4

News des 4. August 2009

Expreview berichten von einer Aussage seitens des Chipfertigers TSMC, daß die Ausbeute der 40nm-Fertigung zuletzt von 30 auf 60 Prozent nach oben gegangen sein soll. Generell mag diese Aussage sicherlich stimmen, allerdings kann man davon ausgehend leider nicht darauf schließen, wie die Ausbeute bei den konkret bei TSMC laufenden 40nm-Grafikchipprojekten aussieht – welche ja zum Teil noch gar nicht in der Massenfertigung sind. Der entscheidende Punkt ist hier, daß TSMC natürlich nicht nur Grafikchips, sondern eben auch einiges anderes in 40nm fertigt und sich diese Ausbeute-Aussage auf alle 40nm-Aktivitäten von TSMC bezieht. Diese Erfolgsmeldung muß also – leider – letztlich nicht bedeuten, daß es bei der Ausbeute der 40nm-Grafikchips wirkliche Fortschritte gegeben hat.

Sicherlich wird TSMC auch auf diesem Teilgebiet Fortschritte gemacht haben, aber sie werden wohl keinesfalls so großartig wie von 30 auf 60 Prozent ausgefallen sein – eher in Richtung von 15 auf 30 Prozent oder ähnliches. Denn nach wie vor sagen alle Quellen, daß die 40nm-Ausbeute von TSMC bei den schon in Produktion befindlichen 40nm-Grafikchips nicht wirklich gut ist – bei ATI wird damit verhindert, daß der real vorhandene Bedarf von Radeon HD 4770 und Mobility Radeon HD 4830/4860 gedeckt wird, während nVidia seine 40nm-Chips GT218, GT216 und GT214 erstmal nur für den Mobile- und den OEM-Markt bringt und den Retail-Start hinauszögert. Auch für die kommenden DirectX11-Chips RV870 und GT300 in 40nm steht zu erwarten, daß deren Launch nur von einer sehr mageren Verfügbarkeit begleitet werden wird, welche sich erst einige Wochen nach Launch verbessern dürfte.

Dazu passend ist im übrigen die Meldung seitens HT4U, daß der RV740-Chip bewußt als 40nm-Testballon geplant war: ATI wollte mit diesem eher kleineren Chip schlicht erste Erfahrungen beim 40nm-Prozeß sammeln und damit dann den Weg freimachen für größere 40nm-Chips wie eben den RV870-Chip. Prinzipiell ist diese Idee gut, in der Praxis hat sie aber leider auch nicht wirklich funktioniert – wobei es für ATI trotzdem besser gewesen ist, diese Erfahrung mit dem RV740-Chip zu machen und nicht mit dem weitaus wichtigerem RV870-Chip. Zudem dürfte es natürlich in jedem Fall einen gewissen Effekt dieser Entscheidung gegeben haben – sprich, wenn ATI nicht so früh mit dem RV740 auf 40nm gegangen wäre, wären die weiteren 40nm-Projekte wohl noch weiter zurückgeworfen worden. In jedem Fall haben nun beide Grafikchip-Hersteller erst einmal ihr Debakel mit einer neuen Fertigungstechnologie (bei nVidia der NV30-Chip in 130nm) gehabt, was wohl beide zu einer verstärkten Vorsicht bezüglich neuer Fertigungsverfahren führen wird.

Ein paar allererste theoretische Benchmarks eines Core i9 Prozessors auf Gulftown-Basis mit sechs physikalischen Kernen gibt es im Forum von Coolaler. Allerdings ist das ganze aufgrund der Vorserien-Taktfrequenz von nur 2.4 GHz und dem benutzten, auf das Mehr an Rechenkernen sehr gut ansprechenden Tools "Wprime" wirklich nur Theorie – die große Frage ist bei diesem Prozessor ja eher, ob die sechs physikalischen und sechs logischen Rechenkerne auch von Praxisanwendungen genutzt werden. Viel interessanter in Bezug auf die kommenden Intel-Prozessoren sind dagegen die Anno-1404-Benchmarks einiger Lynnfield-Prozessoren bei der PC Games Hardware: Zum Einsatz kamen hierbei sowohl der Core i5-750 mit 2.66 GHz und ohne HyperThreading, wie auch der Core i7-860 mit 2.8 GHz und HyperThreading, beides QuadCore-Modelle.

