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Hardware- und Nachrichten-Links des 15./16. August 2015

In unserem Forum findet sich ein ausführlich bebildertes Tutorial für Nutzer von Monitoren mit AMDs FreeSync-Technologie, mittels welchem jene die minimale Bildwiederholfrequenz (nach unten hin) anpassen können. Damit wird einer der kleinen Problempunkte beseitigt, welchen FreeSync derzeit aufweist – die minimalen Bildwiederholfrequenzen sind in den AMD-Vorgaben zu hoch, obwohl einige FreeSync-Monitore rein technisch auch niedrigere Bildwiederholfrequenzen und damit eine größere Bandbreite an Refreshraten unterstützen. Leider muß der geneigte FreeSync-Nutzer die technischen Möglichkeiten mit seiner konkreten Hardware manuell austesten und dann einen individuellen Monitortreiber erstellen, es gibt hierfür keine alles erschlagende Generallösung. AMD sollte an dieser Stelle unbedingt aufpassen, daß das eigentlich interessante und zugunsten von AMD sprechende FreeSync-Projekt nicht durch solcherart kleine technische Unzulänglichkeiten diskreditiert wird – kommende FreeSync-Monitore und -Treiberversionen sollten besser ohne solche "Hacks" gleich "out of the box" das bestmögliche anbieten, was die Technik zu leisten imstande ist.

Während das Thema "Datenschutz" bei Windows 10 derzeit schon die Gemüter bewegt, rollt womöglich ein weiteres Ungemach auf Microsoft zu: Wie Fudzilla aus den Lizenzbestimmungen zu Windows 10 zitieren, untersagt Microsoft in jenen die Nutzung von "illegaler" Soft- und Hardware – und nimmt sich auch das Recht heraus, die Nutzung selbiger unter Windows 10 zu unterbinden. Die Entscheidung darüber, was legale Soft- und Hardware ist, liegt dabei natürlich allein bei Microsoft – praktisch in Rechtsstreitigkeiten, denn dann wäre dieser Punkt schon einmal entschieden. Rein rechtlich sind damit alle Fronten geklärt: Windows 10 macht das, was Microsoft vorgibt – und nicht das, was dessen Käufer gerne hätte. Damit wird auch klarer, wieso Windows 10 nun ein "Service" und keine "Software" mehr ist: An einer Software darf Microsoft eigentlich nichts mehr zuungunsten des Nutzers herumfummeln – ein Service ist dagegen eine Sache, die sich per Definition fortlaufend ändert und dabei ständig unter der Kontrolle des Anbieters steht. Dabei dürfte Microsoft diese Rechtslage sicherlich kaum demnächst in der Praxis anwenden, hierbei wäre der Aufschrei viel zu groß – die Gewöhnung des Nutzers an seinen Käfig erfolgt in der bewährten Salamitaktik.

Nichtsdestotrotz gibt Microsoft damit erneut der Idee Nahrung, eines Tages auf Linux umzusteigen – und sei es im Sinne eines Dualboot-Systems mit Linux zum Arbeiten & Surfen sowie Windows nur noch rein zum Spielen. Und vielleicht kann man Windows 10 eines Tages als jenes Ereignis bezeichnen, welches das Interesse an Linux erst richtig vorangetrieben hat – in unserem Forum finden hierzu jedenfalls schon eine lebhafte Diskussionen statt, sehr untypisch für das bisherige "Randthema" Linux. Sicherlich ist der Massenmarkt noch weit von Linux entfernt, aber der Anfang wird immer unter den Enthusiasten gemacht – und bei jenen ist der Grundstein schon lange gesetzt worden, Linux kam in der kürzlichen Betriebssystem-Umfrage im 3DCenter schon auf erstaunliche 7,7% Nutzeranteil. Kommt jetzt eine durch Windows 10 ausgelöste weitere Welle an Linux-Nutzern hinzu, könnte Linux in absehbarer Zeit dann auch einmal bei über 10% Nutzeranteil im 3DCenter stehen – eine beachtbare Größe, mit welcher sich dann auch die Hersteller beschäftigen müssten. Weitere Impulse zugunsten von Linux sind – gerade aus Spielersicht – in naher Zukunft durch SteamOS und die Vulkan Grafik-API zu erwarten. Man kann nichts versprechen, aber die Anzeichen stehen doch gar nicht so schlecht für einen wenigstens partiellen Ausbruch aus der Nische.

Die ComputerBase hat sich in einem Kommentar mit den Problemen älterer Spiele-Kopierschutzsysteme unter Windows 10 beschäftigt und dabei die (nachvollziehbare) Forderung aufgestellt, daß ein Kopierschutz immer nur temporär sein darf. Wie dies rein praktisch geschehen könnte, wurde nicht erörtert, ergibt sich aber faktisch von alleine: Ohne entsprechendem Gesetz geht es wohl nicht, das Thema ist schließlich nicht einmal wirklich neu – und trotzdem seit Jahren komplett ohne jeden Fortschritt. Eine gesetzliche Regelung müsste die Hersteller beim Einsatz von DRM-Systemen verpflichten, die entsprechenden Gegenmaßnahmen entweder ab Marktstart (im Tresor) bereitliegen zu haben – alternativ könnte man auch einen Obolus an ein Treuhandkonto überweisen, welches im Notfall zur Erstellung eines Anti-DRM-Patches aktiviert würde. Die Methode "(heiliges) Versprechung des Herstellers" ist dagegen generell abzulehnen, denn so etwas ist in der Praxis nur schwer einklagbar, zudem dürfte im Fall eines Konkurses das Thema "nachträglicher Anti-DRM-Patch" auf der ToDo-Liste des Insolvenzverwalters keinerlei Priorität haben. Ideal wäre hierzu eine entsprechende EU-Gesetzgebung, dann könnten die Hersteller auch schlecht mit dem Boykott eines einzelnen nationalen Marktes drohen.