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Hardware- und Nachrichten-Links des 1./2. April 2017

Aus unserem Forum kommt ein feiner Artikel zur Frage, wie sich 10 und 12 Jahre alte Prozessoren heute noch schlagen. Als Testgegenstände wurden hierbei der Athlon 64 4000+ (K8, 1C, 2.4@2.6 GHz) gegen einen Athlon 64 X2 5000+ (K8, 2C, 2.6 GHz) und einen FX-8320 (Bulldozer, 8C, 3.5/4.0 GHz) auf einer Radeon R9 280X verglichen. Interessant ist hierbei schon der Benchmark-Einstieg mittels YouTube-Videos: Mangels VP9-Fähigkeit der benutzten Grafikkarte läuft alles über die CPU, was bei HD-Videos zu deutlichen Rucklern bei den beiden Alt-Prozessoren sorgt. Interessanterweise nutzte selbst die forcierte Wiedergabe per H.264-Codec nichts, trotz daß jene nominell über die benutzte Grafikkarte läuft: Selbst die Restlast, welche die Prozessoren dann noch schultern müssen, ist dem Einkerner zu viel und jener läuft sogar schlechter als unter VP9. Ab dem Zweikerner geht H.264 dann weitgehend in Ordnung – was einer häufig anzutreffenden Aussage über "Altsysteme" entspricht: Mit Einkern-Prozessoren kann man heutzutage leider noch nicht einmal richtig Surfen, unterhalb eines Zweikerners geht es einfach nicht.

Die Gaming-Benchmarks ergeben dann ebenfalls das zu erwartende Bild, daß die beiden Alt-Prozessoren in den meisten Anwendungsfällen einfach viel zu alt sind, um noch sinnvolle Frameraten auf den Monitor zu bringen. In jedem Fall wäre eine Radeon R9 280X dann eine viel zu schnelle Grafikkarte für diese Alt-Prozessoren, bei welcher man selbst in den besten Fällen die Grafikkarte nur zur Hälfte von deren eigentlichem Leistungspotential ausnutzt. Zu solcherart Alt-Prozessoren (wie auch eventuell noch in Nutzung befindlichen Core-2-Systemen) passen heutzutage eher nur noch klare LowCost-Grafikkarte wie GeForce GTX 750 Ti oder Radeon RX 460. Ausnahmen gibt es nur bei massiv auf reine GPU-Last optimierten Benchmarks wie beispielsweise Heaven 4.0 – dort verlieren die beiden Alt-Prozessoren erstaunlich wenig gegenüber dem FX-8320. Dafür gibt es dann aber auch wieder Gegenbeispiele, wo der Einkerner gar nicht erst ins Spiel kommt und der Zweikerner keine 10 fps erreicht. Angesichts der heutigen Möglichkeiten, gute LowCost-Systeme aufzustellen, braucht man solcherart Altsysteme eigentlich nicht mehr durchzuschleppen – aber aus Nostalgie und auch aus Trotz gegenüber der (eigentlich) geplanten Obsoleszenz laufen diese eben doch noch weiter.

Mit der von Netzpolitik und Heise thematisierten Verschärfung des "Netzwerkdurchsetzungsgesetzes" gegen "Hate Speech" im Internet hat das Bundesjustizministerium laut einhelliger Meinung aller Betroffenen ziemlich danebengegriffen: Abgesehen davon, daß das Thema sowieso arg umstritten ist, würde die sehr kurzfristig erstellte Gesetzesverschärfung nun auch noch Privatpersonen Auskunftsrechte gegenüber echten sowie vermeintlichen Hate-Speed-Postern geben – sprich, jeder würde diese Personendaten, für welche Strafverfolger und Geheimdienste hart ringen mußten, auf ziemlich einfachem Wege erhalten. Problematisch ist daneben auch die Geschwindigkeit, mit der versucht wird, das Gesetz und dessen Änderungen unbedingt kurzfristig (konkret vor der parlamentarischen Sommerpause) durchzupeitschen – was angesichts des heiklen Themas und der sehr schwer zu treffenden Abgrenzung von noch legalem Inhalt hin zu nicht mehr legalem Inhalt um so bedenklicher ist.

