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Hardware- und Nachrichten-Links des 19./20. Oktober 2019

Bei WCCF Tech hat man sich die Grafikkarten-Performance von World of Tanks unter RayTracing angesehen. Leider gibt es keinen durchgehenden Vergleich zur default-Variante ohne RayTracing – aber gemäß der hierzu angetretenen Beispiel-Benchmarks sind es immerhin gute -40% Performance-Verlust bei Aktivierung des Software-RayTracings. Das AMD-Karten hierbei augenscheinlich etwas mehr Performance verlieren als nVidia-Karten, drückt jene bei der RayTracing-Performance durchgehend etwas nach unten – nicht in unspielbare Bereiche, aber dennoch in ungünstige Bereiche, wenn etwa das Performance-Verhältnis zwischen den (ansonsten allgemein gleichstarken) GeForce GTX 1060 6GB und Radeon RX 580 8GB unter FullHD bei 70 zu 57 fps herauskommt. Bei den Navi-basierten Karten ist diese Problematik weniger stark ausgeprägt, aber dennoch erkennbar, wenn beispielsweise die Radeon RX 5700 hinter die GeForce GTX 2060 zurückfällt. Bis zur WQHD-Auflösung reicht es dennoch dazu aus, das eine Vielzahl an gutklassiger Hardware die Marke von (durchschnittlich) 60 fps unter der besten Bildqualität samt bestem RayTracing erreicht – nur unter UltraHD wird es dann haarig, da kommt nur noch eine GeForce RTX 2080 Super auf diese fps-Zahl. Dabei sieht es fast so aus, als würde RayTracing hier zu einer stärkeren Auflösungs-Skalierung als sonst üblich beitragen – was aber auf Basis dieses reinen Software-RayTracings sowie des nur einzelnen Tests derzeit nur als reine These betrachtet werden kann.

Grafikkarten-Empfehlung für "World of Tanks" @ RayTracing
"Ultra"-Preset, Ultra-AA & Ultra-RayTracing @ 60 fps
FullHD GeForce GTX 980, GeForce GTX 1060 3GB, GeForce GTX 1660 oder Radeon RX 590, Radeon RX Vega 56, Radeon RX 5700
WQHD GeForce GTX 1070, GeForce GTX 1660 Ti oder Radeon VII, Radeon RX 5700
UltraHD GeForce RTX 2080 Super
interpoliert gemäß der Benchmarks von WCCF Tech

Zum gestern besprochenen und inzwischen vieldiskutierten Test des Core i9-9900KS wäre noch zu erwähnen, das Tom's Hardware die beiden Übertaktungen bei Core i9-9900K & -9900KS beiderseits mit einem Speicher-Overclocking auf DDR4/3600 haben laufen lassen. Dies entspricht natürlich der Nutzerpraxis, denn in jener wäre der Anwender mit dem Klammersack gepudert, wenn man nicht zur CPU-Übertaktung auch eine RAM-Übertaktung hinzunimmt – gerade bei diesen, eher im Gaming-Einsatz starken CPUs. Die Differenzen "unübertaktet zu übertaktet" werden damit sogar praxisnäher wiedergegeben – nur der Vergleich von Core i9-9900K @ 5.0 GHz gegen einen unübertakteten Core i9-9900KS (auf 5 GHz AllCore-Turbo) wird etwas verzerrt bzw. leicht zugunsten des Core i9-9900K dargestellt. Dies betrifft natürlich fast ausschließlich die Spiele-Ergebnisse, auf die Anwendungs-Benchmarks dürfte dies kaum einen Einfluß haben. Im Endeffekt sollte der unübertaktete Core i9-9900KS bei der Spiele-Performance dem auf 5 GHz laufenden Core i9-9900K ohne Einfluß des Speichertakts nochmals etwas näher kommen, die im Test zu sehende Differenz von 4-5% sicherlich weitgehend und womöglich sogar komplett verschwinden.

Zwei maximal widersprüchliche Meldungen gibt es zum Fall der Windows/Office-Lizenzen von Edeka/Lizengo: So bringt die c't als Ergebnis ihrer mehrmonatigen Untersuchungen vor, das hierbei nach bestem Wissen & Gewissen alles in Ordnung ist. Zwar war nicht alles direkt prüfbar, aber dies hängt ausschließlich an Microsoft selber, welche nicht einmal dem Heise-Verlag weiterhelfen wollten. Dagegen standen Lizengo mit rechtlich bindenden Aussagen zu ihrem Angebot bzw. dessen Legalität. Eine völlig andere Meinung zum Thema geben dagegen CRN von sich – hier geht man von einem wahrscheinlich illegalen Angebot aus und hat dafür auch reichlich Ansatzpunkte gefunden. Kritisiert werden darf an der Darstellung seitens CRN allerdings, das hierbei alle Microsoft-Aussagen direkt für bare Münze genommen werden und nur die Aussagen von Lizengo einer Prüfung unterzogen wurden. So geschehen beispielsweise beim nicht hinterfragten Standard-Antworttext einer Lizenzprüfung bei Microsoft, der augenscheinlich nur dazu erdacht wurde, um Unsicherheit beim Kunden zu schüren, aber letztlich keine belastbaren Aussagen zum konkreten Einzelfall enthält.

