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News des 14. August 2008

Die französische Webseite Canardplus hat einige Präsentationsfolien, welche im Vorgriff auf das nächstwöchentliche IDF Details zu den Intel-Prozessoren bis ins Jahr 2012 offieren. Bekannt ist erst einmal sicherlich, daß Intel im vierten Quartal diesen Jahres die neue Architektur "Nehalem" bringen wird, einige Hauptmerkmale dieser sind das integrierte DDR3-Speicherinterface sowie native QuadCore-Dies. Wahrscheinlich wieder zum Jahresende 2009 sollen die in 45nm gefertigten Nehalem-Chips durch die 32nm-Verkleinerung "Westmere" abgelöst werden. Für das Jahr 2010 steht dann eine neue Architektur namens "Sandy Bridge" an, welche eine deutliche Verbesserung der Nehalem-Architektur darstellt, aber wohl nichts dramatisch neues.

Wiederum ein Jahr später (2011) wird diese ursprünglich in 32nm gefertigte Architektur dann mittels "Ivy Bridge" auf 22nm verkleinert, ehe dann im Jahr 2012 mit "Haswell" wieder eine neue Prozessoren-Architektur kommen soll. Wahrscheinlich wird auch Haswell nichts dramatisch neues bringen, dafür sind die Entwicklungszeiträume zwischen den Prozessoren-Architekturen (nunmehr zwei Jahre, früher einmal im Schnitt fünf Jahre) zu kurz. Auf der anderen Seite kann Intel mit den kürzeren Entwicklungszeiträumen schneller auf neu entstehenden Marktbedürfnisse reagieren und muß nicht mehr das hohe Risiko eingehen, nach fünf Jahren Entwicklungszeit eventuell am Markt vorbeientwickelt zu haben.

Bis hin zu Haswell wird es sich im übrigen weiterhin noch um Mehrkern-Prozessoren unterhalb des Stichworts "ManyCore" handeln: Nehalem kommt wie gesagt als nativer QuadCore, Sandy Bridge und Haswell dann als native Achtkerner. Interessant wird die Frage, wie Intel nach 2012 zu verfahren gedenkt: Es kommt dann wohl womöglich noch ein Refresh in kleinerer Strukturgröße, aber danach wird sich Intel wahrscheinlich etwas gänzlich neues einfallen lassen müssen. Mit dieser Vorbereitungszeit wäre es dann durchaus möglich, daß Intel für das Jahr 2014 an den Einsatz echter ManyCore-Prozessoren denkt – also solche wie Intels frühere Designstudie mit 80 Kernen.

Golem berichten über die Verrenkungen, welche die Hersteller von Multifunktionsgeräten unternehmen müssen, um den komplett ausufernden Urheberrechtsabgaben wenigstens teilweise zu entgehen. So würde normalerweise auf Multifunktionsgerät als "Kopiergerät" eine Urheberrechtsabgabe von 102 Euro (!) zukommen, was insbesondere im Billig-Bereich den Gerätepreis schnell verdoppeln kann. Um dies zu reduzieren, hat sich Hersteller HP einen kleinen Trick einfallen lassen: Der Kopiervorgang wird in die Einzelschritte "Scannen" und "Drucken" zerlegt, gleichzeitig muß zwingend der PC laufen – augenscheinlich wird der eigentliche Kopiervorgang rein de jure dem PC untergeschoben.

Damit reduziert HP die Urheberrechtsabgaben auf 10 Euro pro Gerät – was erst einmal durchaus im Sinne der Kunden ist. Allerdings wird dadurch Funktionalität weggeworfen, das Multifunktionsgerät kann nun nicht mehr ohne verbundenem PC einen einfachen Kopiervorgang ausführen. Das Problem ist dabei natürlich weniger diese Idee seitens HP, sondern vielmehr die exorbitanten Urheberrechtsabgaben auf Multifunktionsgeräte – 102 Euro sind deutlich jenseits von Gut und Böse. An dieser Stelle ist völlig unklar, wie man in einer ernsthaften Überlegung auf diese völlig absurde Zahl kommen kann: Wir möchten gerne diese Massen an Kopien sehen, welche mit so einem Gerät getätigt werden, um die genannten 102 Euro Urheberrechtsabgabe zu erreichen.

Der Normalzweck solcher Geräte im Privatbereich liegt eben in der Multifunktionalität, wovon das Kopien nur einen kleinen Teil darstellt. Und wenn etwas kopiert wird, sind es im privaten Bereich zu 90 Prozent irgendwelche Ämter- oder Firmenpost, Kopien mit Urheberrechtsanspruch dürften nur einen minimalen Anteil stellen. In der aktuellen Situation – und bevor unsere Politik in einigen Jahren aufwacht und diesen schweren Irrtum einsieht – kann man fast nur dahingehen und sich solcherart Geräte aus dem Ausland liefern lassen. Dem europäischen Binnenmarkt sei Dank dürfte das kein großes Problem mehr sein und vor allem bekommt man im Ausland dann nicht funktionsbeschnittene Geräte wie in Deutschland.

Wie der Spiegel berichtet, wurde der Bundesverband der Entwickler von Computerspielen nunmehr als Mitglied in den Deutschen Kulturrat aufgenommen, womit zumindest von dieser Instutition nunmehr Computerspiele als Kunst anerkannt werden. Dies kann ein erster Schritt in die Richtung sein, Computerspiele auch gesetzlich als Kunst zu klassifizieren, was durchaus einige Vorteile hätte: Die Beschlagnahmungen von Computerspielen wegen des Zeigens von verfassungsfeindlichen Zeichen würden dann vom Tisch kommen (ist beispielsweise bei Filmen nicht möglich – weil gesetzlich als Kunst anerkannt), aber auch andere Verbots- und Zensurbestrebungen würden höhere Hürden zu nehmen haben, da Kunst und die Kunstfreiheit einen gewissen gesetzlichen Schutz genießen.