Dabei zeigte sich, daß die Lynnfield-Prozessoren absolut in der Nähe der bisherigen Nehalem-Prozessoren agieren, letztere aber bei diesem expliziten CPU-Test immer noch einen kleinen Vorsprung haben: So kommt der Core i7-750 mit 2.66 GHz auf Lynnfield-Basis auf 40,5 fps, der taktgleiche Core i7-920 auf Nehalem-Basis dagegen auf 42,7 fps – bei deaktiviertenm HyperThreading (um die Benchmark-Gleichheit herzustellen) und gleicher Speichersorte (DDR3/1333). Gänzlich gleich läßt sich ein solcher Test natürlich nicht machen, da die Nehalem-Modelle aufgrund ihres TripleChannel-Speicherinterfaces immer mit gleich drei Speicherriegeln operieren, die Lynnfield-Modelle aufgrund ihres DualChannel-Speicherinterfaces dagegen nur mit zwei Speicherriegeln.

Trotzdem läßt sich in diesem CPU-Test erkennen, daß die Nehalem-basierten HighEnd-Modelle immer noch etwas vorn liegen – der Vorteil entspricht aber gerade einmal grob einer Taktstufe. Eine andere interessante Erkenntnis ist, daß speziell Anno 1404 mit dem HyperThreading der Nehalem-basierten Prozessoren durchaus etwas anfangen kann und mit diesem Feature gewisse Vorteile zeigt. Im Test des Core i7-920 mit/ohne HyperThreading beliefen sich diese auf gute 10 Prozent, was doch nicht zu verachten ist. Ein wirklicher Durchbruch für HyperThreading im Spiele-Bereich ist dies allerdings noch nicht – da gibt es noch ausreichend viele andere Spieletitel, wo das HyperThreading eher hinderlich ist.

Nach einigen Artikeln zu Mainboards mit AMDs neuen 785G-Chipsatz ohne größere Beachtung der in diesem verbauten neuen Grafiklösung geht man bei HT4U endlich (auch) der Frage nach, was denn an den AMD-Versprechungen von der "schnellsten integrierten Grafik" dran ist. Allerdings birgt die "Radeon HD 4200" genannte Grafiklösung weniger Änderungen als man annimmt – im Endeffekt besitzt sie die gleichen Hardware-Einheiten wie die Vorgänger-Lösung Radeon HD 3200 (40 Shader-Einheiten am Mainboard-Speicherinterfaces) und bringt zusätzlich nur DirectX 10.1 mit. Damit ist nun nicht viel gegenüber dem 780G-Chipsatz zu gewinnen, die Performance-Unterschiede sind in aller Regel keiner Erwähnung wert.

Interessanter ist da der Quervergleich zum 790GX-Chipsatz, welcher zwar auch "nur" die Radeon HD 3200 beherbergt, aber aufgrund klar höherer Grafikchip-Taktung deutlich mehr Performance bietet. Wenn AMD eine integrierte Grafiklösung als schnellste derzeit verfügbare vermarkten will, dann ist es eher die mit 700 MHz getaktete Radeon HD 3200 des 790GX-Chipsatzes statt der mit 500 MHz getakteten Radeon HD 4200 des 785G-Chipsatzes. Davon abgesehen trafen HT4U in ihren Tests aber selbst auf dem 790GX-Chipsatz nur selten spielbare Frameraten in höheren Auflösungen an: Bei aktuellen Titeln muß man automatisch auf 1024x768 und eine LowQuality-Bildqualität heruntergehen, um auf spielbare Frameraten mit diesen integrierten Lösungen zu kommen – in Härtefällen sogar auf 800x600.

Dies sollte man immer im Hinterkopf behalten, wenn man sich eine integrierte Grafiklösung (gleich welchen Herstellers) anlacht – deren Performanceabstand zu ordentlichen Einsteiger-Grafikkarten ist zuletzt wieder gewachsen, womit diese integrierten Grafiklösungen selbst für das gelegentliche Spiel zwischendurch eigentlich nicht geeignet sind. Wobei mit "Einsteiger-Grafikkarten" nicht die LowCost-Modelle von ATI und nVidia gemeint sind, beide Hersteller bieten hierbei teils ziemliche Gurken an. HT4U hatten im Test auch eine extra Radeon HD 4350 Grafikkarte mitlaufen, welche mit 40 Shader-Einheiten (Update: nicht korrekt, siehe dazu den Nachtrag in den folgenden News) an einem 64 Bit DDR Speicherinterface technisch gesehen nicht besser als die integrierten Radeon HD 3200/4200 sind – und sich im Performancevergleich auch nur selten von diesen absetzten konnte. Auf solche "Einsteigerlösungen" kann zweifellos verzichtet werden, denn das was die können, kann ein integrierter Grafikchip inzwischen auch.

