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Hardware- und Nachrichten-Links des 20./21. April 2013

Zur Asus GeForce GTX 670 DirectCU Mini 2GB liegen nun auch noch drei deutschsprachige Testberichte seitens der ComputerBase, Hardwareluxx und der PC Games Hardware vor, welche ausnahmslos begeistert von dieser Grafikkarte sind. Clou der Karte ist nach wie vor deren Baulänge, welche vom standardmäßigen 24,5cm (die Referenz-Platine ist nur 17cm lang, wird aber durch den Referenzkühler auf 24,5cm aufgebläht) auf nunmehr nur 17,5cm herunterkommt und die Asus-Karte somit für Mini-ITX-Systeme interessant macht (zu beachten wären allerdings weiterhin die benötigten zwei Slots samt des DualSlot-Slotblechs). Dafür musste Asus erstaunlicherweise nichts an Performance, Kühlleistung oder Lautstärke opfern – in allen diesen Disziplinen liegt die Karte auf gleichem Niveau oder besser wie Referenzmodelle. Ein gewisser Nachteil wäre allerdings zu erwähnen: Das Entlüftungssystem der Karte verbreitet die warme Abluft primär im Gehäuse – und zieht es nicht per Slotblech-Öffnung aus dem Gehäuse heraus. Damit wird mit dieser Karte eine gute Gehäuselüftung vonnöten – was im normalen PC selbstverständlich wäre, in Mini-ITX-Systemen jedoch eher selten anzutreffen ist.

Die PC Games Hardware berichtet über die Aussage eines der Entwickler von "Camelot Unchained", wonach das derzeit gehypte Free-2-Play-Modell in ca. 3 bis 5 Jahren vor einer "Apokalypse" stehen würde. Dabei wird sicherlich nicht das gesamte Modell verschwinden, aber doch die Idee, mit Free-2-Play gerade zu alles erreichen zu können. Und in der Tat wäre es schon sehr überraschend, wenn alle der derzeit entwickelten und schon laufenden Free-2-Play-Titel gemeinsam auf dem Markt überleben könnten – zwar gibt es sicherlich das Spielerinteresse, aber die Bereitschaft zum Zahlen in Form von Mikrotransaktionen wächst deswegen nicht unbedingt, womit sich in absehbarer Zeit wahrscheinlich viel zu viele Free-2-Play-Titel um die Spieler balgen werden. Problematisch an diesem Geschäftsmodell ist vor allem, daß die Spielentwicklung durch das Free-2-Play-Modell nicht günstiger wird, durch das fehlende Retail-Geschäft aber sogar eine gewisse Anfangseinnahme fehlt, welche bei einem Flop oder mittelmäßig laufenden Spiel wenigstens die Verluste begrenzen würde.

Bei einem Free-2-Play-Titel kann man somit schnell einmal die kompletten Entwicklungskosten in den Sand setzen, das finanzielle Risiko ist also in absoluten Zahlen höher. Free-2-Play-Entwicklungen können also schnell zum Ende eines ganzen Entwicklerstudios führen, wenn diese Titel nach Release nicht wirklich zünden wollen. Als Gegenargument sei angemerkt, daß der vorzitierte Entwickler selber an einem MMO mit Abomodell arbeitet und somit sozusagen "berufsmäßig" gegen die jeweils andere Vertriebsform schiesst. Aus dem Reihen der Abo-Spiele hört man schließlich auch – nicht zu Unrecht – daß sich das Abo-Modell nur für Millionenseller lohnt und einige ehemalige Abo-Spiele als Free-2-Play-Titel durchaus besser laufen als vorher. Beide Seiten dürften hier also Argumente für sich haben – das Problem liegt am ehesten in der kommenden Überflutung des Marktes mit Free-2-Play-Titeln, nicht im Free-2-Play-Konzept allgemein.

Ebenfalls nicht frei des Verdachts des Eigennutzes ist eine bei der GameZone nachzulesende Aussage seitens Ubisoft, wonach es – gerade mit den kommenden NextGen-Konsolen – keinen Platz für B-Spiele mehr geben wird. Der Markt soll sich wohl teilen in immer aufwendigere Blockbuster-Produktionen – und in "Spiele für Smartphones, Tablets und Facebook", die Mitte dazwischen in jedem Fall kleiner werden. Dies dürfte wohl zuerst aus dem Preisdruck resultieren, welchen die Casual-Games derzeit schon mitbringen: Damit werden (vollpreisige) B-Titel deutlich weniger interessanter und nur noch AAA-Titel den vollen Anschaffungspreis wert. Gleichzeitig erfordern die AAA-Titel der nächsten Generation sicherlich einen höheren Entwicklungsaufwand aufgrund der Ausnutzung der Möglichkeiten der NextGen-Konsolen – womit die Chancen für B-Titel kleiner werden, da jene wegen der geringeren Entwicklungskosten dann auch optisch zurückstecken müssen.

Einen gewissen Markt für B-Titel wird es wohl immer geben – um aber auch in der Breite interessant zu bleiben, müsste diese allerdings wohl eine eigene Preiskategorie aufmachen, um sich preislich deutlich von den überlegenen AAA-Produktionen abgrenzen zu können. Ob diese eigene Preiskategorie (sagen wir 20 Euro) allerdings so schnell dem Spielekäufer deutlich gemacht werden kann, daß jener diese auch wahrnimmt, bleibt ungewiß. Wahrnehmung ist hierbei das eigentliche große Problem: Eine eigene, feine Sparte für B-Titel würde von Kenner durchaus goutiert werden, könnte am Massenmarkt jedoch total vorbeigehen und damit wirtschaftlich scheitern. Gut möglich, daß dies nur eine Idee bleiben wird und daß sich Entwickler von B-Titeln eher auf alternative Finanzierungsmöglichkeiten wie Kickstarter oder gleich auf den breiteren Markt der Minipreis-Games auf Tablets & Smartphones zurückziehen werden. Eine gewisse Marktentleerung an Vollpreis-Spielen dürfte die Folge sein – aus wirtschaftlicher Sicht nicht ganz verkehrt, allerdings werden wir dann wohl nur noch formelhafte Blockbuster-Fortsetzungen vorgesetzt bekommen.

Die Frankfurter Rundschau berichtet über ein Gerichtsverfahren, in dessen Folge durchaus das Urteil gefällt werden könnte, daß das Einbetten von YouTube-Videos in Deutschland illegal wird, da eine potentielle Urheberrechtsverletzung vorliegt. Ausgangspunkt ist der Streit zwischen zwei Wasserfilter-Herstellern – der eine hatte ein Video auf YouTube hochgeladen, der andere jenes für seine eigene Webseite weiterverwendet bzw. dort eingebettet. Im Endeffekt stellt das auf der Webseite der Konkurrenz verwendete eigene Video konkret sicherlich eine Urheberrechtsverletzung dar – irritierend ist allerdings, daß sich trotzdem gerichtlich über diesen Fall gestritten wird, anstatt einfach auf die Möglichkeiten von YouTube einzugehen. Bei YouTube kann man schließlich das Einbetten von Videos generell deaktivieren, womit dieser angezeigten mißbräuchlichen Anwendung ein Riegel vorgeschoben wäre – dafür muß sicherlich kein Fall bis zum Bundesgerichtshof getragen werden.