21

Hardware- und Nachrichten-Links des 21. Juni 2013

Gemäß einer Meldung der X-bit Labs wird AMD erst einmal nicht nVidias neuem Geschäftsansatz einer Lizenzierung von Grafikchip-Architekturen folgen, sondern am bestehenden Geschäftsmodell festhalten. Allerdings hat AMD im eigentlich mit seiner Semi-Custom-Sparte bereits so etwas wie ein Lizenzierungs-Modell zu bieten, wo sich der interessierte Gerätehersteller kundenspezifische Chips zusammenbauen kann – wie geschehen bei Xbox One und PS4. Dabei ist sowohl die Verbindung mit ARM-Chips möglich als auch die Hinzunahme weiterer Chipsdesigns außerhalb von AMDs eigenem Portfolio. Im Prinzip ist damit alles designbar, was man heutzutage an Chips für Smartphones bei Server-Prozessoren benötigen könnte – und eventuell wird diese Semi-Custom-Sparte von AMD in Zukunft auch noch stärker genutzt werden, jenes Modell ist auch bei AMD schließlich noch eher neu.

Einziger großer Unterschied zwischen AMDs und nVidias Ansatz ist, daß nVidia wirklich nur die Technologien lizenziert, der Lizenznehmer also alles von finalem Chipdesign bis zur Fertigung selber regeln kann und muß. Bei AMDs Semi-Custom-Sparte scheint es hingegen darauf hinauszulaufen, daß das finale Chipdesign bei AMD entwickelt wird (natürlich in enger Zusammenarbeit mit dem Lizenznehmer) und vor allem daß die Chips dann von AMD über AMDs Fertigungspartner GlobalFoundries und TSMC gefertigt werden (und damit umsatzwirksam zum Herstellungspreis durch AMDs Bücher laufen). Dies ist nicht ganz so freizügig und flexibel wie nVidias Ansatz, dürfte aber trotzdem in vielen Anwendungsfällen nutzbar sein. Zudem lizenziert AMD am Ende doch diverse (zumeist ältere) Chipdesigns – so sind beispielsweise in einigen (günstigen) ARM-basierten Tablets fremdgefertigte und oftmals auch unter anderem Namen laufende Grafikchipsdesigns von AMD zu finden.

Golem berichten über die eingehende Hardware-Tests zur geplanten Obsoleszenz von Elektronik-Komponenten, welche vielfältige Ideen der Hersteller offenbaren, wie deren Produkte möglichst kurz überleben. Besonders beliebt ist offenbar die Methode, hitzeanfällige Komponenten so zu plazieren, daß sie in der Nähe von starken Hitzquellen liegend sehr schnell altern. Diese Methode garantiert eine gewisse Mindestlebensdauer – genauso aber auch, daß eine besonders lange Lebensdauer nahezu ausgeschlossen ist, da die Bauteile einem ständigen Verschleiß ausgesetzt sind. Aufgrund dieser Schilderungen muß man leider annehmen, daß alle Gerätehersteller im Elektronik-Bereich ähnlich operieren und daher eine übliche Geräte-Lebensdauer kaum mehr als drei Jahre beträgt. Damit sollte man wohl mehr auf Produkte mit besonders langen Garantiezeiten schauen, wo die Hersteller sich mit einer geplanten Obsoleszenz selbst ins Knie schiessen würden – sofern diese Produkte denn verfügbar sind. In vielen Gerätesegmenten scheinen sich die Hersteller jedoch zu einer Art stiller Übereinkunft verpflichtet haben und gibt es folglich gar kein Angebot an Geräte mit langen Garantiezeiten mehr.

Wie es eigentlich nicht anders zu erwarten war, liegt Googles Lösung für das am 1. August in Kraft tretende Leistungsschutzrecht schlicht in einem glatten Ausschluß der auf dem Leistungsschutzrecht beharrenden Verlage von Google News. Wie Google in seinem Haus-eigenen Blog bekannt gibt, bietet man bundesdeutschen Verlagen eine Opt-In-Lösung an, mittels welcher jene die weitere und lizenzfreie Listung ihrer Angebote in Google News bestätigen können. Liegt diese Bestätigung nicht vor, wird Google News ab dem 1. August jene Verlagsangebote nicht mehr listen (in der allgemeinen Google-Suche werden jene jedoch weiterhin enthalten sein). Damit reicht Google den schwarzen Peter schlicht zu den Verlagen weiter, welche nun auf dem Leistungsschutzrecht bestehen können und damit bei Google News nicht mehr gelistet werden – oder aber zugunsten dieser Listung auf eine (geldwerte) Lizenzierung gemäß des Leistungsschutzrechts verzichten müssen.