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Hardware- und Nachrichten-Links des 1./2. Dezember 2012

Bei OCaholic hat man sich den neuesten nVidia Beta-Treiber 310.61 angesehen. Der Treiber wurde von nVidia primär für Far Cry 3 auflegt und hat dort sicherlich seine Stärken, unter einem breiteren Feld von Spieletiteln ergeben sich jedoch keine Performance-Differenzen zu den vorhergehenden Beta-Treibern 310.54 und 310.33 – auch weiterhin liegen die 310er Treiber laut den Messungen von OCaholic um ca. 2½ Prozent vom letzten WHQL-Treiber 306.97 entfernt. Ein gleichlautender Test auf AMD-Seite mit dem Catalyst 12.11 Beta 8 wiederum bei OCaholic ergab dann ein gleichlautendes Ergebnis: Die Beta 8 ändert für ein breiteres Benchmark-Feld gar nichts, weiterhin liegen die letzten Beta-Treiber von AMD laut den Messungen von OCaholic um ca. 4½ Prozent vom letzten WHQL-Treiber 12.10 entfernt.

Zum Thema "Leistungsschutzrecht" gibt es eine ganze Reihe interessanter Artikel zu lesen (siehe die nachfolgende Linkliste unter "andere News") – der Tenor ist allerdings überall derselbe, daß es sich hierbei um eine überaus dumme Idee handelt. Interessant ist dabei die teilweise genannte Anregung, es die Politik aber doch einfach machen zu lassen – einmal abgesehen davon, daß von den vorantreibenden Politiker anscheinend sowieso keiner auf die gutgemeinten Gegenargumentationen reagieren wird. Der Weg des Leistungsschutzrechts wäre absolut vorgezeichnet in einem totalem Fiasko für diejenigen, welche davon eigentlich profitieren wollen. Denn Google wird auf keinen Fall einen Präzedenzfall entstehen lassen wollen, wo in irgendeiner Form (auch mit geringen Summen) seitens Google an die Verlage gezahlt wird – macht man dies nur einmal in Deutschland, folgt sofort die halbe Welt nach und Google wäre nachfolgend dann auch über die Höhe der Tantiemen immer erpressbar.

Die umgedrehte Richtung ist für Google dagegen viel sinnvoller: Man läßt die Verlage kalt auflaufen, indem man Google News auf nicht-verlagsartige Angebote beschränkt oder aber in Deutschland (temporär) schließt und vor allem die Verlagsangebote dann noch aus dem Suchindex löscht. Google verliert dadurch nicht wirklich etwas, denn die Verlagsangebote stellen nur einen gewissen Teil des Google-Index dar. In jedem Fall würden jedoch die Verlagsangebote massiv an Lesern verlieren, welche über Google hereinkommen – gerade bei sehr großen und damit bei Google weit vorn gelisteten Angeboten wird dies einen sofort sichtbaren Besucherrückgang bedeuten. So lange es Google schafft, wegen des Leistungsschutzrechts nicht gleich alle größeren bundesdeutschen Webseiten vorsichtshalber aus dem Index zu löschen (sondern nur die Verlags-Webseiten), sollte man es vielleicht ruhig einmal auf diese Situation ankommen lassen – nur um zu sehen, in welch atemberaubend kurzer Zeit die Verlage anfangen werden, Google um die kostenlose Wiederaufnahme in den Index anzubetteln (und die Politik dann mit einem Gesetz dasteht, was keiner mehr haben will).