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News des 11. November 2009

Modern Warfare 2 provoziert durch die umstrittene Terroristen-Sequenz derzeit weiteren medialen Widerspruch – ein sehr beliebter "Anklagepunkt" ist dabei, daß diese Sequenz in der Diskussion um "Killerspiele" zukünftig von den Spielegegner wahrscheinlich maßlos ausgeschlachtet werden wird. Dies mag zwar zutreffen – wirft aber eher die Frage auf, ob es richtig ist, sich in der aktuellen "Killerspiel"-Diskussion derartig soft zu präsentieren. Gegenüber einem sowieso nicht an einer Einigung bzw. einem Kompromiß interessierten Gegner lohnt es nicht besonders, einen Schmusekurs einzuschlagen – da hilft nur das gnadenlose Auseinandernehmen der fehlerhaften Argumente der erklärten "Killerspiele"-Gegner. Und in diesem Punkt hilft die bewußte Sequenz in Modern Warfare 2 wahrscheinlich sogar weiter, weil diese von den "Killerspiele"-Gegner sicherlich vollkommen fälschlich ausgeschlachtet werden wird hin in diese Richtung, daß hier das Spielziel im Töten unschuldiger (virtueller) Zivilisten liegen soll.

Hier kann man ansetzen, entsprechend gegenargumentieren und somit den "Killerspiele"-Gegnern langfristig ihre Glaubwürdigkeit entziehen. Aktiv dafür zu werben, daß die eigene Argumentationslage einfach stichhaltiger ist, erscheint uns jedenfalls als die bessere Strategie, als sich wegzuducken und darauf zu hoffen, irgendwie nicht mehr weiter aufzufallen. Dies wird wahrscheinlich nichts bringen, weil die Thematik von den "Killerspiele"-Gegnern eigeninitiativ immer wieder neu aufgeworfen werden wird, so lange diese Leute und ihre Ansichten von den Medien noch als glaubwürdig wahrgenommen werden. Es mag mühselig sein, aber nur das langfristige Aufzeigen der Argumentationslosigkeit der "Killerspiele"-Gegner wird das Problem inklusive der Verhinderung weiterer Gesetzesverschärfungen lösen können.

Davon abgesehen sind wir es ehrlich gesagt auch leid, uns für unser Hobby immer und immer wieder entschuldigen zu müssen. Die Fakten sprechen glasklar für die "Killerspieler": Angesichts von Millionen aktiven Spielern, die mal mehr und mal weniger mit den sogenannten "Killerspielen" in Berührung geraten sind, sind die traurigen Fälle von jugendlichen Amokläufern klare Ausnahmefälle mit einer Quote, die noch weit unter dem Risiko im alltäglichen Straßenverkehr liegt. Alle anderen möglichen Wirkungen von "Killerspielen" wurden zudem in den vergangenen Jahrzehnten auch schon Rockmusik, Rollenspielen, Horrorfilmen, etc. zugeschrieben, ohne aber daß es trotz millionenfacher Nutzung zu steigenden Kriminalitätszahlen gekommen wäre.

Wenn denn etwas auffallend ist, dann eher die enorme Diskrepanz, daß die erklärten Gegner virtueller Gewalt auch regelmäßig diejenigen sind, welche für reale Gewalt in Form von laufenden Kriegen oder Polizeigewalt gegenüber Demonstranten verantwortlich sind. Vielleicht sollte man es demnächst einfach mal als Argument in die passenden Diskussionsrunden werfen: "Wir verzichten auf die virtuelle Gewalt – nachdem ihr auf die reale Gewalt verzichtet". Im besten Fall verändert diese Aussage etwas zum besseren, im schlimmsten Fall lenkt es wenigstens die Diskussion auf die wirklich wichtigen Themen der Gegenwart.

Gulli berichten über zwei Fälle von Filesharing-Abmahnungen, wo der Richter in der Verhandlung die Beweise der Klägerseite in Form eines einfachen Ausdrucks als nicht wirklich ausreichend zurückgewiesen hat. Damit wird endlich einmal anerkannt, daß ein Blatt Papier, was auf der Auswertung eines automatisiert laufenden Software-Programms beruht, welches zudem nie unabhängig auf seine Fehlerhaftigkeit hin überprüft wurde, eigentlich kein gerichtsfester Beweis sein kann. Hinzu kommt auch noch der Punkt, daß eine weitere Fehlermöglichkeit darin liegt, daß der Internet Provider unter Umständen eine IP-Adresse einem falschen Kunden zuordnet (was nachweislich schon mehrfach vorgekommen ist). Auch hierzu war zumindest einem Richter die einfache Aussage des Internet Providers nicht ausreichend, er verlangte eine eidesstattliche Erklärung von diesem.

Was ein cleverer Schachzug ist, denn zuvor ist der Internet Provider ein (fast) unbeteiligter Dritter, welcher selbst bei einer fehlerhaften Aussage keine echten Konsequenzen zu fürchten hat. Mittels der verlangten eidesstattlichen Erklärung wird dem Internet Provider aber klar gemacht, daß jener für die Richtigkeit seiner Aussage einzustehen hat – und wenn er dies nicht kann (beispielsweise weil die eigene Technik nun einmal eine gewisse Fehlerquote hat), sollte er besser keine solche Erklärung abgeben. Eigentlich sollte so die Standardvorgehensweise bei Filesharing-Abmahnungen sein: Abmahner und Internet Provider sollten mit eidesstattlichen Erklärungen für die Richtigkeit ihrer Angaben einstehen – denn dann drohen auch mal echte Konsequenzen, wenn die Falschheit von Beschuldigungen nachgewiesen werden kann. Leider hat es mehrere Jahre gebraucht, bis dies mal zwei Richter eingesehen haben – man kann sich ausrechnen, wie lange es braucht, ehe diese Vorgehensweise usus sein wird.

Golem und der Heise Newsticker berichten über eine neue EU-Datenschutzrichtlinie, welche einige durchaus interessante Verbesserungen des Datenschutzes für Internetnutzer mit sich bringen wird. Wichtiger Punkt ist dabei, daß zukünftig Internet Provider und Diensteanbieter dazu verpflichtet werden, ihre Nutzer auch einzeln über Datenpannen zu informieren, sofern sie den konkreten Kunden betreffen. Dies dürfte die Anbieter dazu zwingen, sorgsamer mit den aufgehäuften Daten umzugehen – schon allein deswegen, weil jede auftretende Datenpanne unserer Meinung nach ein umgehend geltendes Sonderkündigungsrecht seitens der Kunden nach sich zieht.

Widersprüchliche Meldungen gibt es hingegen zum Thema Cookies: Während die einen aussagen, daß diese zukünftig nur noch nach Zustimmung des Nutzers gesetzt werden dürfen, verweisen andere auf Aussagen, wonach die grundsätzliche Einwilligung des Nutzers in den Browser-Optionen dafür ausreichend sein soll. Da es in der Praxis dann erfahrungsgemäß zumeist zu einer industriefreundlichen Rechtsauslegung kommt, tendieren wir derzeit dazu, der zweiten Variante zu glauben – welche damit keine besonderen Veränderungen mit sich bringen dürfte. Allein für Programme mit der Nutzung von Cookies ohne aber einer eigenen Cookieverwaltung (wie Adobes Flash) dürfte sich eine Veränderung ergeben – wobei es in der Praxis eher dazu führen wird, daß die Hersteller dieser Programme dann eben eine Cookieverwaltung nachrüsten werden.