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Hardware- und Nachrichten-Links des 17./18. März 2012

Die PC Games Hardware beschäftigt sich in einer Kolumne mit den Vor- und Nachteilen von Paperlaunchs gegen "Hardlaunches", wo also zum Launchtag auch Produktverfügbarkeit gegeben ist. Letzteres hat in der Praxis dazu geführt, daß Testsamples und Informationen an die unter NDA stehenden Journalisten zumeist nur noch kurz vor knapp herausgegeben werden – womit der von der PCGH beschriebene Zustand stimmt, daß man zu Zeiten der Paperlaunches einfach mehr Zeit hatte, sich vor dem Ablauf des Launchtermins mit einem Produkt zu beschäftigen (und dementsprechend einen besseren Testbericht abliefern konnte). Ob es heuer allerdings wirklich an den Hardlaunches hängt, wagen wir mal zu bezweifeln – den letztlich sollten Hardlaunches in dieser Frage sogar im Vorteil sein. Denn bei einem Hardlaunch muß es schließlich schon reihenweise Auslieferungskarten geben, was theoretisch auch für viele Pressesamples reichen sollte und auch den Seiteneffekt eines auslieferungsreifen Treibers haben sollte.

Daß dies in der Praxis selten zutrifft, dürfte eher den Grund haben, daß die Grafikchip-Entwickler bei Erreichen der Auslieferungsfähigkeit heutzutage auch sofort launchen, um der Konkurrenz bestmöglich zuvorzukommen bzw. einen zeitlichen Rückstand nicht zu groß werden zu lassen. Ein Paperlaunch wäre aus diesem Blickwinkel gar nicht durchführbar – dafür müssten die Journalisten Wochen vor dem Verkaufsstart dann mit unfertigen Sampleboards und unfertigen Treibern beliefert werden, was kaum mehr als einen Preview-Bericht erlaubt. Heutzutage läuft eben bei beiden Grafikchip-Entwicklern alles so ab, daß Chips, Boards, Taktraten und Treiber erst rund eine Woche vor Launchtermin "final" werden – dies ermöglicht einen frühestmöglichen Launchtermin, ohne auf irgendwelche Teilentwicklungen warten zu müssen. Daß die Presse damit viel zu wenig Zeit zum Testen hat, dürfte den Grafikchip-Entwicklern herzlich egal sein – fundierte Tests, welche Zeit erfordern und in die Tiefe der Produkte gehen, sind bei den Herstellern sowieso nicht so gern gesehen, könnten diese doch die eine oder andere Schwäche des eigenen Produkts aufdecken.

Die zielführendste Antwort, wie das jüngste Gerichtsurteil gegen Rapidshare zu werten ist, geben Spielerecht: Rapidshare werden keine besonderen weiteren Prüfpflichten bezüglich der zu Rapidshare upgeloadeten Dateien auferlegt – dafür aber die etwas seltsam anmutende Prüfpflicht, auf Webseiten und in Foren Rapidshare-Links zu urheberrechtlich geschützten Dateien zu finden (und diese Dateien dann vom eigenen Server zu nehmen). Damit sollen die legalen Möglichkeiten von Rapidshare gestärkt und eben erst bei einer (gemäß dem Urheberrecht) illegalen Nutzung eingegriffen werden. Sollte sich Rapidshare zu so einer eigenen Suche nach urheberrechtlich illegalen Rapidshare-Links verpflichten, könnte die illegale Nutzung des Angebots durchaus erheblich eingedämmt werden – aber ganz gewiß nicht ausgetrocknet werden, da eine solche Suche natürlich nicht an den Linkbestand in abgeschlossenen Webseiten & Foren herankommt.