29

News des 29. November 2010

Vom TechSpot kommt eine umfangreiche Performance-Betrachtung zu Call of Duty: Black Ops sowohl auf GPU- als auch auf CPU-Seite. Sobald das Spiel einmal funktioniert, verlangt es bekannterweise nicht nach all zu viel Performance auf Grafikkarten-Seite, setzt dafür aber eine gewisse CPU-Klasse voraus – eine eher seltene Mischung für ein Shooterspiel. Performance-technisch erreicht man mit 30 fps im Schnitt schon eine weitgehenden Spielbarkeit und liegt mit 45 fps im Schnitt bei einer sorgenfreien Performance, selbst im Multiplayer-Modus. Dies ist für moderne Hardware ziemlich problemlos erreichbar, für HighEnd-Grafikkarten hat das Spiel selbst unter 2560x1600 noch ausreichend Reserven für höhere Anti-Aliasing-Modi oder aber Supersampling Anti-Aliasing.

CoD: Black Ops weitgehende Spielbarkeit sorgenfreie Performance
1680x1050
HighQ 4xAA
AMD RV7xx: ab Radeon HD 4830
AMD RV8xx: ab Radeon HD 5570 DDR3
AMD RV9xx: ab Radeon HD 6850

nVidia G9x: ab GeForce 9600 GT
nVidia GT2xx: ab GeForce GT 240 GDDR5
nVidia GF1xx: ab GeForce GT 430
AMD RV7xx: ab Radeon HD 4850
AMD RV8xx: ab Radeon HD 5750
AMD RV9xx: ab Radeon HD 6850

nVidia G9x: ab GeForce GTS 250
nVidia GT2xx: ab GeForce GTX 260
nVidia GF1xx: ab GeForce GTS 450
1920x1200
HighQ 4xAA
AMD RV7xx: ab Radeon HD 4830
AMD RV8xx: ab Radeon HD 5570 GDDR5
AMD RV9xx: ab Radeon HD 6850

nVidia G9x: ab GeForce 9800 GT
nVidia GT2xx: ab GeForce GTX 260
nVidia GF1xx: ab GeForce GTS 450
AMD RV8xx: ab Radeon HD 5750
AMD RV9xx: ab Radeon HD 6850

nVidia GT2xx: ab GeForce GTX 260
nVidia GF1xx: ab GeForce GTS 450
2560x1600
HighQ 4xAA
AMD RV8xx: ab Radeon HD 5750
AMD RV9xx: ab Radeon HD 6850

nVidia G9x: ab GeForce GTS 250
nVidia GT2xx: ab GeForce GTX 260
nVidia GF1xx: ab GeForce GTS 450
AMD RV8xx: ab Radeon HD 5850
AMD RV9xx: ab Radeon HD 6870

nVidia GT2xx: ab GeForce GTX 275
nVidia GF1xx: ab GeForce GTX 460 SE
Bemessungsgrundlage in diesem Spiel und Benchmark: weitgehende Spielbarkeit ab 30 fps, sorgenfreie Performance ab 45 fps

Sehr interessant ist die Neigung des Spiels zu jeweils moderneren Karten: So liegen oftmals die ansonsten in etwa gleichschnellen Vertreter der neueren Generation vor den Vertretern älterer Generationen – sehr deutlich zu sehen am Vergleich Radeon HD 4800 Serie gegen Radeon HD 5700 Serie, welchen letztere teilweise deutlich gewinnt. Zwischen AMD und nVidia ergibt sich eigentlich durchgehend ein Gleichstand, allerdings ist eine gewisse Bevorzugung der GeForce GTX 200 Serie zu beobachten, welche unter Call of Duty: Black Ops doch deutlich besser liegt als gewöhnlich. In der Summe wird für das Spiel keine HighEnd-Grafikkarte benötigt und kommen oftmals noch aktuelle Mainstream-Modelle mit, allerdings spielt wie gesagt das Alter der Grafikkarte eine wichtige Rolle – das Spiel mag insbesondere die Karten der Radeon HD 4000 Serie nicht so besonders.

