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Hardware- und Nachrichten-Links des 13./14. September 2014

AnandTech haben die wenigen derzeit vorhandenen Informationen zu Apples A8-SoC zusammengetragen, welcher im iPhone 6 verbaut wird und der erste in 20nm gefertigte (größere) Chip darstellt. Bemerkenswert ist dabei, daß Chipfertiger TSMC hierbei ganze 2 Milliarden Transistoren auf eine Chipfläche von nur 89mm² quetschen konnte – Intels Zweikern-Broadwell mit GT2-Grafiklösung (verbaut derzeit als "Core M", später aber auch für die Celeron- und Pentium-Modelle von Broadwell) kommt mit 1,3 Milliarden Transistoren in der 14nm-Fertigung auf eine Chipfläche von 82mm². Dabei hat Intel sogar den Vorteil der 3D-Transistoren, während selbiges Feature bei der 20nm-Fertigung von TSMC noch fehlt. Auch wenn die beiden Chips nicht so direkt vergleichbar sind, scheint TSMC in seiner 20nm-Fertigung hierbei eine wesentlich höhere Packdichte erzielt zu haben als Intel in seiner 14nm-Fertigung. Die Nichtvergleichbarkeit begründet sich natürlich darin, daß Intels Broadwell ein Hochfrequenz-Design ist, wo also aus demselben Stück Silizium auch Taktraten von 4 GHz herausgeholt werden – während Apples A8 nur auf typischen SoC-Taktraten von 2 GHz laufen muß und es keine so überaus breite Verwendung wie bei Intels Prozessoren gibt.

Heise vermelden mit dem MSI GS30 "Shadow" ein 13,3"-Notebook mit Anschlußport für eine externe Grafikkarte in einem (mitgelieferten) GamingDock. Die Anbindung dessen hat MSI tatsächlich über PCI Express 3.0 mit 8 Lanes realisiert, was absolut ausreichend auch für wirklich schnelle Desktop-Grafikkarten ist. Das GamingDock ist für eine DualSlot-Grafikkarte ausgelegt und bringt ein eigenes Netzteil mit bislang leider unbekannten Spezifikationen mit sich – zumindest gemessen an der Größe des GamingDocks scheint das ganze auch HighEnd-geeignet zu sein. Details dazu, ob man damit nur externe Displays oder auch das Notebook-Display ansteuern kann, fehlen ebenso wie ein Preispunkt noch komplett. Ohne jene Details läßt sich das ganze leider noch nicht so wirklich beurteilen – aber es sieht erst einmal nach einer funktionierenden Lösung ohne ganz schlimme Haken aus.

Internet-Law machen auf den Punkt aufmerksam, daß in Filesharing-Fällen die (angeblichen) Rechteinhaber absolut in der Pflicht sind, ihre Stellung als wirklicher Rechteinhaber auch einwandfrei nachzuweisen. Gerade weil der Rechteinhaber dafür schließlich alle Papiere in der Hand haben muß, sollte ein solcher Beweis einfach zu erbringen sein – womit alle anderen Wege, wie der Verweis auf Anmeldung bei Verwertungsgesellschaften oder aber auf Produzenten-Listen keinesfalls ausreichend sind. So zumindest das Amtsgericht Bremen, welches damit einer völligen Ausuferung von Filesharing-Fällen einen guten Riegel vorschiebt – denn es hat durchaus schon Fälle gegeben, wo Massenabmahnung quer durch die Bundesrepublik getrieben wurden von Firmen, welche sich nur als Rechteinhaber ausgaben, dies aber tatsächlich gar nicht waren. In Zukunft sollte man generell in einem Filesharing-Fall – sofern nicht andersweitig Klarheit herrscht – von dem angeblichen Rechteinhaber immer erst einmal einen sicheren Beweis über diesen Punkt abfordern.

Ein Artikel der Telepolis zeigt am Beispiel der Diskussion über 9/11 auf, wie schwierig selbst oder gerade in Zeiten des Internets alternative Meinungen & Darstellungen es haben, überhaupt gehört respektive gleichwertig behandelt zu werden. Eigentlich war das Internet einmal dazu gedacht, genau diese Meinungsvielfalt zu ermöglichen, im Zuge der Kommerzialisierung und Zentralisierung wurden jedoch viele dieser ursprünglichen Eigenschaften stark aufgeweicht. Deutlichstes Beispiel ist die Wikipedia, welche sich inzwischen immer mehr zu einem Gralshüter einmal festgelegter Wahrheiten entwickelt – so als ob es in der Wissenschaft völlig unmöglich wäre, daß die heutige Erkenntnis den morgigen Irrtum darstellt. Nicht auszuschließen, daß es heutzutage in einer Streitfrage einfacher sein könnte, in der Diskussion mit der Brockhaus-Redaktion einen Kompromiß zu erzielen, als denn in der Wikipedia "abweichendes Gedankengut" zu plazieren.

Allerdings bekommen in dem Artikel auch die "Aufklärer" und Streiter für "unbeachtete Wahrheiten" ihr Fett weg, speziell wieder auf den Fall 9/11 gemünzt: Sehr viel auf diesem Themengebiet ist einfach nur das Zusammentragen von Anomalien mit dem Ziel einer hohen Quantität – und nur eher selten werden diese in Masse aufgeworfenen Anomalien auch wirklich auf klare Belegbarkeit und nachprüfbare Stichhaltigkeit gecheckt. Problematisch ist hierbei insbesondere die oftmals fast völlig fehlende Prüfung der Quellen auf deren Verläßlichkeit – ein Punkt, welcher bei offiziellen wissenschaftlichen Dokumenten hingegen ziemlich usus ist. Viele, welche sicherlich interessante Punkte in die Diskussion einbringen können, verheddern sich somit in untergeordneten Erzählsträngen und nebensächlichen Details, welche sehr hinderlich beim Blick auf das Gesamtbild sind. Und so bleiben die meisten offenen Fragen zu 9/11 auch 13 Jahre danach nicht wirklich geklärt – was es der öffentlichen Meinungsbildung einfach macht, den einfacheren Weg der "offiziellen Wahrheit" zu zementieren.