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Hardware- und Nachrichten-Links des 10./11. Dezember 2014

Gulli berichten über das Interview eines hohen Microsoft-Offiziellen mit einer japanischen Zeitung, in welchem jener sowohl den geplanten Launchtermin von Windows 10 im Frühherbst 2015 als auch das Abo-Modell zum Verkauf des neuen Betriebssystems bestätigt hat. Abzüglich einer gewissen Restchance auf das Gegenteil, basierend auf Übersetzungs- und Deutungsfehlern, muß man sich also dann doch darauf einstellen, daß Windows 10 nicht zu einem festen Preis, sondern als ständige Melkkuh kommt – bzw. der Konsument zu so einer wird. Ob dies angesichts der seitens Microsoft angedrohten Änderungen und Neuerungen – neueste Idee ist ein "Assistent", welcher die nächste Nutzeraktion "vorausahnen" soll – wirklich zu einem so großen Käuferandrang bei Windows 10 führt, wie von Microsoft erhofft, darf durchaus bezweifelt werden. Derzeit scheint eher alles in die Richtung zu gehen, also daß zwar das Marketing zu Windows 10 ganz offiziell auf der Nähe zu Windows 7 herumreiten darf, die Praxis aber eher eine starke Nähe zu Windows 8 darstellt.

Golem berichten über die Entscheidung des Bundesgerichtshof, in einem Rechtsstreit zwischen Adobe und Usedsoft keine Revision zuzulassen – womit ein 2013er Urteil bestätigt wird, nachdem Software-Volumenlizenzen sehr wohl auch aufgetrennt und einzeln weiterverkauft werden dürfen. Im Endeffekt setzt der Bundesgerichtshof damit nur eine Grundsatzentscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom Juli 2012 um, welche eben dies besagt. Da in diesem Fall nun langsam Rechtssicherheit einkehrt, kann man nachfolgend betrachten, welche Auswirkungen dieses Urteil haben kann und wird: Sofern es im Fall "PC-Fritz" irgendwann die Bestätigung dafür gibt, daß PC-Fritz die Lizenzkeys nicht einfach frei generiert, sondern tatsächlich von OEMs aufgekauft hat, dürfte Microsoft im nachfolgenden die entsprechend schon im Einsatz befindlichen Lizenzen nicht mehr einfach sperren – schließlich hat es für den Lizenzkey selber keine Auswirkungen, ob die DVD oder das Echtheitssiegel gefälscht waren (wie es bei PC-Fritz augenscheinlich der Fall war).

Offensichtlich sperrt Microsoft diese Lizenzen aber gar nicht, die kürzliche Pressemitteilung sollte wohl nur diesen Eindruck erwecken und Software-Käufer in Deutschland erschrecken (und damit in den Schoß von lizenzierten Software-Händlern zurücktreiben). Sehr gut möglich, daß Microsoft in dieser Frage allen potentiell peinlichen Streitigkeiten bewußt aus dem Weg geht, schließlich hat man PC-Fritz wegen der justizablen Fälschung von DVDs und COAs sowieso schon an der Angel. Weiterführend könnte es dann aber auch zu einer neuen Diskussion über Lizenzverdongelungen wie eben bei Microsoft oder auch bei Anbietern wie Steam & Co. kommen. Letztlich liegt es in der Intention der hohen Gerichte, den Erschöpfungsgrundsatz auch bei Software anzuwenden – zumindest sofern es sich um ein klassisches Produkt und keine fortwährende Dienstleistung handelt bzw. das Produkt zur zeitlich unlimitierten Nutzung verkauft wurde. Ob Gerichte allerdings die komplizierte Verdonglungsstrategie der Hersteller wirklich beenden können, ist fraglich, dies wäre eigentlich Aufgabe der Politik – welche sich leider in Fragen des Internet- und IT-Rechts derzeit um völlig andere Themen und Befindlichkeiten "kümmert".

Der Spiegel berichtet über einen weiteren Schlag gegen (organisierte) Urheberechtsverletzungen im Netz in Form von der eBook-Sharingseite "Ebookspender.me" sowie des damit in Zusammenhang stehenden Blogs "Spiegelbest.me". Mittlerweile kann man wohl sagen, daß die deutschen Ermittlungsbehörden Gefallen gefunden haben an solchen Fällen: In aller Regel liefern die (gut finanzierten) Vertretungsgesellschaften der Rechteinhaber gute Insiderhinweise, danach können sich Polizei und Staatsanwälte an lobbylosen Urheberrechtssündern ihr Mütchen kühlen. Das ganze steigert Verhaftungs- und Verurteilungsquoten und sieht insbesondere gegenüber internetfernen Bürgern (ausnahmesweise) mal nach einem funktionierendem Rechtsstaat aus. Demzufolge ist mit weiteren ähnlichen Aktionen in der Zukunft zu rechnen – was für die Betreiber solcherart Plattformen nur bedeuten kann, daß man so etwas aus Deutschland heraus einfach nicht organisieren kann, selbst dann nicht, wenn man sich hinter ausländischen Domain-Adressen verbirgt. Völlig unabhängig jeglicher rechtlicher, moralischer und ethischer Bewertung kann man konstatieren, daß die Zügel in diesen Fragen in Deutschland augenscheinlich deutlich enger gezogen werden.