19

Hardware- und Nachrichten-Links des 18./19. Oktober 2014

SemiWiki berichten über den Multithreading-Tests eines Smartphone/Tablet-SoCs, welcher für die allermeisten Zeit nur die Benutzung eines einzelnen Rechenkerns ausgewiesen hat. Bei den Top-10-Anwendungen aus dem Google-Play-Store kam von dem benutzten Vierkern-SoC Qualcomm Snapdragon S4 Pro der vierte CPU-Kern nur zu 1% Nutzungszeit, der dritte CPU-Kern auf 2%, der zweite CPU-Kern auf 49% und der erste CPU-Kern auf 58% Nutzungszeit. Daraus lassen sich zwei entscheidende Erkenntnisse ziehen: Erstens einmal würde ein DualCore-Prozessor für diesen Anwendungszweck ausreichend sein, Vier- und Achtkerner erscheinen angesichts dessen als vollkommen übertrieben. Und zweitens arbeitet der benutzte Prozessor dennoch zu ca. 90% seiner Laufzeit als SingleCore-Modell, hat also nur selten wenigstens zwei CPU-Kerne in Betrieb. Daß derzeit im Smartphone- und Tablet-Bereich gerade bei neu erscheinenden Modelle mit Vier- und Achtkern-SoCs nur so um sich geworfen wird, erscheint so gesehen als irrational – und wird von SemiWiki auch klar als Marketing-getrieben bezeichnet: Ein Achtkerner im neuen Tablet verkauft sich nun einmal besser, ganz egal ob dies klare Silizium-Verschwendung darstellt.

Hieran erklärt sich aber aber auch, wieso Apple mit seinem Zweikern-SoC A8 nach wie vor Spitzen-Performance erreichen kann: Ab dem dritten Rechenkern scheint es unter den Mobile-Betriebssystemen weitgehend sinnlos zu werden, zudem kann die Konzentration auf nur zwei Rechenkerne wie beim A8 natürlich auch dazu führen, daß jener SoC besser auf diesen Nutzungszweck ausoptimiert wird. Diese Situation ist nicht ganz unbekannt aus dem PC-Segment – nur daß sich das PC-Segment derzeit, vorangetrieben durch leistungsfordernde Videospiele, auf den Weg macht, den Vierkerner zum Normalzustand für performancebewußte Anwender zu machen. Ob man unter den mobilen Gerätschaften so schnell auf diesen Weg kommt, darf bezweifelt werden – gerade da sich das Wachstum der Tablet-Sparte derzeit merklich abkühlt (nur das Wachstum, nicht die Verkaufszahlen an sich wohlgemerkt) und dabei immer noch nicht die Frage beantwortet werden konnte, was denn nun der große Leistungsfresser auf Smartphones & Tablets sein soll. In absehbarer Zeit dürften die Smartphone/Tablet-Hersteller somit in ein Aufrüstungsloch fallen – wo es schwer wird, die Käufer mit noch mehr Technik zu begeistern, nachdem schon die aktuelle Generation schneller ist als es notwendig wäre.

In der Sache des Presse-Leistungschutzrechts titelt Golem (wie andere auch) über eine kommende "Kapitulation der VG Media gegenüber Google". Allerdings ist jene Überschrift nur Polemik seitens der VG Media, welche sich in einem offenen Brief darüber ausweint, daß man letztlich keine Chance gegenüber Google hat und daher die Bedingungen von Google leider akzeptieren wird müssen. Zwischen den Zeilen ist da sicherlich ein Hilferuf sowohl an die Politik als auch an das Bundeskartellamt zu hören, schnellstmöglich zu handeln – immerhin läuft die seitens Google verlängerte Frist schon am 23. Oktober aus, ab diesem Datum werden die in der VG Media organisierten Angebote nur noch mit Link und Überschrift in der Google-Suchmaschine angezeigt werden. Vermutlich wird aber in dieser kurzen Zeitspanne nichts mehr passieren und die in der VG Media organisierten Angeboten werden dann wohl oder übel auf die Bedingungen von Google eingehen, welche ihrerseits ausschließlich eine kostenfreie Lizenz zur Übernahme der von Google gewünschten Inhalte anbieten.

Die einzige Chance der Verlage, sich am Ende doch noch gegenüber Google durchzusetzen, würde dann wohl in einer eigenverantwortlichen Kartellrechtsklage zu sehen sein – was nicht einfach wird, wenn das Bundeskartellamt selber im Hauptstreitpunkt kein Problem sieht. Der Hauptstreitpunkt liegt mittlerweile darin, ob die in der VG Media organisierten Angebote angesichts der marktbeherrschenden Stellung von Google auf dem Suchmaschinen-Markt auf einer Listung gleich wie die anderen Angebote bestehen können – oder ob Sie nur auf einer prinzipiellen Listung bestehen können. Die Frage ist also, ob allen bei Google gelisteten Links automatisch Gleichbehandlung in der Art der Linksetzung zusteht – sprich, vollständig mit Anrißtext und weiterführenden Informationen. Wenn dies ein Gericht bejahen würde, was nicht gänzlich aussichtslos erscheint, könnte sich das Blatt noch einmal wenden. Allerdings wäre von einer solchen Regelung dann wirklich nur Google selber betroffen, weil nur Google als im Suchmaschinen-Feld marktbeherrschendes Unternehmen angesehen werden kann.