19

News des 19. Juni 2009

Hardware.fr (maschinelle Übersetzung ins deutsche) haben mit Bill Dally, dem "Chief Scientist" von nVidia zur mittel- und langfristigen Entwicklung von Grafikchips gesprochen. Dabei geht der nVidia-Entwickler von einer Leistungsverdopplung bei Grafikchips aller zwei Jahre aus, so daß schon im Jahr 2015 die 20fache Rechenleistung heutiger Spitzenchips erreicht sei. Prinzipiell gesehen erscheint dies machbar, denn in den letzten Jahren war die Entwicklung eigentlich sogar noch etwas rasanter. Und bis zu dem angegebenen Jahr dürfte es auch noch lange keine Probleme mit den physikalischen Grenzen der Fertigungstechnologie geben.

Viel entscheidender als der Anstieg der Rechenleistung ist aber die Frage, was man damit letztlich anfängt. Bill Dally sieht nVidia hier vor einer gravierenden Marktveränderung, in deren Folge Grafikchips in erster Linie zu großen Parallelrechnern werden – und 3D-Spiele dann nur noch eine mögliche Anwendung unter mehreren werden. Dies entspricht bekannterweise dem großen Masterplan von nVidia, den Grafikchip zukünftig ins Zentrum des PCs zu rücken. Ob dies gelingt, hängt allerdings von vielen Faktoren ab – unter anderem auch davon, ob sich die CPU-Hersteller ihre faktische Degradierung so einfach gefallen lassen werden. nVidia strebt hier schließlich nichts weniger als die Deutungsmacht im PC-Segment an, was ein enorm hohes Ziel ist.

Zum Fall der angestrebten Indizierung von Gameware.at wollen wir noch einige Punkte nachtragen: So scheint sich die KJM in erster Linie an den auf Gameware.at verlinkten Spieletrailern und direkt eingebundenen Spielescreenshots zu stören und betrachtet allein diese schon als jugendgefährdend. Diese sind allerdings nach Einschätzung des Lawbloggers Udo Vetter nicht ausreichend für eine Indizierung – einmal davon abgesehen, daß Gameware.at die Einbindung von Spieletrailern bestreitet bzw. sich diesbezüglich auch gesprächsbereit zeigt. Sehr interessant sind aber die weiteren Ausführungen von Rechtsanwalt Vetter: Danach könnte der Onlineshop gar nicht wegen seines Verkaufsangebots indiziert werden, selbst wenn dieses nicht den bundesdeutschen Jugendschutzregularien entspricht.

Die einzige Indizierungsmöglichkeit besteht in der Tat darin, sich auf direkt auf der Webseite in Form von Bildern oder Movies vorhandenen "Jugendschutzgefährungen" zu berufen – was aber bei einem Onlineshop prinzipiell schwierig wird, da hierbei Bilder und Movies allenfalls Begleitwerk darstellen und ein einzelnen Bild wohl noch nicht ausreicht, um von einer unmittelbaren "Jugendgefährdung" zu sprechen. Der Punkt, daß der österreicher Onlineshop sich nicht perfekt den bundesdeutschen Regularien zum Versand indizierter Medien unterwirft, ist dagegen nicht indizierungsfähig, da es sich hierbei – im bundesdeutschen Recht – um eine Straftat handelt, welche dementsprechend auch von den Strafverfolgungsbehörden zu behandeln wäre.

Diese werden natürlich im Fall einer ausländischen Webseite sofort abwinken: Gameware.at verletzt kein Gesetz in Österreich und ist damit für die bundesdeutschen Strafverfolger unerreichbar. Insofern ist der Fall Gameware.at ergo doch etwas besonderes: Weil der Versandhandel selber nicht indizierungsfähig ist, versucht man Gameware.at mit konstruierten Vorwürfen über eine paar Screenshots und Movies loszuwerden – möglicherweise eine direkte Reaktion auf den Erfolg und die Beliebtheit von Gameware.at. Ob die Sache durchgeht, ist zwar noch nicht abzusehen, aber letztlich sitzt die KJM hier am längeren Hebel – der Stand insbesondere von ausländischen Anbietern bei bundesdeutschen Behörden ist nicht gerade hoch.

Korrigieren müssen wir uns zudem bezüglich der Auswirkungen einer möglichen Indizierung: Eine Indizierung würde bedeuten, daß Gameware.at nicht mehr von der Presse empfohlen werden dürfte (private Meinungen in Foren oder auch reine Wortmeldungen ohne Wertung dürften davon ausgenommen sein – zumindest in der Theorie). Zudem würde die URL auch automatisch in diverse Jugendschutzfilter hineinfallen, darunter auch die generellen Filter von Google & Co. – die Suchmaschinen müssten dann Gameware.at weitestgehend ausblenden. Dies läuft zwar auf einen dem bundesdeutschen Jugendschutzgesetz eindeutig widersprechenden Erwachsenenschutz hinaus, aber genauso wird die Sache derzeit gehandhabt. Ob dies allerdings reicht, um Gameware.at wirklich zu schaden, bliebe abzuwarten, der Onlineshop ist in den letzten Jahren in erster Linie über gute Mundpropaganda so groß geworden.