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News des 7. November 2008

Geht es nach TweakPC, dann hat nVidia andauernde Probleme mit dem G200b-Chip (aka GT206), der 55nm-Ausführung des GT200-Chips der GeForce GTX 200 Serie. So soll der G200b-Chip noch immer nicht für einen Markteinsatz bereitstehen, so daß sich dessen Start abermals auf frühestens Februar 2009 verschiebt – nachdem der Chip ursprünglich einmal schon im Herbst hätte zur Verfügung stehen sollen. Auch soll die eigentlich geplante DualChip-Grafikkarte auf G200b-Basis nun doch nicht kommen, die Leistungsaufnahme dieser Lösung wäre trotz verkleinerter 55nm-Fertigung nach wie vor zu hoch gewesen.

Gerade letztere Anmerkung deutet stark daraufhin, daß das Problem des GT200b-Chips wohl weniger in der prinzipiellen Machbarkeit liegt, sondern daß in erster Linie der erwartete Nutzen nicht erzielt wird, sprich die Verlustleistung durch den Wechsel von der 65nm- auf die 55nm-Fertigung bei diesem Grafikchip nicht oder nur geringfügig sinkt. Damit könnte man den G200b-Chip zwar für die GeForce GTX 260/280 einsetzen, aber nicht als Basis weiterer Grafikkarten heranziehen, geplant sind hier gerüchteweise GeForce GTX 270/290 und die bewußte DualChip-Lösung. Allerdings würde nVidia mit dem späten Erscheinungstermin im kommenden Jahr auch die Zeit etwas davonlaufen, speziell bezüglich des GT212-Chips.

Dieser wird gemäß allen Vorab-Informationen übereinstimmend als 40nm-Chip im ersten Quartal 2009 angesehen. Sollte sich nun der G200b aka GT206 derart weit auf die Mitte des ersten Quartals 2009 verschieben, lohnt sich der G200b eigentlich schon nicht mehr (oder eben nur noch für die GeForce GTX 260/280). Abzuwarten bleibt, was dran ist an diesen Gerüchten, derzeit gibt es leider zu den nVidia-Plänen für die kommende Zeit keine wirklich griffigen Informationen. Auf jeden Fall ist der kalifornische Hersteller in fast allen Marktsegmenten in der Bringpflicht, da ATIs Radeon HD 4000 Serie nahezu überall derzeit die Oberhand hat.

Derzeit erneut (oder immer noch) durch die Foren schwappt das Problem mit ATIs "atikmdag.sys": Beim Starten von Spielen mit einer Radeon-Grafikkarte kommt dabei eine Fehlermeldung im Namen dieser Datei, im schlimmsten Fall sogar ein Bluscreen. Das Problem bezieht sich ausschließlich auf Windows Vista und tritt dort auch nur bei einigen Nutzern auf, dort aber teilweise hartnäckig seit über einem Jahr. Es gibt zwar verschiedene Lösungsansätze, diese funktionieren allerdings leider nicht bei allen Nutzern mit diesem Problem – hier wäre ATI gefordert, die Sache endlich aus der Welt zu schaffen. Für den Moment der beste Lösungsansatz ist im Forum von Computerhilfen beschrieben, dabei dreht es sich um das Zurücksetzen des PCI Express Takts – was leider auch nicht mit jedem Mainboard realisierbar ist.

Die Einigung der bundesdeutschen großen Koalition bezüglich des neuen BKA-Gesetzes und damit auch der Online-Durchsuchung wurde auch in den Massenmedien mehrfach genannt, ebenso wurde über Kritik und Zustimmung von verschiedenen Seiten berichtet. Leider läßt sich unsererseits noch nicht viel kommentieren (daher auch unsere bisherige Zurückhaltung), weil der genaue Text noch nicht öffentlich verfügbar ist – und es letztlich bei solch heiklen Angelegenheiten immer um die Feinheiten und die exakten Formulierungen geht. Insbesondere der aktuell am meisten kritisierte Punkt – der des nicht vorhandenen Richtervorbehalts in dringenden Fällen – ist eigentlich am wenigstens interessant, weil auch so der Richtervorbehalt ein reines Placebo darstellt.

Denn ähnlich wie bei der Telefonüberwachung und anderen genehmigungspflichtigen Grundrechtseingriffen prüfen die Amtsrichter in aller Regel nur, ob ein entsprechender Antrag formal korrekt ist, für eine inhaltliche Prüfung fehlt allein schon die Zeit. Wichtiger bei der Online-Durchsuchung wird aber eher der Punkt, ob man sich beim BKA-Gesetz wirklich an die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts gehalten hat, welches die Online-Durchsuchung eben nur bei ganz bestimmten Anlässen erlaubt hat. Vor allem die diversen Zustimmungsaussagen lassen derzeit aber eher vermuten, daß die Online-Durchsuchung als Schnüffelparagraph gedacht ist – nicht also, um (schwerste) Straftaten aufzuklären, sondern um Gesinnungen zu ermitteln.

Sollte sich dies auch so im Gesetzestext wiederfinden bzw. dieser eben die Gesinnungsschnüffelei erlauben, ist eigentlich unmöglich eine Verfassungskonformität zu erreichen – und das ganz wäre wieder einmal ein klassischer Schuß in den Ofen. So oder so ist aber auch jetzt schon klar, daß das neue BKA-Gesetz in Form von Klagen verschiedener Personen vor dem Bundesverfassungsgericht landen wird und dort erst – sagen wir im Jahr 2010 oder so – über dessen Zulässigkeit entschieden wird. Und sollte es dort nicht gleich ganz zerpflückt werden, wird man – Erfahrungswert ;) – ziemlich sicher nachbessern müssen und dann gibt es vielleicht im Jahr 2012 ein verfassungsrechtlich unbedenkliches BKA-Gesetz, was auch erst dann rechtmäßig in Anwendung gehen kann.