Genauso ist aber auch der ganze Ansatz von CRN zu kritisieren, die Preislagen von Lizengo als direktes Merkmal eines wahrscheinlich illegalen Angebots auszulegen: Denn dabei treten CRN doch tatsächlich einen Vergleich zu Retail-Preisen an – bemängeln also, das eine Windows-Lizenz bei Lizengo um die 33 Euro kostet und im Einzelhandel dagegen um die 120 Euro. Nun sind aber Microsofts Retail-Preise wirklich keine Maßgabe dafür, was die reinen Lizenzen (ohne Datenträger, Begleitmaterial & Retail-Verpackung) wirklich kosten – in diesem Fall schießen CRN einen wirklich seltsamen Bock, der jedem damit betrauten Fachjournalisten eigentlich sofort aufgehen sollte. Im OEM-Geschäft (mit den PC-Herstellern) dürfte eine Windows-Lizenz für 10-20 Dollar weggehen (klar unterhalb der Lizengo-Preise), beim im Retail-Geschäft 400-500 Euro kostenden Microsoft Office dürfte es auch nicht wesentlich mehr sein. Selbst wenn diese Schätzungen nicht ganz korrekt sind, Microsofts Retail-Preise sind in jedem Fall (bewußte) Mondpreise und können daher niemals Ausgangspunkt von solcherart Preisvergleichen sein. Insgesamt betrachtet ist es in Frage zu stellen, ob CRN hierbei eine wirklich ausgewogene Betrachtung abgeliefert haben – wenn eben nicht auch Microsoft und deren Aussagen auf den Prüfstein gestellt wurden.

Aber natürlich kommt es dennoch anders, als man denkt – und so setzt nun die Nachricht über eine Klage von Microsoft gegenüber Lizengo dem Fall die (vorläufige) Krone auf. Ausgangspunkt hierfür sind Microsoft-eigene Ermittlungen, wonach bei Lizengo erworbene Produktschlüssel von Lizenzen aus Bulgarien, China & Dänemark abstammten, teilweise auch aus Universitäts-Verträgen und damit nicht berechtigt zum weiteren Vertrieb im Einzelhandel. Leider kann man auf Basis von Microsofts Gerichts-Historie aus dieser reinen Klage nicht wirklich abschätzen, wie berechtigt jene ist bzw. welche Chancen Microsoft hierbei hat – denn Microsoft hat auch schon einige dieser Fälle verloren, daneben geht die Mirosoft'sche Rechtsauffassung zu Gebraucht-Software bekannterweise deutlich konträr zum bundesdeutschen Recht. Zudem könnte Microsoft sich wegen der breiten Berichterstattung über diese Lizengo-Lizenzen schlicht zu einer (medial präsentierbaren) Gegenmaßnahme gezwungen gefühlt haben – oder auch hofft auch allein nur mit der Klage-Androhung, das zumindest Edeka sich gleich aus diesem Geschäft wieder zurückzieht, um einem vielleicht langwierigen Rechtsstreit aus dem Weg zu gehen.

Falls es tatsächlich zu einer Gerichtsverhandlung kommen sollte, gibt es dagegen sogar Hoffnung auf Antworten zu lange offenen Fragen – als erstes jene, wie der Nutzer überhaupt die Gültigkeit seiner Microsoft-Lizenzen sicher nachprüfen kann. Microsofts PID-Dienst liefert hierzu gewöhnlich nur ungefähre Angaben, weisst durchaus auch mal Produktschlüssel als "ungültig" oder "illegal" zurück – bestätigt aber die Rechtmäßigkeit von Produktschlüsseln nirgendwo derart klar, das man dies als gerichtssicheren Beleg verwenden könnte. In diesem Sinne könnte man dann auch gleich mal klären, was denn eigentlich in den Augen Microsofts die ominöse "Lizenz" darstellt – wenn es weder die DVD (inzwischen ungebräuchlich), noch der Produktschlüssel, dessen Aktivierung oder der Rechnungsbeleg sein sollen. So etwas kann vor Gericht interessante Szenen ergeben, wenn ein Hersteller-Vertreter es nicht schafft, den Gegenstand, um den es ursächlich geht, wenigstens einmal exakt zu definieren. Interessant wäre daneben auch die Klärung der Frage, in welchem rechtlichen Zustand der Nutzer ist, wenn Microsoft über seinen eigene Online-Prüfung einen Produktschlüssel als "gültig" anerkennt. Derzeit dürfte eine Charakterisierung wie "vom guten Willen Microsofts abhängig" zutreffend sein, was allerdings vor Gericht und angesichts gültiger Kaufverträge durchaus für Irritationen sorgen könnte. Und wenn man sich diese ganzen Klärfälle vor Augen führt, würde es kaum überraschen, wenn Microsoft am Ende höchstselbst vor dem Gang vors Gericht zurückschreckt.