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Hardware- und Nachrichten-Links des 13. Juli 2012

Die GameZone vermeldet Aussagen von Spieleentwicklern, welche schon mit der Nintendo Wii U arbeiten und somit über deren Hardware-Fähigkeiten berichten können. So soll die reine CPU-Taktung der Wii U niedriger als bei Xbox 360 und Playstation 3 liegen – und zwar in dem Maße, daß hier wirklich auch eine Performance-Differenz gegenüber den beiden anderen Konsolen herauskommt. Die Grafikleistung soll hingegen in einer ähnlichen Region gegenüber Xbox 360 und Playstation 3 rangieren – so daß am Ende diejenigen Recht behalten werden, welche der Wii U eine Hardware-Leistung nur auf Höhe von Xbox 360 und Playstation 3 prophezeit haben. Für Nintento ist dies bezüglich des abweichenden Konzepts von Wii und Wii U kein Beinbruch, die ähnliche Hardware-Leistung dürfte es vielmehr sogar einfacher machen, Spiele von Xbox 360 und Playstation 3 auf die Wii U zu portieren.

Gulli berichten über eine BITKOM-Studie, welche sich gegen die hohen Urheberrechts-Abgaben auf externe Festplatten richtet. Laut der BITKOM-Studie werden nur 3 Prozent einer externen Festplatte überhaupt für "vergütungsrelevante" Dateien eingesetzt, womit die hohen Urheberrechts-Abgaben von 7 Euro für externe Festplatten unter 1 TB Größe und 9 Euro für externe Festplatten ab 1 TB Größe überzogen erscheinen. Dabei dürfte die echte Anzahl von "vergütungsrelevanten" Dateien wohl noch viel niedriger liegen als diese 3 Prozent suggerieren – einfach, weil es im Digital-Zeitalter kaum noch Fälle von legalen Privatkopien gibt: Entweder sind digitale Kopien im Sinne der Nutzungsbestimmungen sowieso erlaubt und damit mit dem Kaufpreis schon abgegolten – oder aber es handelt sich um illegale Kopien, welche jedoch per Rechtslage nicht "vergütungsrelevant" sein können.

Mit der (legalen) Privatkopie wurden im Analog-Zeitalter vornehmlich solche Anwendungsfälle wie der Radiomitschnitt auf Magnetbändern oder die Kopie von Büchern/Zeitschriften aus der Bibliothek erfasst – Anwendungsfälle, welche kein echtes Äquivalent im Digital-Zeitalter haben, vor allem kein mengenmäßig entsprechendes Äquivalent. Den diversen Urheberrechts-Abgaben auf verschiedene Gerätschaften steht also kein Gegenwert mehr entgegen, weil deren Speicherplatz nicht für legale Privatkopien genutzt wird – nicht einmal partiell. Hier wurde mal wieder sinn- und verstandslos ein Recht aus der Offline-Welt in die Online-Welt übertragen – ohne zu überdenken, daß die Voraussetzungen gänzlich andere sind. Wir würden jedenfalls vermuten, daß der Wertanteil von legalen Privatkopien auf digitalen Medien derart gering ist, daß schon der Aufwand für eine Gebührenerhebung höher liegt und damit die ganze Gebühren-Idee besser abgeschafft gehört.