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News des 17./18. Januar 2009

Die PC Game Hardware hat im letzten Beta-Treiber von ATI einen Bug gefunden, nachdem unter Crysis und Crysis Warhead im DirectX10-Modus kein anisotroper Filter dargestellt wird. Pikant wird die Angelegenheit dadurch, daß es sich hier um diesen Treiber handelt, welchen ATI "wundersamerweise" zum Launchtag der GeForce GTX 295 an die Hardware-Tester herausgab. Daß dieser dann unter Crysis Warhead schnell einmal um bis zu 80 Prozent zulegte, ist angesichts des Fehlens von AF nun auch kein Wunder mehr. AMD hat den Bug im übrigen inzwischen bestätigt und Abhilfe für eine der nächsten Treiberversionen versprochen. Von einem absichtlichen Fehler (um in Benchmarks besser dazustehen) ist dagegen weniger auszugehen, dafür ist dieser Bug zu singulär.

Ein Thread unseres Forums beschäftigt sich mit der sehr interessanten Frage, was denn heutzutage eine gute CPU-Ablösung für einen Core 2 Duo auf 3 GHz und mehr wäre. Die Bedingungen hierfür sind, daß es zum einen deutlich mehr Leistung geben soll und daß sich diese zum anderen natürlich primär unter Spielen zeigen soll. Und da liegt schon der Hase im Pfeffer: Jenen Core 2 Duo konnte man (als Modell mit um die 2 GHz) schon vor zwei Jahren erwerben, auf 3 GHz und telweise mehr übertakten und damit glücklich werden. Die aktuellen CPUs bieten demgegenüber nicht wirklich viel Mehrleistung an – einmal abgesehen von stark übertakteten Nehalem-Systemen, welche dann aber auch ihren entsprechenden Preis haben.

Aber auf einer humanen Preislage ist in dieser Richtung derzeit noch nicht das richtige Angebot dabei: Die Core 2 Duo Prozessoren müsste man schon auf mindestens 4.5 und besser 5 GHz übertakten, um unter dieser Ausgangslage einen echten Leistungsschub zu erhalten – was aber außerhalb von professionellem Overclocking kaum möglich ist. Dagegen kann man durchaus die Core 2 Quad Prozessoren oder auch die neuen Phenom II Prozessoren auf in Richtung 3.5 GHz übertakten, man würde demzufolge auf gleicher bzw. ähnlicher Taktrate schlicht von DualCore auf QuadCore wechseln. Dies bringt aber unter Spielen auch noch keinen weltbewegenden Effekt, nur eine handverlesene Anzahl an Spielen profitiert derzeit von QuadCore-Prozessoren.

Allerdings dürfte hier trotzdem die Lösung des Problems liegen: Ein QuadCore-Modell nahe 4 GHz übertaktet bringt derzeit gegenüber einem 3.5 GHz DualCore-Modell einen gewissen Leistungszuwachs – und dürfte in Zukunft mit den kommenden Spielen weiter mitwachsen, wenn diese (hoffentlich) immer breiter mit ansprechenden QuadCore-Optimierungen ausgestattet werden. Ein QuadCore auf 4 GHz ist natürlich nicht mit den billigsten verfügbaren QuadCore-Modellen zu erreichen – zum Glück kosten die mittelprächtigen Core 2 Quad Modelle derzeit auch nicht mehr so viel. AMDs Phenom II sind in dieser Disziplin leider derzeit noch keine großen Chancen einzuräumen, da sich diese Prozessoren aktuell (und ohne größeren Aufwand) kaum in Richtung 4 GHz übertakten lassen.

Hier wird man sehen müssen, wie sich die Sache beim Phenom II weiterentwickelt – AMD ist ja unserer Meinung nach in der Pflicht, möglichst schnell höhere Taktraten nachzulegen, um Intel wirklich gefährlich werden zu können. Alternativ kann man eventuell auch auf die Mainstream-Ausführung der Nehalem-Prozessorenarchitektur warten, zu welcher es dann auch Plattformen mit vernünftigen Preisen geben wird, zudem dürfte das PCI Express Interface direkt in der CPU aus Spielersicht ganz interessant werden. Mit welchen Takraten diese vermutlich Core i5 genannten Prozessoren allerdings antreten werden und wie deren Übertaktungsmöglichkeiten aussehen, läßt sich derzeit jedoch schwerlich abschätzen – und zudem dauert es auch noch bis zum dritten Quartal (angeblich September) bis zu deren Erscheinen.

Hardware-Infos haben bei AMD nachgefragt, wieso der Phenom II so viel Level3-Cache (6 MB, hinzu kommen ja außerdem noch 2 MB Level2-Cache, siehe auch die vollständigen Spezifikationen aufweist, weil die große Cache-Menge schließlich den größten Teil der Die-Fläche einnimmt und damit die CPU ziemlich groß sowie teuer macht. Die überzeugendste Auflösungen von den drei AMD-Antworten zu dieser Frage ist letztlich diese, daß AMD die CPU natürlich auch mit Hinblick auf den Server-Markt konzipiert hat – und dort der große Level3-Cache viel mehr an Mehrperformance bringt als bei üblichen Desktop-Anwendungen. Hier muß man einrechnen, daß AMD ja letztlich derzeit nur eine K10-CPU in 45nm fertigt, selbst wenn es hierfür unterschiedliche Corenamen je nach Anwendungsgebiet gibt.