Während sich die Bundesfamilienministerin von ihrer Andeutung zu weiteren Internetsperren inzwischen distanziert hat, bahnt sich neues Ungemach in dieser Sache von seiten der Kommission für Jugendmedienschutz (KjM) an. Wie der Heise Newsticker ausführt, will die KjM zukünftig im Internet die Zügel härter anziehen und auch die ihr offenbar schon jetzt rechtlich zustehende Möglichkeit von Sperrverfügungen ausnutzen. Dann könnte die KjM ergo also die Provider anweisen, gewisse Webseiten generell (für alle Internetnutzer, gleich des Alters) zu sperren, weil diese nicht den bundesdeutschen Jugendschutzregularien entsprechen.

Natürlich würden solche Sperrverfügungen erst dann ergehen, wenn sich die entsprechenden Webseiten nicht kooperativ gegenüber der KjM zeigen – was für bundesdeutsche Webseiten auch vollkommen in Ordnung geht. Problematisch erscheint uns allerdings, daß hier viel eher ausländische Webseiten betroffen sein dürften, welche die Forderungen der KjM üblicherweise kategorisch ignorieren. Natürlich kann man es je nach Betrachtungswinkel sogar begrüßen, wenn ausländische Webseiten dem bundesdeutschen Jugendschutz entsprechen – allein, zwingen kann man sie nicht, es handelt sich nun einmal um ausländische Angebote. Schließlich haben viele Webseiten schon damit genug zu tun, den sich ständig ändernden und in Internetfragen häufig unsicheren Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes zu entsprechen – da kann man unmöglich erwarten, sich auch noch der Rechtssprechung anderer Staaten zu beugen.

Man sollte an dieser Stelle nur einmal daran denken, was umgedreht passieren kann: Wenn beispielsweise die Zensoren in China oder dem Iran bundesdeutsche Webseiten zu Änderungen mit Verweis auf deren Gesetzeslage auffordern. Die ganze Angelegenheit kann sicherlich nicht dadurch gelöst werden, daß ein Staat versucht, sein eigenes nationales Recht auf das gesamte Internet auszudehnen. Und daß bei Ignorierung des Rechts eines fremden Staates einer Webseite mit Totalsperrung gedroht wird, ist sicherlich auch nicht im Sinn der Sache – einmal abgesehen davon, daß dies auch EU-Recht widerspricht. Ganz besonders abgedreht wird es aber, wenn dies alles noch zum Zweckes des Jugendschutzes geschieht: Weil eventuell Jugendliche eine nicht jugendschutzgerechte ausländische Webseite sehen könnten, die in ihrem Heimatland vollkommen legal ist, gibt es gleich einen kompletten Erwachsenenschutz.

Dies widerspricht unserer Meinung nach der Jugendschutzgesetzgebung, welche klar ausdrückt, daß eine Jugendschutzmaßnahme nicht zum generellen Erwachsenenschutz führen darf. Leider gibt es im Gesetz bislang keine Aussage zu der Frage, was passiert, wenn eine andere Maßnahme nicht möglich ist – ob dann also der Jugendschutz höher einzustufen ist als das Recht der Erwachsenen. Aber auch weil es dafür bislang keine klare gesetzliche Regelung gibt, sind solcherart Totalsperrungen aus Jugendschutzgründen abzulehnen – wenn, dann müsste der Fall vom Gesetzgeber erst einmal ausreichend diskutiert werden, unter Umständen sogar unter Konsultation des Verfassungsgerichts. Einfach so durch die Hintertür Sperrverfügungen auszusprechen, weil sich ausländische Webseiten im Ausland nicht an bundesdeutsches Recht halten wollen, ist dagegen absurd und zeigt nur an, wie wenig die Freiheit des Internets heute wirklich noch wert ist.