nur schwieriger als von der Verbraucherzentrale argumentiert, das ganze auch gerichtlich durchzubringen – man ist mehr oder weniger darauf angewiesen, daß die Richter sich am gesunden Menschenverstand orientieren.

Heise führen die langfristigen Pläne von Facebook aus, welche über verschiedene Dienste und Serviceleistungen letztlich dazu führen sollen, daß nicht nur (noch) mehr Menschen Facebook nutzen – sondern daß jene vor allem Facebook noch länger nutzen bzw. am besten gar nicht mehr verlassen müssen. An dieser Stelle angekommen ist es dann doch bedauerlich, das unsere Netzpolitiker sich noch mit Kinderkram aus den ersten Netztagen herumschlagen, wie Störerhaftung, Urheberrecht etc. – Dinge, die man hätte längst lösen können (müssen). Somit ist nicht der Blick frei auf die mit diesen Facebook-Plänen drohende Gefahr – welche darin besteht, daß sich die Mehrheit der Netznutzer informationstechnisch und sozial von Facebook abhängig macht. Hiermit einhergehen alle möglichen Negativpunkte, wie das Absterben von Innovationen außerhalb von Facebook (mangels großer Nutzerzahlen) oder auch die Erpressungsmacht, welche Facebook mit diesem Nahezu-Monopol ganz automatisch erhalten wird. Auf Basis eines breiten Bewußtseins über diese Gefahr könnte man durchaus zu der Entscheidung kommen, dies nicht zuzulassen und Facebook in die Schranken zu verweisen. Leider wird dieses Problem von unseren Politikern vermutlich erst entdeckt werden, wenn Facebook sein Ziel längst erreicht hat und sich die negativen Auswirkungen in der Praxis zeigen.