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News des 2. März 2010

Golem und der Heise Newsticker berichten neues zum kommenden GF100-Chip aus nVidias Fermi-Grafikchiparchitektur: So sollen die finalen Spezifikationen der GeForce GTX 480 immer noch nicht festgelegt sein, möglicherweise wird es bei diesem Spitzenmodell noch nicht einmal die vollen 512 Shader-Einheiten geben. Andererseits sind bei den auf der CeBIT gezeigten Karten allesamt GF100-Chips im inzwischen unaktuellen A2-Stepping verbaut, von diesen Karten kann man ergo kaum Informationen über das finale Produkt erlangen. Jenes will nVidia nach dem Launch am 26. März dann ab dem 29. März ausliefern – allerdings dürfte die anfängliche Liefermenge viel zu klein für den Bedarf sein und der große Schwung an GF100-Karten vielleicht sogar erst Ende April (!) bei den Händlern eintreffen.

HT4U haben sich ein wenig in den Ankündigungen und Vorstellungen der einzelnen Grafikkartenhersteller zur Radeon HD 5830 umgesehen – und mussten dabei feststellen, daß es fast nur Grafikkarte auf Basis der Radeon-HD-5870-Platine geben wird, wenngleich durchgehend mit abweichenden Kühlerkonstruktionen. Durch die Verwendung der Radeon-HD-5870-Platine fängt sich die Radeon HD 5830 jedoch zwei Probleme ein: Erstens einmal ist diese Platine vergleichsweise teuer, was Preissenkungen hin zu einem von den Endkunden als sinnvoll erachteten Preisrahmen einschränkt – und zweitens wird man mit diesem Design auch nicht die vergleichsweise hohe Verlustleistung der Karte herunterdrücken können. Damit bleibt bestehen, daß die Radeon HD 5830 im Spielebetrieb sogar etwas mehr Strom (120W) aus der Steckdose zieht als die viel schnellere Radeon HD 5850 (111W) – und weiterhin deutlichst mehr als die nur wenig langsamere Radeon HD 5770 (81W).

Die markanteste News des Dienstags war sicherlich das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung, welches natürlich derzeit breit diskutiert wird. Allerdings sind Jubelarien ob der "Abschmetterung der Vorratsdatenspeicherung" unserer Meinung nach nicht angebracht – denn wenn, dann hat das Bundesverfassungsgericht nur das aktuelle Gesetzeswerk zur Vorratsdatenspeicherung gekippt, doch dafür auch im Gegenzug die Vorratsdatenspeicherung generell als zulässig bestätigt. Der Gesetzgeber muß somit "nur" ein neues Gesetzeswerk aus der Taufe heben, welches den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts genügt – und schon haben wir wieder unsere Vorratsdatenspeicherung. Dabei gehen die Einschränkungen des Bundesverfassungsgerichts in erster Linie in die Richtung der Auswertung der vorhandenen Daten sowie deren Sicherheit gegenüber unbefugtem Zugriff, nicht aber gegen die Speicherung ansich.

Wobei sich das hohe Gericht hier durchaus selber widerspricht: Wenn gesagt wird, daß eine verdachtslose Datenspeicherung ein "diffuses Gefühl der Überwachung" entstehen läßt, welches die Bürger bewußt oder unbewußt in ihrem Handel beeinflußt, so sollte dies eigentlich ein Argument gegen die verdachtslose Datenspeicherung überhaupt sein. Und auch durch die neuen Hürden, die das Bundesverfassungsgericht einer zukünftigen Vorratsdatenspeicherung auferlegt hat, ändert sich ja nichts daran, daß dann weiterhin verdachtslos Daten erhoben werden. Sicherlich ist mit dem Urteil in dieser Richtung hin einiges gewonnen, daß die vorhandenen Daten nur in eng begrenzten Fällen benutzt werden dürfen, hier hat das hohe Gericht klare Maßgaben erteilt. Aber andererseits können diese auch im Laufe der Jahre und Jahrzehnte aufweichen – ist der Dammbruch durch die verdachtslose Datenspeicherung erst einmal erreicht, ist die Ausweitung der Maßnahme auf immer gewöhnlichere Fälle der Lauf der Welt.

Insofern ist mit diesem Urteil so gut wie gar nichts gewonnen außer einem moralischen Sieg, daß das aktuelle Gesetz eben verfassungswidrig ist und daß die auf Basis dieses Gesetzes erhobenen Daten unverzüglich gelöscht werden müssen. An der Idee der Vorratsdatenspeicherung wird aber seitens des Gesetzgebers weiterhin gearbeitet werden, früher oder später wird man dabei dann eine verfassungskonforme Vorratsdatenspeicherung zurechtzimmern. Eine wirkliche Änderung dieser Situation dürfte es wohl nur geben, wenn die der Vorratsdatenspeicherung zugrundeliegende EU-Richtlinie abgeschafft werden würde – was fraglich ist, denn der Einfluß der Bürger auf die europäischen Institutionen ist faktisch nicht vorhanden und das EU-Parlament ist nach wie vor ein mehrheitlich einfluß- und rechteloser Debattierklub.

Ein kleiner Nachtrag speziell zum Thema IP-Adressen: Diese hält das Bundesverfassungsgericht erstaunlicherweise für deutlich weniger schützenswürdig als andere Daten – die Abfrage persönlicher Daten zu einer IP-Adresse darf schon bei "besonders gewichtigen" Ordnungswidrigkeiten erfolgen. Grundlage hierfür ist die Ansicht, daß man mittels IP-Adressen nicht direkt auf Personen schlußfolgern und somit Bewegungs- und Personenprofile erstellen kann. Dies geht aber leider nur von der gerade aktuellen Situation mit zumeist dynamisch vergebenen IPv4-Adressen aus und negiert somit diese Nutzer, welche jetzt schon auf festen IP-Adressen surfen – und auch die gar nicht mehr so entfernte Zukunft von IPv6, womit der aktuelle Adressmangel der Internet-Provider beseitigt wird und wodurch dann auch viel mehr Internetnutzer mit einer festen IP-Adresse unterwegs sein dürften.

Auch die Betrachtungsweise, daß sich unter einer IP-Adresse mehrere Personen eines Haushalts verbergen können und daher kein sinnvolles Profil erstellt werden kann, ist nicht zielführend – weil diese Möglichkeit auf zu wenige Internetnutzer zutrifft und man in 80 Prozent der Fälle eben doch von einer IP-Adresse auf eine Person schlußfolgern kann. Damit ist in dieser Frage der Richterspruch ungemein schädlich, weil Sprüche des Bundesverfassungsgerichts durchaus die Tendenz haben, über Jahrzehnte hinweg mit durchgeschleppt zu werden, ganz egal ob sich die Lebenswirklichkeit inzwischen entscheidend geändert hat. Die Abmahnindustrie jubelt jedenfalls schon – womit wir wieder beim Punkt sind: Einmal eingesetzt, wird die Vorratsdatenspeicherung immer anfangen, an den Rändern zu bröckeln und Ausnahmen für diesen oder jenen Bedarf zu machen – bis wir irgendwann einmal ganz woanders sind als bei der Ursprungsidee.