Oder auch anders formuliert: Für den Desktop-Markt ist der große Level3-Cache sicherlich nicht vonnöten, rein für eine Desktop-CPU könnte man diesen begrenzen oder sich ganz sparen, was eine deutlich kleinere CPU mit geringeren Herstellungskosten ergeben würde. Aber weil derzeit nur eine K10-CPU in 45nm produziert wird, welche sowohl für das Desktop- als auch das Server-Segment Verwendung findet, ist dieser Kompromiß schlicht notwendig. Die Alternative einer extra Fertigung nur der Desktop-CPUs ist dagegen anscheinend insgesamt die teurere Lösung – was auch für Intel gilt, denn auch dort entstammen die Nehalem-CPUs für Server- und Desktop-Segment derselben Fertigungsstraße und trägt daher auch der Core i7 Prozessor für das Desktop-Segment einen mit 8 MB ungewöhnlich großen Level3-Cache.

Wie dies AMD dagegen bei den kommenden "abgespeckten" K10-Prozessoren mit nur 4 MB Level3-Cache (Phenom X4 8xx) bzw. 3,5 MB Level3-Cache (Phenom II X3 7x00) oder aber gar keinem Level3-Cache (Athlon X3 4xx und Athlon X4 6xx) löst, ist noch unklar. Natürlich tragen diese Prozessoren neue Corenamen, was aber absolut nichts sagen muß – AMD vergibt immer neue Corenamen für ein technologisch abweichendes Produkt, egal ob die Basis dann "nur" die Hardware-Limitierung eines altbekannten Chips darstellt. Wenn wir mal spekulieren wollen, würden wir sagen, daß AMD auch bei diesen Prozessoren den regulären K10 in 45nm einsetzt, welcher seine 6 MB Level3-Cache physikalisch an Bord hat – und dieser Level3-Cache dann für die abgespeckten Prozessoren entsprechend (teil-)deaktiviert wird. Dies dürfte wohl immer noch günstiger sein, als eine extra CPU neu aufzulegen, was jedesmal mit hohen Anlaufkosten verbunden ist.

Daneben gibt es allerdings noch einen anderen potentiellen Grund für den hohen Level3-Cache heutiger Spitzenprozessoren, welchen AMD nicht nannte: Dabei geht es um eine bessere Wärmeverteilung im Prozessor selber, wozu es teilweise durchaus sinnvoll ist, einfach mehr Die-Fläche zur Verfügung zu haben. Gerade Level2 und Level3 Cache-Bausteine tragen üblicherweise kaum etwas zur Verlustleistung bei, sind also geradezu dafür prädestiniert, neben viel benutzten Ausführungseinheiten positioniert zu werden, um deren Abwärme ein wenig mit aufzunehmen. Weniger Verlustleistung erreicht man damit zwar nicht, aber die Wärmeverteilung wird besser, was günstiger für die Kühlung und eventuell sogar für die Taktbarkeit des jeweiligen Prozessoren-Designs ist. Wie hoch dieser Effekt allerdings bei heutigen Prozessoren in der Praxis ist, läßt sich ohne direkte Aussagen von AMD und Intel jedoch leider kaum sagen.

Computerbetrug berichten von einem Urteil des Landgerichts Darmstadt, wonach in Urheberrechts-Fällen die klagende Partei kein Recht auf Akteneinsicht hat, so lange es sich um einen Bagatellverstoß handelt, welcher also strafrechtlich nicht weiterverfolgt wird. Damit könnte theoretisch die Praxis verschwinden, wonach die Anwälte von Urheberrechtsinhabern nach einem (vermeintlichen) Urheberrechtsverstoß Strafanzeige stellen und dann über den Weg der Akteneinsicht kostenlos an den Realnamen zu einer bestimmten IP-Adresse kommen, um diese Person dann mit einer Zivilklage zu überziehen. Schließlich wurden solche Fälle nur höchst selten strafrechtlich weiterverfolgt, sondern meistens als Bagatellfälle zu den Akten gelegt.

Allerdings kommt das vorgenannte Gerichtsurteil auch reichlich spät, denn inzwischen bearbeiten viele Staatsanwaltschaften solcherart Fälle gleich gar nicht mehr, weil denen inzwischen auch klar geworden ist, daß sie hierbei nur als billige (kostenlose) Ermittler in einem zivilgerichtlichen Fall dienen – was aber nicht Aufgabe von per Steuergeldern bezahlten Strafverfolgern darstellt. Und auf der anderen Seite wird ja nun wohl doch ein zivilrechtlicher Auskunftsanspruch zugunsten von Urheberrechtsinhabern kommen, so daß dieser "alte" Weg der strafrechtlichen Verfolgung von Urheberrechtssündern sowieso außer Mode kommt. Man hätte sich allerdings viel Arbeit, Ärger und jede Menge Steuergelder sparen können, wenn man ein solches Urteil reichtzeitig gefällt hätte.