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Hardware- und Nachrichten-Links des 15./16. Oktober 2016

Bei Hardware.info hat man sich die Grafikkarten-Performance unter Battlefield 1 anhand der aktuellen Vorab-Version des am 21. Oktober offiziell startenden Spiels angesehen. Damit können sich bis zur finalen Fassung natürlich noch gewisse Dinge ändern – eventuelle Performancebugs könnten ausgeräumt werden, neue Grafikkarten-Treiber können eine bessere Performance für einzelne Grafikkarten bringen. Ein grundsätzliches Bild läßt sich aber auch jetzt schon zeichnen – und demzufolge ist Battlefield 1 kein Grafikkarten-Fresser, sondern eher darauf optimiert, für den üblichen Multiplayer-Einsatz möglichst hohe Frameraten zur Verfügung zu stellen. Unter FullHD @ "Ultra" reichen für 55 fps demzufolge Radeon R9 280X oder GeForce GTX 780, unter WQHD @ "Ultra" müssen es Radeon RX 470 oder GeForce GTX 970 sein. Allein die UltraHD-Auflösung stellt wirklich höhere Anforderungen, für die "Ultra"-Bildqualität auf knapp 60 fps wäre hier nur eine GeForce GTX 1080 ausreichend – unter der "Medium"-Bildqualität geht es aber schon bei Radeon R9 390X oder GeForce GTX 980 Ti los. In allen Fällen ist zudem (überhaupt nicht untypisch für Spiele basierend auf der Frostbite-Engine) ein gewisser Vorteil der AMD-Beschleuniger zu sehen – nicht weltbewegend, aber dennoch durchgehend zu beobachten.

Bei Golem und Heise hat man sich Playstation VR angesehen – das VR-Set zur Playstation 4 und damit der dritte Wettbewerber im Feld der VR-Brillen. Gegenüber Oculus Rift und HTC Vive sind sich beide Berichte darüber einig, das Playstation VR die bessere Ergonomie bietet, welche die geringfügigen technischen Rückstande im praktischen Einsatz absolut vergessen machen läßt. Dagegen gehen in der Frage der angebotenen VR-Titel die Meinungen deutlich auseinander: Während Golem die langfristig motivierenden AAA-Titel fehlen, listet Heise ein gutes Dutzend an VR-Titeln auf, welche spielerisch Anklang fanden. Dabei passen beide Bewertungen letztlich sogar zusammen: Trotz daß die seitens Heise aufgezählten Titel durchaus zum Einstieg zu gebrauchen sind, handelt es sich dabei nicht um AAA-Ware, ganz besonders keine für den langfristigen Spielspaß. Aber an dieser Problematik kranken schließlich auch Oculus Rift und HTC Vive – gegenüber welchen Playstation VR den enormen Vorteil hat, grob mit der Hälfte an Systemkosten auskommen zu können. Dies (und natürlich auch die explizite Unterstützung seitens Sony) könnte das Thema VR-Gaming möglich stärker vorantreiben, als es bisher der Fall war.

Golem sprechen über die verschiedenen Bemühungen, Google dann doch noch in ein Presse-Leistungsschutzrecht zu drängen – mag es bisher rein national nicht funktioniert haben, so kann doch der europäische Ansatz eventuell Erfolg in dieser Sache bringen. Interessant ist hierbei der Versuch der Verleger, mittels einer eigenen oder ihnen nahestehenden Suchmaschine letztlich Google auszukontern – einfach indem diese bevorzugten Suchmaschinen Lizenzen im Sinne des Leistungsschutzrechts erhalten und damit auch die ganzen Verlagsinhalte anzeigen können. Ob dieser nominelle Qualitätsgewinn allerdings in Zeiten des Internets wirklich etwas zählt, sei etwas bezweifelt – gerade mit den Inhalten der großen Verlage kann man heutzutage eigentlich nur wenige hinter dem warmen Ofen hervorholen, geschweige denn zu einer Änderung der Suchmaschinen-Einstellung bewegen. In diesem Punkt sitzt Google nach wie vor am längeren Hebel, könnte möglicherweise sogar die europaweite Streichung aller Verlagsangebote verkraften – das Netz ist inhaltsträchtig genug, da braucht es nicht zwingend dutzende verschiedene Abschreibungen derselben Agenturmeldung.

Allerdings produziert dieser Zweikampf leider auch (eigentlich) unbeteiligte Verlierer: Da wären zum einen die kleineren Suchmaschinen und Newsaggregatoren, welche man mit dem Leistungsschutzrecht schön erpressen kann. Zwar ist das Leistungsschutzrecht nicht im mindestens gerichtsfest, aber kleine und selbst mittlere Unternehmungen könnten sich den seitens der Verleger aus Prinzip bis auf die Spitze getriebenen Gerichtsstreit gar nicht leisten – und zahlen daher, während sich Platzhirsch Google mit seiner Gratislizenz einen wirtschaftlichen Vorteil sichert. Und zum anderen könnten potentiell gesehen Verleger auch Opfer einer möglichen De-Indizierung von Verlagsangeboten durch Suchmaschinen und Newsaggregatoren werden, welche das Leistungsschutzrecht ablehnen bzw. es (bewußt) für sich nicht in Anspruch nehmen. Der Aufwand, die Sache mit jedem einzelnen Verleger rechtsfest zu klären, kann oftmals zu hoch sein – womit Google & Co. unter Umständen radikal alle Verlagsangebote de-indizieren könnten, obwohl dies nicht in jedem einzelnen Fall notwendig wäre. An diesem Punkt würden nochmals alle verlieren – so wie das ganze Presse-Leistungsschutzrecht sowieso ein Schildbürgerstreich ist, welcher bislang nichts gebracht hat außer einer großen Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für Rechtsanwälte.