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News des 16./17. Mai 2009

Die Umfrage der abgelaufenen Woche beschäftigte sich mit dem Thema des "Spulenzirpens" bei Grafikkarten – ein Problem, welches mit den letzten HighEnd-Grafikkarten wieder sehr akut geworden ist, nachdem es in der Vergangengheit eher nur sporadisch aufgetreten ist. Dennoch sind die klaren Aussagen der Umfrage sehr bemerkenswert und sollten von den Grafikchip-Entwicklern und Grafikkartenherstellern mit höchster Aufmerksamkeit gelesen werden: Denn wenn satte zwei Drittel der Umfrageteilnehmer das Spulenzirpen als klar negativen Punkt besetzen, dann kratzt das an der Reputation der Hersteller, wenn es zu solchen Fällen kommt. Daß dies nicht bei jeder Karte auftritt bzw. das einige (glückliche) Mitbürger demgegenüber akustisch unempfindlich sind, hilft den Herstellern hier sicherlich nicht weiter, gemäß unserer Umfrage sind dies mit gut 25 Prozent eine klare Minderheit.

Wie relevant ist das Spulenzirpen bei Grafikkarten für euch?

Insofern kann nur die glasklare Aufforderung an die Hersteller erteilt werden, mit zukünftigen Grafikkarten dieser Problematik wieder Herr zu werden. Immerhin gehen die für das Spulenzipen verantwortlichen Bauteile mit nur ein paar Euro in den Herstellungspreis einer Grafikkarte ein, der Unterschied zwischen einem Billigteil und einem Qualitätsprodukt sollte dann sogar nur noch im Centbereich liegen. Sicherlich kalkulieren die Hersteller auch mit diesen Cent-Beträgen (hochgerechnet auf ein paar hunderttausend Stück ergibt dies auch Geld), aber gerade im Preisrahmen von Performance- und HighEnd-Grafikkarten ist der Tausch unzufriedene Kunden & vermehrte Rückgaben wegen Spulenzirpen gegenüber einem etwas höheren Kostenpunkt der Karten ein schlechtes Geschäft. Wir danken wie immer für die Beteiligung an dieser Umfrage und verweisen auf unsere neue Umfrage in der rechten Seitenleiste.

Die durch das Bundesverwaltungsamt erwirkte Abschaltung einer Satire-Webseite bringt erneut das Thema Zensur in Deutschland hoch – denn letztlich handelt es sich um nichts anderes, wenn eine Behörde ohne irgendeinen Richterbeschluß einen Serverhoster dazu verleitet, einen regulären Hostingsvertrag fristlos zu kündigen sowie die entsprechende Webseite umgehend vom Netz zu nehmen. Im konkreten geht es um diese Webseite (nur noch als Screenshot verfügbar), welche das Bundesverwaltungsamt mit der Begründung der Verwendung von Abzeichen des Bundes (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 OWiG) aus dem Netz geekelt hat, genauere Hintergründe hierzu liest man bei Gulli oder dem Schieflage-Blog. Dabei sind wir uns noch nicht einmal sicher, ob die Begründung des Bundesverwaltungsamtes einer rechtlichen Prüfung standhält: Denn im Juristendeutsch existiert anscheinend ein Unterschied zwischen "zeigen" und "benutzen", wobei letzteres wohl nur zutrifft, wenn man sich auch als Bundesbehörde ausgeben würde.

Im Fall einer (klar erkennbaren) Satire trifft dies sicherlich nicht zu – mal ganz abgesehen das hier sowieso die Ausnahmeregelungen der Kunstfreiheit gelten müssten (ansonsten könnte im TV-Krimi kein Schauspieler einen Polizisten in Polizeiuniform mimen). Und dann sind wir wirklich schon an dem Punkt "Zensur" angekommen: Eine Verwechslungsgefahr dieser Satire-Webseite mit dem realen Bundesinnenministerium bestand möglicherweise aufgrund des Inhalts der Webseite ;)), aber sicherlich nicht wegen des Zeigens eines kleinen Bundesadlers verschämt links oben in der Ecke. Wer deswegen gleich den Serverhoster unter Druck setzt (und dieser Beschlagnahme seiner Server und damit dramatische wirtschaftliche Konsequenzen befürchten muß), hat nicht die Einhaltung von Gesetzen im Sinn, sondern schlicht das "Abschießen" dieser einen offensichtlich das Bundesinnenministerium störenden Webseite.

Shortcuts: Laut dem GameCaptain arbeitet die USK an zukünftigen Alterskennzeichnungen für Online- und Browserspiele, auch wenn diese aufgrund Kompetenzgerangel erst in zwei Jahren bereitstehen sollen. Vermutlich geht es dabei allerdings erst einmal nur um explizit in Deutschland angebotene Onlinespiele – denn daß man im Ausland operierende Anbieter dazu bewegen kann, sich den Regeln der USK zu unterwerfen, erscheint uns (noch) als unwahrscheinlich. Bei der Telepolis hat man sich damit beschäftigt, was rechtlich gegen ein Verbot von Paintball und Quasar sprechen würde – welches wie bekannt derzeit aber sowieso erst einmal vom Tisch ist, die Bundesregierung will derzeit die exakte "Gefährlichkeit" dieser Spiele prüfen lassen. Ein gutes Gegenargument gibt es noch extra obendrauf: So lange die Bundeswehr weiterhin Minderjährigen für sehr reale Kriegsspiele umwirbt, sollte man sich doch weniger um die moralischen Auswirkungen rein virtueller Kriegsspiele auf Erwachsene Sorgen machen.