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News des 24./25. Mai 2010

Mit dem feiertäglichen Montag hat nVidia nun endlich seinen ersten 256er Treiber veröffentlicht, wenngleich die Treiberversion 257.15 weiterhin erst einmal nur Beta-Status hat und der Treiber doch noch einige kleine Fixes benötigt, um als finale Version veröffentlicht werden zu können. Zudem hat nVidia kurzfristig das eigentlich für diesen Treiber geplante 3D-Vision-Surround-Feature verschoben, dieses wird später nachgereicht werden. Trotzdem werden einige neue Features und diverse Performancezuwächse geboten – wobei man sich von letzteren keine wirklich bedeutenden Zuwächse versprechen sollte, sondern einfach nur durchgehend zwei bis fünf Prozent mehr. So wie es ausschaut, hat nVidia es schlicht geschafft, den Grafikchip besser mit Arbeit auszulasten – was nebenbei auch den Effekt hat, daß hier und da die maximale Übertaktung um ein paar Megahertz absinkt oder im Fall abgesenkter Spannungen diese unter Umständen minimal nach oben korrigiert werden müssen.

Wenn bei HT4U darüber spekuliert wird, daß man eine GeForce GTX 465 möglicherweise schlicht mit dem BIOS der GeForce GTX 470 betreiben kann, um diverse Shader-Einheiten freischalten, so ist dies auf Basis der dahinterstehenden Geschichte (eine ausversehen mit einem BIOS der GeForce GTX 465 ausgelieferte GeForce GTX 470) eine ziemlich gewagte Annahme. Sicherlich ist es so, daß es die Gerüchte gibt, nVidia wolle die GeForce GTX 465 nicht per Laserlock beschneiden und somit Freischaltungs-Aktionen eine Chance lassen. Allerdings ist es eher unwahrscheinlich, daß dies einfach mittels des Tauschs von BIOS-Versionen funktioniert, denn GeForce GTX 465, 470 und 480 haben neben der differierenden Anzahl an Shader-Einheiten auch unterschiedliche Speichergrößen, was ebenfalls mit im BIOS hinterlegt ist – und diese unterschiedlichen Speichergrößen lassen sich natürlich nicht "freischalten", weil physikalisch gar nicht vorhanden.

Das BIOS einer GeForce GTX 470 auf einer GeForce GTX 465 dürfte also den Effekt haben, daß der Grafikchip annehmen muß, über 1280 MB Speicher zu verfügen, obwohl nur 1024 MB physikalisch vorhanden sind – dies dürfte zu einem klassischen Absturz führen, wenn der nicht vorhandene Speicher irgendwann einmal mit Daten belegt werden soll. Daß dies im umgekehrten Fall – GeForce GTX 465 BIOS auf GeForce GTX 470 – funktionierte, muß absolut nichts sagen, dann hierbei handelte es sich schließlich um eine versehentliche Hardware-Beschneidung – etwas kleiner zu machen als vorhanden, ist logischerweise immer möglich. Dabei ist gar nicht einmal gesagt, daß das Freischalten der GeForce GTX 465 nicht auch mittels anderer BIOS-Versionen möglich ist – aber wenn, dann geht das nur unter manueller Anpassung der BIOS-Versionen auf die jeweils passende Speichermenge. Derzeit bleibt aber sowieso erst einmal abzuwarten, ob und wie weit die GeForce GTX 465 wirklich seitens nVidia zum Freischalten vorgesehen ist.

Der Heise Newsticker berichtet über ein Gerichtsurteil, welches sich um das Einbinden von RSS-Feeds fremder Webseiten in die eigene Webseite und die Auswirkungen hiervon auf die eigene Haftbarkeit dreht. Das Gericht bestätigte nämlich eine Haftbarkeit des Webseitenbetreibers auch für den fremden Inhalt des RSS-Feeds, da hierbei im Gegensatz zu einem Forenposting seitens ds Betreibers nicht nur eine technische Dienstleistung in Form der Bereitstellung der Plattform erbracht wurde, sondern der Betreiber den RSS-Feed natürlich eigenaktiv auf seiner Webseite eingebunden und somit sich dessen Inhalt rechtlich "zu eigen" gemacht hat. Technisch ist an diesem Urteil auf Basis der bestehenden Gesetzeslage absolut nichts auszusetzen – mit dem kleinen Schönheitsfehler, das somit das Einbinden fremder RSS-Feeds auf der eigenen Webseite in der Praxis unmöglich gemacht wird.

