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News des 24. Oktober 2008

Der aktuell in Euroland eher ungünstige Preis der neuen Radeon HD 4830 bringt das Problem des Dollar/Euro-Kurses, welches an dieser Stelle schon mehrfach angesprochen wurde, endgültig nach oben. Mittlerweile liegen wir ja satte 27 Prozent unter dem Höchstkurs vom Juli – und was genauso schlimm ist, die Hersteller und Distributoren müssen nunmehr mit weiter fallenden Kursen rechnen, was die Kalkulation noch ungünstiger macht als der Kurs schon ist. Bisher dachten wir, daß schon ein Teil des Euro-Preisverfalls in den aktuellen Hardware-Preisen eingerechnet ist – daß es aber zwischen Radeon HD 4830 und 4850 in Euroland faktisch keinen Preisunterschied gibt, während dieser in den USA bei zwischen 30 und 40 Prozent liegt, deutet eher darauf hin, daß der Großteil der notwendigen Preisanpassung noch ansteht.

Was letztlich für Lagerware, die noch zu günstigen Dollarpreisen gekauft wurde, bedeutet: Günstiger wird es nicht mehr – jetzt wäre die richtige Zeit für einen Hardware-Kauf. Dies betrifft natürlich nur Artikel, wo es einen ernsthaften Preiskampf gibt – an Zubehör haben die Händler in der Regel eine richtige Handelsspanne (sie sei ihnen im äußerst margenknappen Hardware-Geschäft gegönnt) und können daher Kursschwankungen besser ausgleichen. Aber das, was in der vordersten Reihe steht – Notebooks, Komplett-PCs, CPUs, Grafikkarten, Mainboards, Speicher, Festplatten – wird in der kommenden Zeit klar teurer werden, wenn die Anpassung auf den aktuellen Dollar/Euro-Kurs endlich nachgeholt wird. Günstiger wird es in nächster Zeit wenn dann nur, wenn irgendwo eine reguläre Preissenkungsrunde ansteht, ansonsten dürften Preisaufschläge von 10 bis 25 Prozent die Regel für die nächste Zeit sein.

Der Heise Newsticker berichtet über einen Fall, wo eine Abzocker-Firma einen Verbraucherschutz-Verein gerichtlich zur Löschung warnender Kommentare in seinem Forum zwingen wollte und von dem Gericht aber eine Abfuhr bekam, da die Kommentare womöglich in unfeiner Sprache ausgedrückt gewesen sein mögen, aber in der Sache vollkommen der Wahrheit entsprachen. Wirklich zustimmen können wir der Stellungnahme des Verbraucherschutz-Vereins aber nicht, daß es sich "lohnt", gegenüber solchen "unberechtigten Maulkörben" vorzugehen. Letztlich musste der Verbraucherschutz-Verein erst einmal gegen eine einstweilige Verfügung gerichtlich vorgehen – man hatte also das komplette Risiko und hat letztlich nur das gewonnen, was dem Bürger sowieso schon grundgesetzverbrieft zusteht.

Die klagende Firma hat dagegen faktisch nichts verloren: Sie kann in der Hauptsache jederzeit erneut vor Gericht gehen und den Verbraucherschutz-Verein somit in einen kostspieligen Prozeß hineinziehen (was sie teilweise schon versucht hat). Selbst im Falle einer Niederlage würde das die klagende Firma nur Geld kosten, was für sie viel einfacher zu schultern wäre als im umgekehrten Fall für den Verbraucherschutz-Verein – und im dümmsten Fall würde das Urteil ja auch nur den konkreten Fall betreffen, morgen könnte eine andere Webseite die nächste Abmahnung bzw. Klage dieser Firma abbekommen. Und diese Aussichten reichen eben aus, daß andere Webseiten-Betreiber keinen Nerv für solcherart Streitigkeiten haben und entgegen der Meinungsfreiheit legale Beiträge eher entfernen, als ihr Recht durchzusetzen. Womit es letztlich ein zahnloses Recht ist, wenn in der Praxis viel zu oft die größere Geldbörse dem Unrecht zum Sieg verhilft.

