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News des 29./30. Mai 2010

Als kleinen Vorgeschmack auf unseren demnächst endlich fertigen Artikel zur GeForce GTX 470 & 480 seien schon einmal nachfolgende Supersampling Anti-Aliasing Benchmarks gezeigt, welche die beiden bei nVidia nunmehr möglichen SSAA-Arten miteinander vergleichen: Auf der einen Seite dabei das per Downsampling gebildete Supersampling Anti-Aliasing – und auf der anderen Seite das Treiber-seitige rotated/sparse Grid Supersampling Anti-Aliasing, welches zuerst nur per Treiber-Fehler verfügbar war und nunmehr auch halb-offiziell per "GeForce SSAA Tool" durch nVidia unterstützt wird. Zwischen beiden Supersampling-Arten liegt ein erheblicher technischer Unterschied: Downsampling Anti-Aliasing wird schlicht über eine intern größere Bildberechnung erledigt – anstatt in 1920x1200 wird also intern bei 2x2 SSAA in 3840x2400 gerechnet und dann vor der Ausgabe auf den Monitor herunterskaliert.

 Bad Company 2

Reguläres Supersampling Anti-Aliasing (wie auch Multisampling Anti-Aliasing) arbeitet dagegen mit einer mehrfachen Berechnung der Samplepositionen bei allerdings gleicher Bildgröße. Ein erheblicher Vorteil letztgenannter Methode ist, daß man dabei die Samplepositionen frei gestalten und somit eine bessere Kantenglättung durch rotierte Samplepositionen (2x und 4x AA) bzw. eine verteilte Samplemaske (8x AA und höher) erreichen kann. Bei Downsampling läßt sich dagegen nichts an den Samplepositionen drehen, womit immer nur geordnete Samplemasken herauskommen – der Kantenglättungseffekt bleibt also gerade bei 2x und 4x Downsampling Anti-Aliasing nur mittelmäßig. Dagegen hat das reguläre Supersampling Anti-Aliasing das Problem, daß gerade ab 4x Anti-Aliasing die Texturenschärfe abnimmt, womit das Texturen-LOD angepasst werden müsste. Der Effekt ist nicht in jedem Spiel vorhanden – aber wenn, dann ist der Effekt auch deutlich sichtbar, wie bei nachfolgenden Screenshots zu sehen: unscharfe Texturen vs. scharfe Texturen. Ob der Effekt der besseren Kantenglättung den Effekt der unschärferen Texturen wieder aufhebt – wobei letzterer wie gesagt noch dazu nicht in allen Spielen auftaucht – ist dann sicherlich subjektiv.

TDU unter SSAA mit unscharfen (MouseOut) bzw. scharfen (MouseIn) Texturen
TDU unter SSAA mit unscharfen (MouseOut) bzw. scharfen (MouseIn) Texturen

In jedem Fall belegen aber obige Benchmarkzahlen, daß das reguläre Supersampling Anti-Aliasing gegenüber dem Downsampling Anti-Aliasing einen erheblichen Performancevorteil hat – was angesichts der allgemein niedrigen Performance, welche Supersampling Anti-Aliasing nun einmal abwirft, ein durchaus relevanter Punkt ist. Im konkreten Beispiel unter Battlefield: Bad Company 2 erzielt die Radeon HD 5870 unter Downsampling Anti-Aliasing bessere Ergebnisse als die GeForce GTX 480 (trifft im übrigen auch auf andere Benchmarks nahezu durchgängig zu), unter dem regulären Supersampling Anti-Aliasing (was die Radeon HD 5870 derzeit nicht liefern kann) holt die GeForce GTX 480 hingegen mächtig auf und kommt dann sogar auf einen gewissen Vorsprung gegenüber der Radeon HD 5870. nVidia hat demzufolge derzeit nicht nur diese Lösung für Supersampling Anti-Aliasing, welche mehr Einsatzfelder (DirectX 9, 10 und 11) und Karten abdeckt, sondern durch die Benutzung von regulärem Supersampling Anti-Aliasing anstatt Downsampling unter DirectX 10 und 11 sogar die höhere Supersampling-Performance.

HT4U weisen mit einem Artikel auf die Problematik hin, daß viele im Markt angebotenen Festplatten keine Retail-Ware, sondern OEM-Ware sind. Dies hat Auswirkungen auf die Garantiezeiten, denn bei OEM-Ware kann durchaus auch einmal gar keine Hersteller-Garantie gelten – sondern nur die Händler-Gewährleistung, welche in Deutschland bei einem halben Jahr liegt. Allerdings ist es unserer Meinung nach rechtlich streitbar, ob die oftmals seitens der Hersteller offensiv beworbene Produktgarantie so einfach verneint werden kann: Für den Endkunden ist dies nicht auf den ersten Blick ersichtlich (es sei denn der Händler kennzeichnet das Produkt explizit mit der Markierung "keine Garantie"), womit diese Klausel als "überraschend" und damit rechtlich nichtig zurückgewiesen werden könnte. Natürlich lohnt es sich kaum, dies vor Gericht auszufechten – und da der Preisvorteil der OEM-Ware eigentlich kaum vorhanden ist, gilt die einfache Empfehlung, generell einfach Retail-Ware zu kaufen.

Gemäß Telemedius strebt das deutsche Bundesland Schleswig-Holstein offenbar Sperrverfügungen gegen illegale ausländische Online-Glücksspielangebote an. Gegenüber dem Spiegel wurde dies zwar prompt zurückgewiesen, Telemedicus bestehen aber auf ihrer Darstellung – wofür es auch handfeste Gründe gibt: Denn diese Sperrverfügungen sollen dabei helfen, den Bürger zu legalen Online-Glücksspielangebote zu lotsen, welche Schleswig-Holstein nach dem Auslaufen des Glücksspielstaatsvertrag (welcher Online-Glücksspiel bisher weitgehend untersagt) ab dem Jahr 2012 ermöglichen will. Das Bundesland Schleswig-Holstein will dadurch erhebliche Mehreinnahmen generieren, um seine angespannte Haushaltslage in den Griff zu bekommen – und für diese Zielsetzung dürfte das bewußte Ausbremsen der illegalen ausländischen Konkurrenz nicht uninteressant sein. Ob man die Sache so durchzieht, ist damit zwar noch nicht gesagt – aber da hier eine finanzielle Motivation dahintersteht, kann man es auch nicht als nur ein paar hingeworfene Politikergedanken abtun.