Denn damit würde man sich in eine rechtliche Unsicherheitszone begeben – und spätestens nach der ersten Unterlassungserklärung müsste man alle Feeds dann doch entfernen, weil Unterlassungserklärungen in aller Regel mit hohen Summen gegen Zuwiderhandlung abgesichert sind. Wieder einmal handelt es sich hier um ein Urteil, in welchem im Rahmen der bestehenden Gesetze fair und korrekt entschieden wurde, dies aber – sicherlich ungewollt – Auswirkungen auf alle Internetnutzer hat, was vom Gericht in dieser Form sicherlich nicht beabsichtigt wurde. Schließlich hat ein Gericht normalerweise kein Recht dazu, irgendetwas zu verbieten (dies ist die Aufgabe des Gesetzgebers) – in der Praxis wurden aber kürzlich das Anbieten eines privaten freien WLAN-Zugangs und jetzt eben die Einbindung fremder RSS-Feeds in die eigene Webseite mittels einfacher und eigentlich nur fallbezogener Gerichtsurteile "untersagt".

Da das Urteil rechtlich wie gesagt korrekt ist, hilft dabei auch kein Jammern über eine angeblich nicht Internet-affine Justiz – das Rechtssystem kann schließlich immer nur im Rahmen der Gesetzeslage arbeiten. Das eigentliche Problem liegt in der nach wie vor in Internetdingen nicht wirklich ausreichenden Gesetzeslage – und selbst in neueren Gesetzeswerken wird viel zu oft Recht aus der Offline-Welt einfach in die Online-Welt übernommen und die dabei eigentlich zu stellende Frage wird nie gestellt: Was wollen wir rechtlich eigentlich? Wollen wir wirklich ein Haftungsrecht, welches so scharf ist, daß es RSS-Feeds behindert oder freie WLAN-Zugänge ausschließt? Wenn nein – wo liegt das Problem, die Gesetze entsprechend abzuändern, ob nun mittels eines sanfteren Haftungsrechts oder durch explizite Ausnahmen? In Internetfragen wurde sich viel zu lange immer wieder über ungünstige und teils unsinnige Gerichtsurteile beschwert – ohne aber darauf zu drängen, die dahinterstehenden Gesetze endlich einmal dem Internetzeitalter anzupassen.

Shortcuts: HT4U berichten über neue Notebook-Prozessoren seitens Intel in der "Ultra Low Voltage" Klasse mit einer TDP von nur 18 Watt. Allerdings hat Intel in dieser Klasse bereits schon einige Modelle stehen, bei den neuen Prozessoren handelt es sich ergo nur um diverse Programmergänzungen (mit zudem nur leichtem Taktaufschlag). Nochmals HT4U vermelden erste Listungen zu den kommenden Intel-CPUs mit freiem Multiplikator, den Vierkerner Core i7-875K (2.93 GHz) und den Zweikerner Core i5-655K (3.2 GHz). Deren Preise sind allerdings noch arg uneinheitlich, so daß derzeit nicht klar ist, ob und wieviel Aufschlag Intel für diese Modelle nimmt, welche wohl erst zum Computex-Start am 1. Juni offiziell vorgestellt und lieferbar werden.

Der Tech Report berichtet hingegen über einen seitens Intel geplanten Core i5-760 mit 2.8 GHz. Der Taktsprung vom Core i5-750 mit 2.66 GHz mag zwar uninteressant sein, aber da Intel in aller Regel die neuen CPUs zum Preis der alten CPUs in den Markt schickt und die alten CPUs dafür im Preis senkt, ergibt sich hierbei die Möglichkeit, daß der Einstiegspreis für Nehalem-basierte QuadCore-Prozessoren sinken könnte – natürlich nur, wenn Intel den Core i5-750 nicht mit Erscheinen des Core i5-760 auslaufen läßt. Und letztlich berichten Golem noch zum wahrscheinlich im September antretenden neuen 3D-Benchmark 3DMark11, welcher DirectX 11 voraussetzen und zwei entsprechende Gametests mitbringen wird.