Nicht auszuschließen ist, daß sich das ganze dann allerdings als Bumerang für die beteiligten Politiker entwickelt – beispielsweise, wenn das Gesetz gerichtlich zurückgepfiffen würde (Ansatzpunkte bieten sich en masse). Sollte ein solches Gesetz tatsächlich in Kraft treten, werden die betroffenen Diensteanbieter schließlich derart reagieren, wie Firmen immer bei so etwas reagieren: Lieber mehr löschen als mehr zulassen – allein schon, um sich selber aus der juristischen Schußlinie zu bringen. Diese logische Folge skizzieren Branchenverbände und betroffene Diensteanbieter sogar schon jetzt – und warnen somit selber vor den Folgen für Meinungsfreiheit und freien Gedankenaustausch im (bundesdeutschen) Internet, wenn sie zur Installation einer Art von "Löschpolizei" verpflichtet werden würden. Generell gesehen ist es zudem eigentlich Aufgabe von Vater Staat, insbesondere klare Rechtverletzungen zu verfolgen – die Auslagerung von nominell hoheitlichen Aufgaben an Privatunternehmen mag die Staatskasse schonen, führt aber am Ende in eine Willkürherrschaft der jeweiligen Diensteanbieter, die für sich selber natürlich nicht an korrekter Rechtsauslegung, sondern schlicht an so wenig Ärger wie möglich interessiert sind.

Einen Schildbürgerstreich der besonderen Art gibt derzeit die Landesmedienanstalt NRW mit der Forderung, diverse YouTube-Kanäle als "Rundfunk" anzusehen und daher vor derem Betrieb eine entsprechende Rundfunk-Lizenz einzufordern, wie Telepolis und FAZ berichten. Hintergrund der Pose dürfte dabei noch nicht einmal der Kern der eigentlichen Forderung sein, sondern vielmehr das Geltungsbedürfnis der Landesmedienanstalten selber – welche nach TV & Radio nun eben auch noch das Internet regulieren wollen. Der Gesetzgeber ist dabei jedoch nicht wirklich auf deren Seiten, denn wie Spiele-Recht ausführen, werden die konkreten Bedingungen für "Rundfunk" von den beiden beanstandeten YouTube-Kanälen gar nicht erfüllt. Davon abgesehen könnte man natürlich auch den generellen Gedanken anführen, das die Rundfunk-Regulierung ihre Ursache in der natürlichen Knappheit an Funkfrequenzen hat – etwas, was sich sicherlich nicht auf das Internet übertragen läßt. Bleibt zu hoffen, daß dieser Versuch der behördlichen Amtsanmaßung möglichst schnell ausgebremst wird – denn potentiell steckt in der Rundfunkregulierung mehr Ungemach als selbst in der Hate-Speech-Gesetzgebung.

Die diesjährigen Aprilscherze gaben einige interessante Ideen zum besten: NAS-Hersteller Synology steigt ab sofort ins Geschäft mit Speicherlösungen für Hochprozentiges ein, während Golem mit kostenpflichtigen Links im Sinne des Leistungsschutzrechts eine neue Einnahmequelle für Webseiten entdeckt haben. Bei Heise berichtet man über eine Malware, welche per Webcam die Umgebung des Anwenders scannt, um dann auch wirklich persönlich passende Werbung auf Webseiten ausliefern zu können. Laut der Telepolis wird man zukünfig mittels eines überlichtschnellen Teleskops den Urknall in Echtzeit beobachten können, die FAZ geht der Frage nach, ob im Sinne des Abendmahls eigentlich auch Veganer Katholiken sein können, und laut Gegenfrage hat Donald Trump entdeckt, das Kanada ebenfalls den "Dollar" nutzt, um demzufolge (stilecht per Twitter) endlich eine eigene Währung für Kanada zu fordern. Diesjährig den Vogel abgeschossen haben sicherlich WCCF Tech: Zum einen sind deren Vega-Präsentationsfolien wirklich exzellent gefälscht (unter teilweiser Ausnutzung vorhandener AMD-Folien), zum anderen aber haben WCCF Tech dann dummerweise auch noch den Aprilscherz aus dem Notebookreview-Forum über eine GeForce GTX 1080 Ti im Notebook als echte Meldung übernommen. Das dies alles aber nur ein Aprilscherz sein kann, merkt man auch anhand der bei PCGamesN zu lesenden Ankündigung, wonach AMD und nVidia ihren Grafikkarten-Krieg einstellen wollen – um zukünftig nur noch eine Grafikkarte zu produzieren, welche je nach Bedarf grün oder rot lackiert ausgeliefert wird.