Nochmals der Heise Newsticker vermeldet das Inkrafttreten der "Verordnung über die Pflichtablieferung von Medienwerken an die Deutsche Nationalbibliothek", welche nunmehr auch Online-Publikationen betrifft. Danach sollen der Nationalbibliothek faktisch alle online publizierten Inhalte übermittelt werden, als Format wird PDF empfohlen, übertragen werden soll vorzugsweise per FTP. Ausgenommen von dieser Regelung sind nur eindeutig private Webseiten, ausdrücklich werden aber auch Blogs, Wikis und sogar Foren als zukünftig abgabepflichtig angesehen. Insofern scheint es wohl weniger auf den Gehalt bzw. Anspruch einer Netzpublikation anzukommen, sondern nur darauf, ob diese für die Öffentlichkeit gedacht ist oder aber allein einem privaten Kreis dient.

Genaueres zur Ablieferungspflicht klärt dann eine FAQ der Nationalbibliothek. Derzeit existiert aber nach Eigenauskunft der Nationalbibliothek noch kein Verfahren für den Massenbetrieb, was insbesondere für Webseiten mit ständig neuen Inhalten wichtig ist. Momentan ist man gerade einmal auf die "einzelobjektbezogene Ablieferung von Netzpublikationen" vorbereitet, was noch weit entfernt für die Ansprüche des breiten Webs ist. Insofern können Webseiten- oder/und Foren-Betreiber wohl problemlos erst einmal abwarten, wie sich die Sache weiterentwickeln wird. Höchstwahrscheinlich werden zuerst von Verlagen betriebenen Webpublikationen dieser Abgabepflicht entsprechen – bevor von diesen nichts zu hören ist, muß man sich wohl nicht tiefer mit dem Thema beschäftigen.

Aber möglicherweise ist die Nationalbibliothek, welche derzeit schon Dateigrößen von mehr als 50 MB als "groß" ansieht, dann schon längst im Datenwurst erstickt. Dann könnte eventuell auch das Nachdenken darüber einsetzen, daß man sich mit der faktischen Komplettspeicherung des deutschen Internets nicht "ein wenig" übernimmt – und wenn nicht sofort, dann doch dann, wenn derselbe Datenberg jedes Jahr neu ankommt. Davon abgesehen könnten durchaus noch Klagen gegen dieses Gesetz eine Chance haben, da dieses für Webseitenbetreiber unter Umständen einen erheblichen Arbeitsaufwand ohne jede Entschädigung bedeutet. Dies ist zwar bei Buchverlegern auch nicht anders, allerdings müssen die ihr Produkt nicht extra für die Nationalbibliothek umstricken, sondern eben einfach nur ein Buch versenden. Am Ende könnte dieser Schildbürgerstreich dann schon wieder Geschichte sein, ehe er die "normalen" Webseiten erreicht.

Shortcuts: Gemäß WinFuture wird sich auch der Prozessorenentwickler ARM zukünftig im Netbook-Geschäft betätigen. ARM entwickelt bisher eher "nur" Prozessoren für Handys und andere Kleingeräte, insofern dürften Netbooks für ARM dann eher das obere Ende der eigenen Möglichkeiten darstellen. HT4U berichten hingegen von zwei die nächsten Tagen erscheinenden neuen AMD-Prozessoren, wobei besonders der Phenom X3 8850 mit 2.5 GHz als neue höchste Taktstufe bei Dreikern-Modellen interessant sein dürfte. TweakPC berichten genaueres dazu, was nVidias demnächst zu erwartender "Big Bang II" genannter Treiber beinhaltet. Und letztlich fehlt erstaunlicherweise immer noch ein offizielles Statement von AMD/ATI zur Radeon HD 4830, welches klärt, wieviel Shader-Einheiten es denn nun wirklich sein sollen und wieviele der ausgesandten Testsamples dementsprechend fehlerhaft sind.