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Hardware- und Nachrichten-Links des 21./22. Dezember 2013

Nach Phoronix haben nun auch Golem sich mit der Nutzbarkeit und Performance der aktuellen Beta von SteamOS beschäftigt. Die reinen Benchmarks sehen erneut sehr freundlich aus – die einen Messungen gehen pro Windows, die anderen pro SteamOS aus, hier kann sich im Mittel durchaus ein Gleichstand ergeben. Daß SteamOS jemals bemerkbar schneller als Windows sein wird, ist dagegen eher unwahrscheinlich: Sicherlich kann SteamOS generelle Vorteile unter Spielen der Valve-eigenen Source-Engine sowie mit allen (der wenigen) OpenGL-Spiele aufweisen, darüber hinaus wird man jedoch alle hier und da erzielten Performance-Vorteile dafür aufwenden müssen, um die immer mal wieder auftretenden heftigen Performance-Ausrutscher unter einigen Spieletiteln auszugleichen. Am Ende wird da grob immer nur ein Gleichstand stehen können – aber selbst dies darf man durchaus als Erfolg werten.

Eine höhere Performance dürfte somit kaum jemals das große Verkaufsargument von SteamOS werden – schon allein, weil besondere Wunderdinge kaum aus derselben Hardware herauspressbar sind. Vielmehr geht es im eigentlichen um Freiheit von Microsoft – auch wenn es etwas ironisch ist, daß man hierfür extra Valve bemühen muß. Nichtsdestotrotz baut Valve mit SteamOS hier etwas auf, was potentiell durchaus einmal eine Konkurrenz zu den Spieler-Betriebssystemen von Microsoft darstellen könnte. Und das Interesse daran ist auf jeden Fall da, wie eine frühere Umfrage sowie eine aktuelle Umfrage belegen. SteamOS wird sicherlich noch einen langen Weg gehen müssen, um als Betriebssystem erst einmal problemlos zu werden und als Gamer-OS wirklich viele Spiele bieten zu können. Aber vielleicht kommt es genau richtig, um rechtzeitig zum Release von Windows 10 – mittels welchem die totale Cloud-Integration in Windows droht – wirklich marktfähig zu werden, und damit die lange fällige ernsthafte Konkurrenz auf dem Desktop-Markt zu bieten.

Im Fall der Streaming-Abmahnungen scheint der Dampf nun schon wieder heraus zu sein: Zum einen erkennen die Richter des Landgerichts Köln nunmehr an, daß ihre Beschlüsse zur Herausgabe der IP-Adressen "fragwürdig" gewesen sind, was vor allem dem drohenden Nachahmer-Effekt einen effektiven Riegel vorschieben dürfte. Zum anderen hat nun auch RedTube den Abmahnern selber eine Abmahnung zugestellt und verwehrt sich damit, daß RedTube-Nutzer ohne Einwilligung des Dienstes verklagt werden. Damit dürfte das Thema faktisch vom Tisch sein und eine drohende Welle an Streaming-Abmahnungen abgewehrt sein. Die Aussagen von RedTube bringen zudem die Abmahner selber in die Bredouille, da RedTube jenen nicht mit IP-Adressen etc. geholfen hat. Damit ist es nahezu unmöglich, legal an die IP-Adressen heranzukommen – ganz speziell, wenn es sich nur um einzelne bei RedTube zu sehende Streams handelt. Zwei Möglichkeiten stehen außerhalb von eher absurden Optionen wie Hacks von RedTube etc. überhaupt offen: Zum einen das Buchen von Werbung gezielt nur bei Betrachtung dieser einzelnen Streams. Ob RedTube dies so zielgenau anbietet, ist allerdings nicht bekannt.

In diesem Fall könnten RedTube & Co. über die Gestaltung der Werbeverträge jedoch die Nutzung der anfallenden IP-Adressen für solcherart Zwecke zumindestens für die Zukunft verbieten. Die zweite Möglichkeit ist die (unfreiwillige) Umleitung von anderen Webseiten auf die besagten Streams – in diesem Fall ist der umleitenden Webseite natürlich die IP-Adresse des Nutzers bekannt. Es gibt diverse Anzeichen dafür, daß im konkreten Fall genau diese Methode benutzt wurde – welche allerdings in den Bereich der organisierten Kriminalität fallen würde, weil hiermit die angeblichen Urheberrechtsverletzungen eigenaktiv provoziert wurden. Zusammen mit den Massenabmahnungen samt Gewinnerzielungsabsicht wäre dies vorsätzlicher Betrug – und wenn die derzeit ermittelnde Staatsanwaltschaft Köln da wirklich dranbleibt, dann könnte das noch eng für die abmahnenden Anwälte sowie die dahinterstehenden Rechteinhaber werden.

Und selbst wenn hierbei nichts griffiges herauskommt, dürfte das große Medieninteresse an diesem Fall dafür sorgen, daß zukünftige Massenabmahner vielleicht mal nicht so einfach bei den Amtsgerichten ihre Abmahnschreiben durchbekommen – wie dies bisher leider noch immer so der Fall ist. Und langfristig wird sich vielleicht auch die Erkenntnis durchsetzen, daß trotz Gesetzen zur Deckelung der Abmahngebühren durch die weitgehende Untätigkeit der Bundesregierung in diesem Themenfeld sich eine regelrechte "Abmahnindustrie" aufgebaut hat, welche ohne gesellschaftlichen Nutzwert enorme Kapazitäten bei den Gerichten bindet, einmal abgesehen von der erheblichen Rechtsunsicherheit beim Normalbürger. Anzuraten wäre hier natürlich eine erneute gesetzgeberische Aktivität, um diesen Sumpf ernsthaft trockenzulegen – andererseits würde eine Nichtaktivität auch anzeigen, wie wichtig Bürgerbelange der Bundesregierung wirklich sind.