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Hardware- und Nachrichten-Links des 1./2. September 2012

Eine ganze Reihe von Artikel beschäftigen sich mit dem von der Bundesregierung verabschiedeten Leistungsschutzrecht, wobei jenes faktisch nirgendwo gut wegkommt. Der derzeit interessanteste Punkt am Leistungsschutzrecht dürfte noch sein, was die Befürworter glauben, damit erreichen zu können – denn daß Google den Presseverlagen Geld fürs Verlinken gibt, wird ziemlich sicher nicht passieren (bei Google aus reinem Prinzip nicht). Nun gilt natürlich noch abzuwarten, was Bundesrat und Bundestag zu dieser Sache sagen, denn hier muß das Leistungsschutzrecht ebenfalls noch angenommen werden. Und gleichzeitig könnte das Leistungsschutzrecht – ja nach konkreter Fassung – auch noch die eine oder andere Verfassungklage heraufbeschwören, so daß derzeit noch regelrecht vakant ist, ob dieses jemals rechtlich wirksam werden wird.

Angenommen aber, es kommt zu einem Leistungsschutzrecht, wird letztlich auch nichts anderes passieren, als daß die betroffenen Unternehmen die Angebote der Presseverlage aus ihren Listungen entfernen werden. In den allermeisten Fällen sind die Angebote der Presseverlage eben keinesfalls zwingend erforderlich für Suchmaschinen und News-Aggregatoren, kann man auf diese auch verzichten. Wenn, dann müssten sich die Presseverlage zu wirklich niedrigstmöglichen Lizenzierungs-Angeboten entschließen – so niedrigen, das sich selbst das Aushandeln der Verträge kaum wirklich lohnt. Und da sich die Presseverlage diese Situation auch schon jetzt selber ausrechnen können, ist immer noch nicht ganz vom Tisch, daß das Leistungsschutzrecht am Ende doch gegen kleine Webseiten und Blogger gehen soll, deren gegenüber den Presseverlagen konkurrierende Angebote man mittels Abmahnungen auf Basis des Leistungsschutzrechts bekämpfen will.