10

News des 9./10. Oktober 2010

Unsere abgelaufene Umfrage ging der Frage nach, aus welchem Preisbereich die aktuell benutzte DirectX11-Lösung kommt, durch die verschiedenen Antwortmöglichkeiten wurden zudem auch noch ein paar Nebenfragen aufgeworfen und beantwortet. Die dabei aufgelaufenen Zahlen (mit starker Umfrage-Beteiligung, wir danken) zeigen erst einmal eine totale Zweiteilung der Umfrageteilnehmer in der DirectX11-Frage: 49,9 Prozent haben eine DirectX11-Lösung im Rechner, 50,1 Prozent noch nicht. Damit sind die Umfrageteilnehmer der Allgemeinheit natürlich weit voraus, bei der weltweit installierten Basis dürfte DirectX11 geschätzte 5 Prozent erreichen, unter Gamern sind es vielleicht 10 bis 15 Prozent. Die eigentliche Frage nach dem Preisbereich der DirectX11-Karte spiegelt dann ganz gut wieder, wo ATI/AMD und nVidia ihre jeweiligen Angebotsschwerpunkte im DirectX11-Portfolio haben.

 In welchem Preisbereich wurde die aktuell verwendete DirectX11-Karte gekauft?

So ist ATI/AMD insbesondere stark im Preisbereich von 100 bis 150 Euro (Radeon HD 5700 Serie) – wo nVidia bis vor kurzem gar keine Angebote zu bieten hat (genauso wie bis dato im Preisbereich von unter 100 Euro). nVidia hat dagegen seine Stärken im absoluten HighEnd-Bereich von über 300 Euro – klar, wenn nVidia durchgehend die Beschleuniger mit den höheren Preispunkten (GeForce GTX 470 & 480) im Angebot hat. Ganz allgemein sind die Kauf-Preispunkte im Schnitt ziemlich hoch, was allerdings auf unser Publikum zurückgeht und sich nicht für den Gesamtmarkt verallgemeinern läßt. Davon abgesehen steht nVidia bei den DirectX11-Beschleunigern sogar etwas besser da, als der deutlich frühere Markteintritt der ATI-Beschleuniger vermuten lassen würde: ATI/AMD führen in unserer Umfrage "nur" mit 63 zu 37 Prozent im DirectX11-Feld – bei Steam gab es mal eine allerdings vom Juni stammende Zahl bei 94 zu 6 Prozent zugunsten von ATI. Bei uns wird (abgesehen vom zeitlichen Abstand) das Ergebnis sicherlich auch mit dadurch beeinflußt, daß die Mainstream-Beschleuniger im Preisfeld von unter 100 Euro eine sehr geringe Rolle spielen.

In der Breite des Marktes sind diese Karten dagegen zusammen mit den LowCost-Modellen die großen Umsatzträger vor allem beim Stückzahlen-Absatz und hier wird ATI durch das bisherige Fehlen entsprechender nVidia-Lösungen für DirectX11-LowCost und DirectX11-Mainstream für unter 100 Euro sicherlich einen enormen Vorsprung auf nVidia aufgebaut haben. Trotzdem ist auch in unserer Umfrage gut zu sehen, daß sich nVidia durch die lange Verzögerung von DirectX11-Beschleunigern ein mächtiges Ei gelegt hat: War nVidia unter DirectX 9/10 noch Marktführer, zieht der geringe DirectX11-Marktanteil nVidia derart herunter, daß nun auch bei den Insgesamt-Zahlen unter unseren Lesern ATI/AMD der führende Hersteller ist. Da ATI demnächst schon die Radeon HD 6000 Serie präsentieren und nVidia hiergegen nur mit der aktuellen Fermi-Serie kontern kann, sieht es derzeit auch nicht nach einem schnellen Angriff von nVidia auf die (erneute) Marktführerschaft aus.

