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Hardware- und Nachrichten-Links des 1. Juni 2014

Gern würden wir auf Basis der umfangreichen Grafikkarten-Benchmarks zu Wolfenstein: The New Order beim russischen GameGPU (maschinelle Übersetzung ins Deutsche) eine Übersicht der mit allen modernen Grafikkarten unter diesem Spiel zu erwartenden Performance aufgelegt – allein, die Benchmarks von GameGPU sind leider nicht viel wert, da hierbei offenbar nicht beachtet wurde, daß bei Wolfenstein: The New Order das spieleigene 8x Multisampling Anti-Aliasing unter AMD-Grafikkarten derzeit nur sporadisch funktioniert. Dies ist auch gut an den GameGPU-Meßwerten zu sehen, in welchen AMD-Grafikkarten teilweise übermäßig dominieren, bis hinter zu den LowCost-Lösungen. Eher zielführend zur Grafikkarten-Performance unter Wolfenstein: The New Order ist der entsprechende Artikel der PC Games Hardware, auch wenn dort die für unsere Überblicks-Artikel benötigte Tiefe an ausgemessenen Grafikkarten fehlt.

Anhand dieses Artikels läßt sich jedoch schon erkennen, daß das Spiel eine kräftige Hardware vor allem von Seiten der Grafikkarte benötigt, dennoch aber generell zu einem mittelmäßigen Performance-Gefühl mit Nachladerucklern, klar verzögert erscheinenden Texturen und schwachen minimalen Bildraten neigt. In diesen ersten Benchmarks – allerdings noch vor dem Release entsprechend angepasster Treiber abgefasst – kommt nVidia-Hardware etwas besser weg, trotz der teilweise bei AMD höheren Speichermengen. Generell mag das Spiel viel Speicher, sowohl bei der Grafikkarte als auch beim PC-Hauptspeicher. Allein bei den CPU-Anforderungen ist das Spiel vergleichsweise genügsam und kommt auch mit Intels Zweikernern sowie AMDs Vierkernern auf anständige Frameraten. Allerdings dürften kommende Patches sowie angepasste Treiber vermutlich noch einiges von diesem vorläufigen Performance-Bild zu Wolfenstein: The New Order geraderücken.

Bei der Frage nach freien TrueCrypt-Alternativen spielt sich derzeit ein wenig "DiskCryptor" in den Vordergrund, da mit einem ähnlichen Funktionsumfang ausgestattet und für Normalanwender mit gewissem Kenntnisstand als problemlos nutzbar erscheinend. Nachteilig ist allerdings, daß auch hier der Entwickler anonym ist, womit im Fall des Falles ähnliche Probleme wie derzeit bei TrueCrypt mit der Verzifizierung von angeblichen Entwickler-Aussagen auftreten können. Vorteilhafterweise ist das Programm mit einer freundlicheren Lizenz als bei TrueCrypt ausgestattet, und natürlich liegt auch der Quellcode vor, wäre also eine Sicherheits-Überprüfung wie derzeit bei TrueCrypt noch laufend zumindest technisch möglich. Eine echte Empfehlung kann jedoch mangels Praxiserfahrung (noch) nicht ausgesprochen werden, eventuell bringt die nächste Zeit hierzu mehr Informationen.

Google hat recht schnell nach dem EuGH-Urteil zum "Recht auf Vergessen" ein entsprechendes Antrags-Formular online gebracht – und wurde natürlich umgehend mit mehreren tausend Löschanfragen überschüttet. Aus dem Google-Index entfernt werden können damit alle persönlichen Daten, sofern sie unaktuell oder unwahr sind und keinem öffentlichen Interesse unterliegen. Von irgendwelchen Webseiten verschwinden die Informationen damit natürlich nicht, sie sind nur nicht mehr im Google-Index gelistet – sofern man mit einer IP-Adresse aus einem der EU-Staaten bei Google sucht. Schon allein eine Google-Suche unter Verwendung eines außereuropäischen Proxys sollte diese Informationen dann wieder zutage fördern. Auf eine De-Listung per einfachem Antrag besteht gegenüber Google natürlich kein Rechtsanspruch, sobald Google ein Löschansinnen zurückweist, muß man also vor Gericht gehen.

Allerdings ist seitens der Bundesregierung eine Schiedsstelle geplant, welche Streitfälle lösen könnte, ohne den gerichtlichen Weg gehen zu müssen. Von Bing und Yahoo ist im übrigen noch nichts bezüglich eines ähnlichen Antragsformulars zu hören gewesen – aber auch diese Suchmaschinen werden sich diesem Urteil beugen müssen, ist jenes schließlich nicht explizit gegenüber Google, sondern gegenüber allen Suchmaschinen gefällt worden. Wie dies kleinere Suchmaschinen finanziell und organisatorisch lösen sollen, ist unklar und per se ein eigentlich unlösbares Problem. In der Praxis dürften die meisten Antragsteller jedoch überhaupt keinen Überblick über alle existierenden Suchmaschinen haben und daher allein Google – Marktanteil in der EU bei über 90% – mit ihren Löschanfragen belästigen.