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Hardware- und Nachrichten-Links des 19./20. September 2020

Von Twitterer Rogame kommt ein erneuter Hinweis auf die Speichermengen von Navi 21 & 22 – wonach der Navi-21-Chip mit 16 GB Grafikkartenspeicher sowie der Navi-22-Chip mit 12 GB Grafikkartenspeicher antreten sollen. Um abgespeckte Lösungen, wie es der Twitterer als Option notiert, dürfte es sich hingegen kaum handeln, dies würde dann jeweils wieder größere Speicherbestückungen und größere Speicherinterfaces erzwingen. Denn sofern hierfür GDDR6 verwendet wird, ergibt dies ziemlich automatisch bei Navi 21 entweder ein 256 oder 512 Bit breites Speicherinterface, bei Navi 22 hingegen entweder ein 192 oder 384 Bit breites Speicherinterface. Da die letzten Gerüchte eher für die niedrigere Auflösung sprechen, würde dies somit auf ein 256-Bit-Interface für Navi 21 sowie ein 192-Bit-Interface für Navi 22 hinauslaufen – ergänzt um AMDs ominösen "Infinity Cache", welcher den augenscheinlichen Bandbreiten-Nachteil dieser Lösung abfedern soll.

I've now got confirmation for both:
> Navi21 16GB VRAM
> Navi22 12GB VRAM
I have no idea if these are full die or cut down SKUs.

Quelle:  Rogame @ Twitter am 17. September 2020

Zwar ist jener "Infinity Cache" noch nirgendwo wieder erwähnt worden, aber ohne irgendeinen Kunstgriff wird es nicht gehen: Mit einem normalen 256-Bit-Interface kann AMD niemals 80 Shader-Cluster mit Daten füttern, geschweige denn mit nVidias GA102-Chip mit größerem Speicherinterface sowie deutlich schnellerem GDDR6X-Speicher mithalten. Sofern AMD mehr will als nur eine Konkurrenz zur GeForce RTX 3070 aufzuziehen, muß da in irgendeinen Form noch eine "Special Sauce" dabei sein. Und jene GeForce RTX 3070 ergibt letztlich nur das Performance-Niveau der GeForce RTX 2080 Ti (vermutlich eher leicht darunter), womit AMD keineswegs ein "Halo"-Produkt bieten würde. Dabei wäre es für die Grafikkarten-Käufer sicherlich besser, wenn die kommende Radeon RX 6000 Grafikkarten-Serie mehr als das aufbieten können – schon allein, weil AMD nVidia bei der Speichermengen-Frage nur dann wirklich unter Druck setzen kann, wenn AMD auch eine wenigstens halbwegs ähnliche Performance liefert.

Sofern beispielsweise "Big Navi" (mit einer Speicherbestückung von 16 GB) bestenfalls auf der Performance-Höhe der GeForce RTX 3070 herauskommt, wäre nVidia vielleicht zu einer GeForce RTX 3070 Ti 16GB gezwungen, könnte aber eventuell versucht sein, keine GeForce RTX 3080 20GB mehr aufzulegen. Nur eine wirkliche Wettbewerbs-Situation mit einem AMD-Angriff auf die GeForce RTX 3080 (wie dies Twitterer Avery87 auf Basis von aktuellen Gerüchten nahelegt) zwingt beide Grafikchip-Entwickler, ihre besten Lösungen auch wirklich auszupacken. Zumindest im Midrange-Bereich wird dies wohl sicher passieren: Denn wenn der kleinere Navi-22-Chip tatsächlich mit gleich 12 GB Grafikkartenspeicher in vermutlich dem Performance-Feld von GeForce RTX 3060 & 3060 Ti antritt, dann hat AMD dort handfeste Argumente auf seiner Seite gegenüber diesen nVidia-Grafikkarten mit nur 6 und 8 GB Grafikkartenspeicher. Besser wäre es aber natürlich, wenn AMD im kompletten Feld von GeForce RTX 3060 bis 3080 gleichwertiges aufbieten kann. Nur um die GeForce RTX 3090 muß sich AMD nicht zwingend kümmern, jene beschränkt sich wegen ihres abgehobenen Preispunkts höchstselbst in der Verkaufsmenge und damit der Marktbedeutung.

