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News des 14. April 2011

WinFuture vermelden zwei Analystenstimmen, die einen Rückgang des PC-Markts im ersten Quartal 2011 sehen – bei Gartner sind es 1,1 Prozent und bei IDC immerhin 3,2 Prozent weniger im Vergleich zum Vorjahresquartal (bei im übrigen ca. 80 Millionen verkaufter PCs pro Quartal). Generell macht man hierfür das iPad und ähnliche Geräte verantwortlich – wobei man eher die Frage stellen kann, wieso nicht iPad & Co. auch in der PC-Klasse eingeordnet werden. Schließlich können diese Geräte sehr viele Alltagsaufgaben lösen, die Funktionsvielfalt wird in Zukunft eher noch stark zunehmen und sich weiter an die eines PCs annähern. Doch selbst wenn man Tablets nicht mit PC in eine Kategorie einordnen wollte und diese sich zukünftig ihren Anteil am Gesamtmarkt auf Kosten der regulären PCs abknappern, bedeutet dies für die PC-Hersteller nicht zwingend einen Bedeutungsverlust – die meisten Notebook-Hersteller sind schließlich gleichzeitig auch Tablet-Hersteller.

Einen gewissen Bedeutungsverlust zugunsten der Tablets dürfte es allerdings geben, weil dem herkömmlichen PC zukünftig wohl geringere Nutzungszeiten zukommen. Allerdings ist dieser Verlust an Nutzungszeiten durch Tablets eher denn bei Netbooks und Notebooks zu sehen, weniger beim Desktop-PC. Die echte Verdrägung einer Computer-Klasse wird sowieso nie bzw. wenn dann nur sehr langfristig stattfinden, weil alle diese Geräteklassen – Desktop, Notebook, Netbook und Tablet – derzeit jeweils ihren Anwendungszweck und Bestimmungsort haben und kein einzelnes Gerät für alle anstehenden Aufgaben und Einsatzorte bestmöglich geeignet ist. Daß die Tablet-Klasse derzeit alle Aufmerksamkeit und auch viel Umsatz an sich zieht, hat natürlich etwas mit deren Neuheitswert und einem fast neuen Markt ohne dem Vorhandensein von funktionierenden "Altgeräten" beim Konsumenten zu tun. Daß in dieser Situation der PC-Käufer seine Dollars und Euros anstatt für wieder einen neuen PC auch mal für ein Tablet spendiert, ist vollkommen normal und sicherlich kein Anzeichen für das drohende Ende des PCs.

Die Telepolis hat einen interessanten Bericht über den bisherigen Einsatz des Bayerntrojaners: Dieser wurde seit dem Jahr 2009 viermal eingesetzt, ein Einsatz dauert derzeit noch an. Ein genauer bekannt gewordener Einsatz richtete sich gegen einen möglichen Verstoß des Handelsrechts, wobei die Strafbarkeit vor Beginn der Überwachungsmaßnahme noch nicht einmal feststand – was für Delikte bei den anderen drei Einsätzen anstanden, ist dagegen nicht bekannt. Der Bayerntrojaner arbeitet dabei im Rahmen der Quellen-TKÜ, wird also zur reinen Telekommunikationsüberwachung eingesetzt – es handelt sich somit rein rechtlich nicht um eine Vollüberwachung des PCs (Online-Durchsuchung), obwohl dem dafür eingesetzten Programm die Möglichkeiten zur Vollüberwachung natürlich komplett offenstehen.

Bemerkenswert am Bayerntrojaner ist insbesondere die Idee, neben der Aufzeichnung des Sprachverkehrs unter Skype auch den Bildschirminhalt abzufotographieren – was bei den bisherigen vier Einsätzen exzessiv genutzt wurde: 29.589, 13.558, 12.174 und 11.745 Screenshots wurden dabei angefertigt, der letztgenannte Einsatz läuft dabei noch. Mit dem Anfertigen von Screenshots sollte zwar nur der Browser und Skype erfasst werden, allerdings wurde dies technisch derart gelöst, daß der komplette Desktop aller 30 Sekunden abfotographiert wurde, sobald Browser und Skype aktiv waren. Damit wurden natürlich auch andere Dinge neben den Inhalten von Browser und Skype erfasst, zudem zählt auch das Anschauen von Inhalten im Browser, das Schreiben von eMails im Browser sowie das Schreiben von Nachrichten in Skype rechtlich nicht als Telekommunikation – erst der Sendevorgang ist die Telekommunikation und nur diese darf überwacht werden.

Dies wurde zum Jahresanfang gerichtlich bestätigt, inzwischen gibt es auch einen juristischen Aufsatz zu diesem Fall. Für die bayrische Justizministerin Beate Merk ist dies jedoch kein Hinderungsgrund – so lange es keine höchstrichterliche Entscheidung in dieser Frage gibt, wird man die Screenshot-Funktion des Bayerntrojaners weiter benutzen, Gerichtsurteil hin oder her. Damit haben wir hier einen Fall vorliegen, wo staatliche Ermittler inklusive der vorgesetzten Minister nicht nur die erlaubten Überwachungsmittel ins unerlaubte verdrehen, sondern dies sogar nach Auffliegen der Angelegenheit weiterlaufen lassen, so lange es irgendwie geht. Möglicherweise ist dies damit gemeint, wenn es um die vielbeschworene Waffengleichheit mit Kriminellen geht – das Gesetz so lange zu verletzen, bis es ernsthaft unterbunden wird.