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Hardware- und Nachrichten-Links des 19. Februar 2013

Der Planet 3DNow! zeigt Die-Shots von AMDs Bobcat-Nachfolger "Kabini/Jaguar" – welchem durch seinen Einsatz in den NextGen-Konsolen Xbox 720 & Playstation 4 eine regelrecht besondere Bedeutung zukommt. Interessanterweise wurde dabei ein reines CPU-Modul gezeigt, sprich gänzlich ohne integrierte Grafik – so wie es eben auch in den NextGen-Konsolen zum Einsatz kommen wird. Dabei soll die Chipfläche für ein Vierkern-CPU-Modul von "Kabini/Jaguar" bei nur 26mm² liegen – wieviel die integrierte Grafik der PC-Ausführung von Kabini hierzu noch hinzutragen wird, ist nicht bekannt, da deren genaue Ausführung immer noch vakant ist. Es erscheint aber gut möglich, daß "Kabini/Jaguar" als Vierkern-Prozessor mit integrierter GCN-Grafik am Ende keine größere Chipfläche als ein Zweikern-Bobcat mit (alter) VLIW4-Grafik (~75mm²) belegen wird.

Der Heise Newsticker vermeldet in einer Zusammenfassung der aktuellen Gerüchtelage über die NextGen-Konsolen ein "512 Bit Speicherinterface" bei der Playstation 4. Dies ist allerdings etwas mißverständlich ausgedrückt, denn gemäß der ebenfalls angegebenen Speicherbandbreite von 176 GB/sec ergibt sich ein 256 Bit DDR Speicherinterface mit einem Speichertakt von 2750 MHz – also im Rahmen der letzten Erwartungen zur Playstation 4 sowie grob auch der Hochrechnung der Rohleistungen der bisherigen sowie der kommenden Spielekonsolen. Bei dieser Hochrechnung hatten wir in Ermanglung einer exakten Taktangabe zwar nur einen Speichertakt von 2500 MHz angesetzt, der jetzt genannte Speichertakt von 2750 MHz verbessert das Ergebnis zugunsten der Playstation 4 also noch etwas. Die offizielle Vorstellung der Playstation 4 soll im übrigen in der Nacht vom 20. zum 21. Februar um 0 Uhr mitteleuropäischer Zeit starten.

Für reichlich Aufregung sorgt derzeit die Tatsache, daß sich das neue Microsoft Office 2013 unwiderruflich an die Hardware des jeweiligen PCs bindet und auf einem neuen PC dann nicht mehr erneut aktivierbar sein wird – man kann es nur auf diesem PC nutzen, wo jenes Office ursprünglich installiert wurde. Daß dies mit bundesdeutschem Recht nicht so einfach vereinbar sein würde, war aber von Anfang an klar – jene Einschränkung wird dem Käufer üblicherweise nicht vor dem Kauf mitgeteilt, ist eine (im Juristendeutsch) "überraschende" Bedingung und damit nicht rechtgültig, egal was die Microsoft-EULA dagegen sagen will. Zweifelsfrei rechtlich gültig ist sowieso nur der Kaufvertrag zwischen dem Office-Nutzer und dem jeweiligen Einzelhändler – bei welchem der Käufer zwei Jahre lang Zeit hat, ein derart mangelhaftes Produkt anzuzeigen und auf Wandlung oder Rücktritt vom Kaufvertrag zu bestehen.

Microsoft ist dagegen nicht regresspflichtig machbar, da (trotz der EULA) kein direktes Vertragsverhältnis zwischen Office-Käufer und Microsoft zustandekommt. Eine sehr gute Meldung zu den rechtlichen Hindergründen dieses Fall kommt vom Heise Newsticker. Hier anzufügen wäre allerdings die Überlegung, daß aufgrund der breiten Presse-Berichterstattung ein Einzelhändler im Streitfall durchaus darauf verweisen könnte, daß es sehr wahrscheinlich ist, daß der Office-Käufer über diesen "Produktmangel" vorher informiert war – womit die Argumentation der "überraschenden" Bedingung hinfällig werden würde. Demzufolge ist es wohl nicht ratsam, die Sache wirklich auf die Spitze zu treiben – sondern eher, diesem kleinen Wink von Microsoft folgend, sich Gedanken über alternative Office-Software wie OpenOffice oder LibreOffice zu machen.