1

Hardware- und Nachrichten-Links des 1. Februar 2013

Der Test der Intel 525 Series mSATA-SSDs bei PC Perspective ist recht interessant, bringt dieser doch den eher selten angetretenen Vergleich derselben SSD in verschiedenen Gigabyte-Größen mit sich. Normalerweise warnt man in dieser Frage etwas vor den kleineren SSDs derselben Serie, da jene nicht dieselbe Performance bringen wie die größeren Modelle – im Test von PC Perspective war davon jedoch recht wenig zu sehen. Nur die (wirklich kleine) 30GB-SSD fiel etwas bei der Performance ab, alle anderen Größen lagen nahezu im selben Performancefeld bei den gewöhnlichen Nutzer-Benchmarks. Bei Server-bezogenen Benchmarks zeigten sich dann natürlich die Stärken der größeren SSDs – aber auf den normalen Anwender bezogen kann man wohl sagen, daß die bisher klar geltende Regel von "kleinerer SSD = schlechterer Performance" so nicht mehr gültig ist. Diese Tendenz ist zwar nach wie vor festzustellen, aber bei weitem nicht mehr so ausgeprägt wie einstmals. Ironischerweise kommt dies natürlich zu einem Zeitpunkt zu welchem die SSD-Preise in Regionen heruntergefallen sind, wo selbst 256GB-Modelle absolut bezahlbare Preispunkte erreicht haben.

Der Heise Newsticker liest aus einer Meldung der Marktforscher von IDC zu den Tablet-Marktanteilen im vierten Quartal 2012 einen Vormarsch der Billig-Tablets heraus – und zwar primär aus dem Punkt, daß Apples Marktanteil im Jahresvergleich von 46,4% auf nunmehr 43,6% gesunken sei. Prinzipiell gesehen wird dieser sinkende Apple-Marktanteil sicherlich die Tablet-Durchschnittspreise nach unten ziehen – leider ist es allerdings so, daß man auf diesem Feld derzeit nur äußerst grob schätzen kann, selbst von den Marktforschern hierzu keine Datenbasis vorliegt. Dabei ist gerade dieser Punkt doch hochinteressant, weil über sinkende Durchschnittspreise die weiterhin stark steigenden Verkaufszahlen maßgeblich egalisiert werden, die Tablet-Anbieter also weit weniger Umsatzzugewinne haben als es die (regelmäßig dargestellte) Stückzahlen-Explosion auf den ersten Blick vermuten laßt.

Zum Fall der UPnP-Sicherheitslücke geben mehrere große deutsche Internet Service Provider eine gewisse Entwarnung – die von ihnen bereitgestellten Router seien (natürlich) nicht davon betroffen. Der beim Spiegel nachzuschlagende genaue Wortlaut mancher der ISP-Beschwichtigungen läßt allerdings vermuten, daß diese Entwarnung nicht wirklich vollumfänglich unter jeder Situation und mit jedem Altgerät gilt. Das einzige inhaltlich unzweifelhafte Statement kommt von FritzBox-Hersteller AVM, bei welchem die den Bug auslösende Programmbibliothek glücklicherweise noch nie im Einsatz war. Ansonsten wäre aber davor zu warnen, gerade den Beteuerungen der ISPs all zu viel Glauben zu schenken – diese mussten natürlich etwas zum UPnP-Bug sagen und dürften sich wie üblich die Rosinen herausgepickt haben.

Zudem ist zu leider erwarten, daß viele ISPs und Geräte-Hersteller sowieso keinen Überblick darüber haben, wie die Situation bei seit mehreren Jahren nicht mehr hergestellten Altgeräten aussieht – auf unkonkrete Hersteller/ISP-Beteuerungen sollte man nichts geben, sondern generell versuchen, UPnP in seinem eigenen Router zu deaktivieren. Die UPnP-Funktionalität kann innerhalb des eigenen Heim-Netzwerks (sofern vorhanden) sinnvoll sein, benötigt aber generell keinen Kontakt zum eigentlichen Internet. Alternativ zum schon genannten UPnP-Scantool "ScanNow UPnP" bietet Heise Security nun auch noch einen Onlinescan im Browser an, mittels welchem ein vom Internet aus erreichbarer UPnP-Dienst erkennbar ist.

In der Frage des französischen Leistungsschutzrechts vermeldet der Spiegel eine überraschende Wendung: Danach hat sich Google mit den französischen Verlagen auf eine Einmal-Zahlung von 60 Millionen Dollar geeignet – wendet damit aber auch eine gesetzliche Regelung ab, welche wohl zu ständigen Zahlungen seitens Google geführt hätte. Daß Google überhaupt etwas zahlt, erstaunt zwar, die konkrete Regelung beinhaltet jedoch nicht das Risiko, ständig gemolken zu werden – womit das Hauptziel von Google wohl erfüllt sein dürfte. Eigentlich könnte man nun darüber nachdenken, auch in Deutschland eine ähnliche Regelung zu finden, die Lobbyisten der Verlagsindustrie haben dies aber schon abgelehnt und pochen auf ein gesetzliches Leistungsschutzrecht. In Deutschland muß die Sache daher wohl bis auf die Spitze (aka die De-Listung der Verlagsangebote in Google) getrieben werden, ehe die Verlage verstehen, daß sie letztlich am kürzeren Hebel sitzen.