Nochmals Twitterer Rogame weist auf den Umstand hin, dass Intels Demogerät zu "Tiger Lake" augenscheinlich default-mäßig mit einem Power-Limit PL1 von sogar 41,5 Watt (!) konfiguriert war. Zumindest legt dies ein HWinfo-Bild im Tiger-Lake-Videotest von Linus Tech Tips @ YouTube nahe – wobei aus dem Bildmaterial leider nicht narrensicher hervorgeht, dass selbige Daten wirklich von Intels Demogerät mit Core i7-1185G7 stammen (sollte aber, da sich die gesamte Rede darauf bezieht und Intel-Vierkerner ansonsten eher selten derart hohe Power-Limits tragen). Dies dürfte für professionelle Tests, welche zuerst die Power-Limits selber einstellen und erst dann lostesten, kein Problem sein – insbesondere verändert dies die bereits besprochenen ersten Benchmark-Werte zu Tiger Lake wohl überhaupt nicht. Aber wenn man einfach so drauflos testet, kann womöglich dieses höhere Power-Limit zum tragen kommen und somit den Test verfälschen.

Dabei kann Intel natürlich gern den benutzten Core i7-1185G7 auch für dieses Power-Limit von 41,5 Watt freigeben – nur dann ist man keinesfalls mehr U-Klasse, ganz egal ob Intel diese Bezeichnungen ab der Tiger-Lake-Generation (leider) nicht mehr verwendet. Jenes ziemlich hohe Power-Limit macht klar, dass Tiger Lake auch schon in der jetzigen Fassung mit nur vier CPU-Kernen sich eher mit Mobile-Prozessoren der H-Klasse duellieren muß, der übliche Vergleich zum Ryzen 7 4800U nicht wirklich passt. Dabei verliert Tiger Lake sowieso massiv an Performance, wenn man jenen auf 15 Watt herunterfährt – die Architektur schreit einfach nach höheren Power-Limits. Dies muß überhaupt nicht verkehrt sein, denn dies bedeutet auch, dass da dann Luft nach oben ist und dass Intel die bisherige Performance-Ineffizienz von Ice Lake bei hohen Taktraten mittels Tiger Lake nunmehr überwinden konnte. Dies wird für Intel noch sehr nützlich werden, wenn mittels Rocket Lake und nachfolgend Alder Lake die Übernahme der Cove-Kerne in den Desktop-Markt ansteht.

Golem weisen in einem ausführlichen und mit praktischen Beispielen belegten Artikel auf die Problematik willkürlicher Konto-Sperrungen bei Microsoft hin – wobei hiermit alle Microsoft-Dienste umschlossen sind, vom Windows-10-Konto über Outlook.com hin bis zum Xbox-Konto. Die Gründe für Sperrungen können vielfältig sein, relevant ist vor allem, dass jene meistens durchs Bots vollautomatisiert ausgelöst werden – darauf, dass intelligentes Leben bei Microsoft existiert, sollte man also besser nicht vertrauen. Die Wege, um danach wieder zu seinem Microsoft-Konto zu kommen, sind Branchen-üblich mühselig und werden (auch Branchen-üblich) dadurch erschwert, dass zumeist keinerlei konkrete Gründe für die Sperrung benannt werden. In den meisten Fällen ist Microsoft juristisch sogar erst einmal auf einer halbwegs sicheren Seite, weil die Nutzer schließlich die allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert haben. Eine Ausnahme von dieser Regel dürfte allerdings dann vorliegen, wenn ein echtes Produkt im Rahmen einer Einmalzahlung erworben wurde – wie Windows 10, Office oder eine Spielekonsole.

Dann dürfte Microsoft den Kunden normalerweise nicht komplett aus dem Produkt aussperren, denn die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten dann nur für den Online-Part, nicht für das eigentliche Produkt – dessen Verkauf ist schließlich erledigt, womit Microsoft keine weiteren Ansprüche stellen kann. Es gibt da sicherlich auch Grenzfälle – aber auch klare Fälle, wo die (möglicherweise berechtigte) Sperrung einer Outlook-Mailadresse einfach niemals zum Sperren von Windows 10 führen darf. An dieser Stelle zeigen sich zumindest die Nachteile einer Strategie à "ein Account für alles", weil damit das Risiko einer Sperrung aller Dienste für einmal natürlich extrem zunimmt. Normalerweise wäre dies ein Fall für Wettbewerbshüter wie Verbraucherschützer – aber wer es schafft, sich mit Microsoft jahrzehntelang über den Internet Explorer zu streiten und dann die aktuelle Zwangsinstallation von Edge nicht einmal thematisiert, von dem ist leider nicht mehr viel zu erwarten. Letztlich können hier nur die Nutzer mit den Füßen abstimmen – was bedeutet, dass Online-Konten bei Microsoft generell zu vermeiden sind und ansonsten jede Möglichkeit einer Alternative zu Microsoft-Diensten zu suchen wie zu nutzen wäre.