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News des 6./7. Juni 2009

Unsere letztwöchige Umfrage zu den gewünschten Monitor-Typen wurde rege verfolgt und brachte in der Tendenz zwar nicht besonders erstaunliche, in der Eindeutigkeit einzelner Aussagen aber dennoch überraschende Ergebnisse hervor. So preschte unter immerhin acht verschiedenen Antwortmöglichkeiten der Monitor-Typus "16:10 und matt" mit immerhin 46 Prozent der Stimmen klar nach vorn – das sind nahezu die Hälfte aller abgegebenen Stimmen und natürlich kommt damit keine der anderen möglichen Antworten auch nur in diese Nähe dieser Variante. Die Sympathien sind also eindeutig verteilt, was beim Blick auf die aufgetrennten Ergebnisse noch viel deutlicher wird: Bei der Frage nur nach 16:9 oder 16:10 liegt das Stimmenverhältnis bei 25 zu 57 Prozent, bei der Frage nur nach matt oder glänzend gar bei 81 zu 11 Prozent.

Welcher Monitortyp soll es sein?

Wirkliche Bedeutung erhalten die Zahlen dieser Umfrage dann, wenn man sich das derzeitige Monitor-Angebot ansieht: Sicherlich ist mit einigem Suchen für jeden Geschmack etwas dabei, aber dennoch muß klar gesagt werden, daß der Markt zum einen von glänzenden Modellen dominiert wird und daß zum anderen eine stetige Zunahme an 16:9-Modellen zu verzeichnen ist, welche laut Herstellerangaben schon zum Jahresende in der Überzahl sein sollen. Zumindest für die Anforderungen der 3DCenter-Leser ist dies allerdings klar am Bedarf vorbeiproduziert – wobei die Betonung auf dem ersten Teil des Satzes liegt, denn die Gruppe der Leser von technikaffinen Webseiten ist natürlich nicht mit einem Durchschnittskonsumenten gleichzusetzen.

Dabei geht es weniger denn um das entsprechende Technikwissen, sondern um die – für die Hersteller wichtige – Anzahl der Marktteilnehmer, wo natürlich die Durchschnittskonsumenten ohne besonderes Technikwissen klar häufiger vertreten sind als eben technikaffine Käufer. Daß die Hersteller sich also erst einmal auf die größte Konsumentengruppe konzentrieren, ist jenen nicht primär vorzuwerfen – allerdings werden dabei doch ab und zu die Anforderungen der technikaffinen Käufer aus den Augen verloren, wie derzeit im Monitormarkt teilweise zu sehen. Es kann somit nur die Aufforderung an die Hersteller ergehen, die Anforderungen dieser Käufergruppe – welche ja im gewöhnlichen für ihr Hobby mehr Geld ausgibt als der Durchschnittskonsument – stärker zu beachten und diese nicht mit Standardprodukten abzuspeisen.

Auf der Webseite eines Rechtsanwalts Dr. Wachs gibt es einen hochinteressanten Text, welcher sich mit der Beweiskraft von eigenproduzierten Beweisen der Rechteinhabern in Firesharing-Prozessen beschäftigt. Daß diese "Beweise" wirklich Beweiskraft haben, daran zweifelt nun offenbar das Landgericht Köln – maßgeblich aus zwei Gründen: Erstens einmal gab es in dem Sinne keine Beweisführung, sprich der Screenshot einer P2P-Schnüffelsoftware der selbsternannten Ermittler sollte laut den Rechteinhabern offenbar reichen. Hier hätte das Gericht gern deutlich mehr gesehen, um zu bestätigen, daß der Screenshot zum einen den Tatsachen entspricht und daß zum anderen ein Irrtum möglichst ausgeschlossen wurde.

Ohne diese genaueren Ausführungen wird der Screenshot vom Gericht im übrigen als reine "Behauptung" einer P2P-Verbindung zu einer bestimmten Zeit angesehen – womit für das Gericht nicht wirklich ein Beweis existiert, ob da überhaupt Daten geflossen seien, weil eben genau dies nicht belegt wird. Der zweite Problemgrund ist die Praxiserkenntnis des Gerichts, daß sich in vielen Fällen zu von Rechteinhabern aufgerufenen IP-Adressen nebst Time-Stamp (exakter Zeitpunkt, zu welchem diese IP-Adresse benutzt wurde) keine Realpersonen zuordnen lassen, weil laut den ISPs die IP-Adresse zu diesem Zeitpunkt gar nicht vergeben war. In einigen Fällen soll die Quote der durch Nichtbenutzung nicht zuordenbaren IP-Adressen die Marke von 50 Prozent erreicht haben, in einem Einzelfall lag sie gar bei über 90 Prozent.

In diese Prozentwerte gingen im übrigen explizit nur Nichtzuordnungen wegen Nichtbenutzung einer IP-Adresse ein – wie viele Falschzuordnungen es gegeben hat, ist unbekannt, dürfte aber angesichts dieser Prozentzahlen auch noch einmal eine interessante Frage für sich darstellen. In jedem Fall hat das Landgericht Köln, welches eine Art Schwerpunktgericht für Fälle des zivilrechtlichen Auskunftsanspruchs in Filesharing-Fällen ist, deutliche Bedenken ob der Beweisführung und Beweissicherheit der von den Rechteinhabern vorgebrachten Argumente angemeldet. Man kann natürlich einwerfen, daß man all diese Punkte hätte schon vor Jahren erkennen können, weil sich an der zugrundeliegenden Technik nichts geändert hat – aber immerhin. Es bleibt allerdings die Frage offen, ob diese Erkenntnisse des Landgerichts Köln nun zu irgendeiner Änderung für zivilgerichte Filesharingverfahren führen.