Wie der Spiegel berichtet, hat die Bundesregierung bestätigt, daß sie die Quellen-Telekommunikationsüberwachung schon einsetzt und damit auch in der Lage ist, verschlüsselte Skype-Gespräche abzuhören. Ausgangspunkt des ganzen war eine Meldung seitens des Law-Blogs, welchem diese Überwachungsmöglichkeit im Rahmen eines Gerichtsverfahrens bekanntgemacht wurde. Allerdings bedeutet die Wortmeldung der Bundesregierung auch, daß damit nicht das Skype-Protokoll als solches geknackt wurde – dies ist zwar weiterhin möglich, aber sicherlich dürfte Skype nicht gerade dem bundesdeutschen Zoll in normalen Strafermittlungen eine solch hochwertige Möglichkeit zur Verfügung stellen, sondern wenn dann nur US-Geheimdiensten unter dem Siegel der totalen Verschiegenheit.

Im Fall des bundesdeutschen Zolls deutet damit alles darauf hin, daß man sich schlicht und ergreifend einer abgespeckten Form des Bundes-Trojaners bedient hat. Dieser ist dann nicht mehr dazu da, das komplette System auszuspähen (jedenfalls nicht offiziell), sondern schneidet dann "nur" noch die Skype-Telefonate vor der Verschlüsselung mit. Dafür muß man natürlich trotzdem in das PC-System des Bürgers "einbrechen" – vermutlich wird dies mittels eines gewöhnlichen Wohnungseinbruchs gelöst, weil dieser für Vater Staat viel einfacher zu realisieren ist als die vage Möglichkeit, einen Trojaner per Internet auf einen speziellen PC einzuschleussen. Rein rechtlich gesehen ist die Maßnahme im übrigen der gewöhnlichen Telefonüberwachung gleichgestellt – sprich, sie gilt nur für bestimmte Straftaten nach begründeten Anfangsverdacht und muß durch einen Richter abgesegnet werden.

Daß die genannten rechtlichen Hürden in der Praxis jedoch butterweich sind, hat demzufolge auch nichts mit der Quellen-Telekommunikationsüberwachung selber zu tun, sondern ist ein allgemeines Problem bei der Telefonüberwachung. Vom Gesetzgeber vollkommen außer Acht gelassen wurde allerdings der Punkt der höheren Eingriffsschwere der Quellen-Telekommunikationsüberwachung – schließlich muß bei einer normalen Telefonüberwachung niemand in eine Privatwohnung einbrechen und den Rechner eines Bürgers mit staatlicher Schadsoftware verseuchen, welche zudem potentiell auch noch für extrem weitergehende Überwachungen nutzbar ist. In jedem Fall gilt aber, daß eine solcherart ausgeführte Quellen-Telekommunikationsüberwachung keine große Chance gegenüber einem erfahrenen Nutzer hat – dieser würde das staatliche Spähprogramm umgehend als unbekannten Dienst entdecken.

Und daß die Schnüffelwut so weit geht, daß man das staatliche Spähprogramm durch aktive Maßnahmen wie das Deaktivieren von Schutzprogrammen auf dem PC des Bürgers zu schützen versucht, dürfte zu bezweifeln sein – erstens wäre das plötzliche Fehlen eines ansonsten ständig laufenden Schutzprogrammes (Antiviren-Scanner, Firewall) sehr auffällig und zweitens würde man sich damit schon am Rande eines Gesetzesverstosses bewegen (Computersabotage). Möglich sind rein defensive Maßnahmen wie ein möglichst gutes Verstecken des staatlichen Späh-Programms vor dem System und gewöhnlichen Antiviren-Scannern – aber dies hält vermutlich keiner tieferen Prüfung stand. Sinnvoll kann die Quellen-Telekommunikationsüberwachung somit nur auf PCs eingesetzt werden, deren Benutzer keine größeren Kenntnisse über PC-Sicherheit besitzen – ansonsten ist das Entdeckungsrisiko zu groß und es wäre natürlich ein Super-GAU für die staatlichen Ermittler, ihre Bundestrojaner-Software irgendwann bei Wikileaks zu finden ;).