Sehr wichtig ist unter Call of Duty: Black Ops zudem die CPU-Performance, da sich sogar unter 1920x1200 mit 4x Anti-Aliasing noch heftige Performance-Unterschiede ergaben: Zwischen einem Athlon II X2 260 (33 fps) und einem Core i7-920 (92 fps) lagen hierbei satte 179 Prozent Performance-Differenz. Um auf über 50 fps zu kommen und damit die Grafikkarte nicht auszubremsen, benötigt es bei AMD einen schnellen TripleCore-Prozessor und bei Intel einen normalen QuadCore-Prozessor, die Core-2-Serie reicht dafür noch vollkommen aus. Für 35 fps als Mindestanspruch sollte es bei AMD ein wirklich schneller DualCore-Prozessor sein, bei Intel dürfte ein mittelprächtig getakteter DualCore-Prozessor der Core-2-Serie reichen. Mit älteren CPUs oder Billig-Ausführungen á Pentium-E-Serie sieht es unter diesem Spiel dagegen schlecht aus, hier kann die Performance schnell auf deutlich unter 20 fps absacken. Call of Duty: Black Ops scheint damit gar nicht so sehr Aufrüstungs-Anreize auf Grafikkarten-Seite zu geben – aber dafür einige auf CPU-Seite, zumindest für die Nutzer älterer bzw. schwächerer Systeme.

Silicon.de vermelden eine Klage gegen Facebook seitens des Verbraucherzentrale Bundesverbands wegen der Nichteinhaltung bundesdeutscher Datenschutzstandards. Als kritisch wird hierbei insbesondere der Umgang mit Daten von Nichtmitgliedern gesehen, welche von Facebook-Nutzern in Facebook importiert werden können und ab diesem Zeitpunkt Facebook vollumfänglich zur Verfügung stehen – inklusive der Möglichkeit, diese Nichtmitglieder-Daten an Dritte weiterzugeben. Dies ist im bundesdeutschen wie auch europäischen Datenschutzrecht natürlich vollkommen indiskutabel – und zwar nicht nur Facebook als Anbieter, sondern eigentlich auch die Facebook-Nutzer betreffend. Denn wer Facebook Daten zur Verfügung stellt, über welche er selber keine Befugnis hat, handelt ebenfalls gegen Datenschutzgesetze und könnte sich im Zweifelsfall eine Abmahnung einfangen – so zumindest die Theorie, in der Praxis gab es wohl noch keine solchen Fälle.

Wir hatten letzte Woche über das (vorerst abgelehnte) US-Gesetzeswerk COICA berichtet, mittels welchem man in den USA DNS-Sperrungen in Urheberechtsfällen einzurichten gedenkt – bis hin zur Möglichkeit der Sperre direkt über die Internet-Verwaltung ICANN, was dann somit auch weltweit gelten würde. Der Heise Newsticker berichtet nun über einen Fall, wo die US-Zollbehörde genau dieses schon getan hat und diverse Webseiten über die ICANN (und nicht über den eigentlichen Domain-Registrar) komplett und weltweit abgewürgt hat (ohne vorherige Gerichtsverhandlung, Anhörung o.ä. wohlgemerkt). Unter den dieserart aus dem Internet entfernten Webseiten waren wohl vornehmlich Angebote mit gefälschter Markenwaren – allerdings aber auch eine Torrent-Suchmaschine. Ob diese nur fehlerhafterweise in diese Aktion hereingerutscht ist und die Domain-Beschlagnahmung samt Umleitung auf eine Webseite der US-Regierung in diesem Fall vielleicht zurückgenommen wird, wird noch eine sehr interessante Geschichte – weil sich daran entscheidet, wie rechtssicher das Domain Name System und damit das Internet wirklich ist.

Eine Änderung direkt bei der ICANN ist schließlich ein ganz anderes Kaliber als wenn beispielsweise China irgendeine Webseite auf eine Sperrliste setzt – diese ist außerhalb Chinas immer noch problemlos erreichbar. Eine Änderung der DNS-Daten direkt bei der ICANN bedeutet dagegen, daß die Webseite weltweit nicht mehr unter ihrer URL erreichbar ist und daß vor allem der Anschein erweckt wird, die Webseite gäbe es unter ihre eigentlichen Domain-Adresse gar nicht mehr (sie ist dann nur noch per IP-Adresse erreichbar, sofern nicht auch der Server der Webseite selber beschlagnahmt wurde). Man kann nur hoffen, daß sich solche Aktionen auf ganz offensichtliche Fälle (wie eben Produktpiraterie) beschränken und daß man ansonsten extrem vorsichtig mit diesem Instrument ist – ansonsten kann man sich in der westlichen Welt von der bisherigen Idee einer einheitlichen Internetstruktur verabschieden und wird in Zukunft alle umstrittenen Angebote wohl eher alternativen DNS-Systemen anvertrauen, welche dann aber trotzdem nur noch einen Teil der Internetnutzer erreichen werden.